Flugzeug (luftrechtliche Bedeutung)

Flugzeug (luftrechtliche Bedeutung)

Der Begriff Flugzeug hat außer seiner technischen Bedeutung in einigen Ländern zusätzlich eine davon abweichende luftrechtliche Bedeutung.

Deutschland

Der Begriff Flugzeug taucht als rein luftrechtlicher Begriff in Deutschland auch in Form einer eigenen Luftfahrzeugklasse auf und meint, gegenüber der allgemeinen technischen Definition, die auch auf einige der anderen Luftfahrzeugklassen zutreffen würde, stark einschränkend letztlich nur diejenigen Flugzeuge, die nicht unter andere Luftfahrzeugklassen fallen, das heißt diejenigen Starrflügelflugzeuge, die nicht Segelflugzeuge, Motorsegler oder Flugmodelle sind und auch nicht als Gleitflugzeuge oder Ultraleicht-3-Achser zur Klasse der Luftsportgeräte gehören.


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