- Alarligamente
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Die Flügelbänder (Syn.: Alarbänder, Alarligamente; Ligamenta alaria; Sg. Ligamentum alare, engl. “check ligament of the odontoid”) sind kurze, äußerst zähe, fibröse Fasern (Bänder) im Bereich der Kopfgelenke.
Die Ligamenta alaria ziehen von der dorsolateralen Fläche der Spitze des Dens axis zum ventromedialen Rand der Kondylen (Condyli occipitales) des Hinterhauptsbeins (Os occipitale) am Rand des Hinterhauptslochs. Ihre kaudalen Fasern inserieren an der Massa lateralis des Atlas. Das rechte und linke Band bilden miteinander einen Winkel von ungefähr 170°.
Die Ligamenta alaria haben vor allem Brems- und Haltefunktion. In Neutral-Null-Position sind einige Faseranteile gespannt, andere entspannt. Sie verhindern die seitliche Verschiebung des Kopfes bei Rotation gegengüber den beiden Kopfgelenken. Sie begrenzen zudem Beugung und Achsenrotation des Schädels gegenüber der Halswirbelsäule. Sie sorgen dafür, den zweiten Halswirbel – und mit ihm verbunden den ersten Halswirbel – gegenüber der Schädelbasis zentriert zu halten. Insbesondere bei Seitwärtsneigung (Lateralflexion) und Rotationen des Kopfes verhindern sie durch ihre anatomische Situation Translation und Subluxation der Wirbel.
Verletzungen der Alarligamente, beispielsweise Zerreißungen, entstehen häufig durch die Mechanik eines Schleudertrauma, z. B. einer Peitschenhiebverletzung. Die Verletzung entsteht primär bei (auch leicht) rotiertem Kopf in Kombination mit Vorwärts-, Seitwärtsbeugung oder einer Kombination der beiden Bewegungsmuster.
Verletzungen der Ligamenta alaria
Verletzungen der Alarbänder entstehen gehäuft in Zusammenhang mit Schleudertrauma-Verletzungen. Exemplarisch für die Entstehung dergartiger Verletzungen ist die Peitschenhiebbewegung des Kopfes bei Auffahrunfällen. Eine besondere Prävalenz im Hinblick auf eine Peitschenhiebbewegung ist die eine vorangehende Kopfrotation.
Diagnose von Verletzungen der Ligamenta alaria
Patienten mit einem HWS-Schleudertrauma, das nicht mit einer knöchernen Verletzung oder Verletzung nervaler Strukturen einhergeht, haben das Problem, dass sie von Unfallchirurgen, Orthopäden etc. untersucht werden und für die Untersuchung normale Röntgenaufnahmen, zumeist Zweischichtaufnahmen angefertigt werden. Diese Aufnahmen zeigen naturgemäß keine Veränderungen der Halswirbel bzw. des betroffenen Abschnittes, da in der Regel eine statische Aufnahme durchgeführt wird. Diese Situation betrifft auch moderne Untersuchungstechniken, wie z. B. die Durchführung der Computertomographie oder Kernspintomographie, da es sich auch dort in der Regel nicht um funktionelle Untersuchungen handelt. Bei einem stillliegenden Patienten kann kein Riss der Bänder festgestellt werden. Es ist zu vergleichen mit einem Abriss der Bänder am Kniegelenk. Sind Kniegelenksbänder gerissen, ist der Patient nicht fähig zu laufen. Röntgenaufnahmen, die im Liegen hierzu durchgeführt werden, zeigen trotzdem keinerlei krankhaften Befund. Würde das Knie oder auch das ganze Bein von einem Neurologen untersucht, weil der Patient nicht laufen kann, wären keinerlei neurologischen Veränderungen zu erkennen. Wenn der Radiologe aber eine gehaltene Aufnahme, also eine funktionelle Aufnahme von jenem Kniegelenk anstrebte, könnte er damit sofort eine Fehlfunktion des Kniegelenkes, also die Vergrößerung des Kniegelenkspalts in krankhafter Form feststellen. Ebenso verhält es sich bei Bänderverletzungen an der Halswirbelsäule, die bei konventionell angefertigten Röntgen- oder MRT-Aufnahmen nicht dargestellt werden.
Weblinks
- Ätiologische Informationen zu Bandläsionen des Kopfgelenks bei Schleudertrauma-Verletzungen
- Bandstrukturen der Halswirbelsäule
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