- Alarmposten
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Alarmposten ist der militärische Begriff für Soldaten, die die Aufgabe haben, die eigene Truppe bei Gefahr zu alarmieren. Ist nichts anderes befohlen, verteidigt sich der Alarmposten. In der Regel werden als Alarmposten zwei Soldaten eingesetzt, wobei ein Soldat als Alarmpostenführer eingeteilt wird. Muss der Alarmposten auch Personen- oder Fahrzeugkontrollen vornehmen, oder bei größerer Entfernung zur Truppe, oder bei eingeschränkter Sicht (Nacht oder Nebel), werden Doppelposten als Alarmposten eingesetzt. Zusätzlich zum eigentlichen Auftrag (bei Gefahr alarmieren), kann der Alarmposten im Ausnahmefall auch Aufgaben (beispielsweise als ABC-Alarmposten, selten auch als Einweiser) übernehmen. Ein Alarmposten kann aber nie die Aufgabe eines Luftraumspähers zusätzlich übernehmen, da beide unterschiedliche Beobachtungsbereiche und jeweils einen andersartigen Geländepunkt als Postenplatz haben. Alarmposten werden entweder mit einer Nummer (z. B. „Alarmposten 3“), nach einem Geländepunkt (z. B. „Alarmposten Scheune“) oder mit einem Decknamen (z. B. „Tontaube 1“) bezeichnet.
Jede Truppe hat sich jederzeit und an jedem Ort selbst zu sichern, wofür in den meisten Fällen je Gruppe (durchschnittlich 10 Mann) ein Alarmposten eingeteilt wird. Die Zeitdauer für einen Alarmposten beträgt je nach Witterung zwischen 30 Minuten und bis zu 2 Stunden.
Die Soldaten eines Alarmpostens erhalten einen besonderen Befehl, der die Lage, ihre Aufgaben und vor allem die Durchführung der Alarmierung klar festlegt. Insbesondere müssen sie ihren Beobachtungsbereich und die Stellungen der eigenen und benachbarten Truppen kennen. Sie müssen wissen, ob sich eigene Truppen vor ihnen aufhalten, wie und bei welchen Vorkommnissen sie alarmieren sollen und wie sie sich nach Alarmierung verhalten sollen (Ausweichen, Kampf aufnehmen, ggf. ab welcher Linie). Im Befehl an den Alarmposten ist auch festgelegt, wann die Soldaten abgelöst werden. Der Ablösung und allen Vorgesetzten teilen die Soldaten des Alarmpostens unaufgefordert alle Wahrnehmungen seit Beginn der Auftragserteilung mit. Das korrekte Ablösegespräch wird nach vorher befohlenen Schemata durchgeführt, z.B. findet hier unter Anderem der Merkspruch „Langemark“ bzw. Pagnapf Anwendung.
Zur Erfüllung ihres Auftrags erhalten Alarmposten gewöhnlich zusätzliche Ausrüstung. Dafür kommen neben Fernglas (Doppelfernrohr), Signalpistole und zusätzlichen Waffen (MG, Handgranaten, Granatpistole, Panzerabwehrhandwaffe) auch Funkgeräte oder Nachtsichtgeräte in Frage.
Literatur
- ZDv 3/11 Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)
Weblinks
Commons: Alarmposten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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