- Albert Rapp
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Albert Rapp (* 16. November 1908 in Schorndorf; † unbekannt) war ein SS-Obersturmbannführer und seit 1940 Leiter der „Umwandererzentralstelle“ Posen und Führer des Sonderkommando 7a bei den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD.
Leben
Rapp studierte nach dem Schulbesuch Rechtswissenschaften. Der NSDAP trat er 1931 und der SA 1932 bei. Nachdem er das Studium 1936 mit dem Staatsexamen beendet hatte, wurde Rapp hauptamtlicher Referent in Karlsruhe beim SD-Unterabschnitt in Baden. Zeitgleich wurde er Angehöriger des SD und wechselte von der SA in die SS über. 1937 wurde Rapp als Hauptabteilungsleiter in den SD-Oberabschnitt Ost unter Erich Naumann versetzt. Mit Beginn des Jahres 1939 fungierte Rapp als Stabsführer bei der Zentralabteilung II/2 im Berliner SD-Hauptamt. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde Rapp im Zuge des Polenfeldzuges entweder bei den Einsatzgruppen oder beim BdS eingesetzt, wie er selbst nach Kriegsende aussagte. Von Posen aus leitete er den SD-Leitabschnitt und war dem Höheren SS- und Polizeiführer Warthegau Wilhelm Koppe unterstellt. In dieser Funktion leitete er die Deportation von Juden aus dem Warthegau in das Generalgouvernement. Nach seinen Aussagen wurden im November/Dezember 1939 so etwa 80.000 Menschen umgesiedelt. Ab April 1940 leitete er den SD-Abschnitt München. Zwischen Februar 1942 und Januar 1943 war Rapp Führer des Sonderkommando 7a bei der Einsatzgruppe B und leitete dort die Massenerschießung von Juden. Aufgrund einer Verwundung wurde Rapp anschließend Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD (IdS) in Braunschweig und musste sich noch 1943 einem SS-Disziplinarverfahren unterziehen. Auslöser für dieses Verfahren waren Schüsse, die Rapp im alkoholisierten Zustand bei seinem Einsatz in Russland auf eine SS-Unterkunft abgegeben hatte. Aufgrund der Gefährdung von Kommandoangehörigen wurde Rapp mit 14 Tagen Ausgehverbot belegt. Von Oktober 1944 bis zum Frühjahr 1945 war Rapp als Gruppenleiter im Hauptamt VI des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) eingesetzt. Im Zuge der Schlacht um Berlin setzte sich Rapp mit weiterem Personal des RSHA unter der Leitung von Otto Ohlendorf nach Flensburg ab.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war Rapp als Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaft tätig und war ab 1948 als freier Mitarbeiter bei einem Verlag beschäftigt. Das Landgericht Essen verurteilte Rapp aufgrund des Tatvorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen an mindestens 1.180 Menschen am 29. März 1965 zu lebenslanger Haft.
Literatur
- Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Mohr Siebeck, Tübingen 2002. ISBN 3-1614-7687-5.
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 2007. ISBN 978-3-596-16048-8. (Aktualisierte 2. Auflage)
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