- Freigrenze
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Freigrenze ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Wird eine Freigrenze überschritten, treten die Rechtsfolgen für den Gesamtbetrag ein, nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag.
Fallbeispiel
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben gem. § 23 EStG steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahre weniger als 600 € betragen hat (= Freigrenze von faktisch 599 €).
- Der Gesamtgewinn beträgt 500 €: Keine Steuerpflicht, da Freigrenze nicht überschritten.
- Der Gesamtgewinn beträgt 610 €: Steuerpflicht des vollen Betrags von 610 Euro, da Freigrenze überschritten.
Beispiele für Freigrenzen
- Freigrenze für Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften ("Spekulationsgewinne") = 599,99 Euro pro Jahr, (§ 23 EStG)
- Freigrenze für Arbeitgeberdarlehen = 2.600 Euro
- Freigrenze für Sachbezüge pro Monat = 44 Euro, (§ 8 Abs. 2 S. 9 EStG)
- Freigrenze für Betriebsveranstaltungen pro Teilnehmer (Betriebsausflug) = 110 Euro
- Zinsschranke in der Unternehmensbesteuerung von 3 Mio Euro pro Jahr (§ 4h EStG)
- Freigrenze für Einkünfte aus bestimmten Leistungen = 255,99 Euro
Siehe auch
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