- Unternehmensbesteuerung
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Unternehmensbesteuerung bezeichnet die Gesamtheit der Steuern, denen Unternehmen unterliegen.
Inhaltsverzeichnis
Unternehmensbesteuerung in Deutschland
Das deutsche System der Unternehmensbesteuerung unterscheidet drei wesentliche Steuertypen:[1]
Besteuerung des Ertrags
Wesentliche Steuerarten: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag
Die gesetzlichen Regelungen zur Ertragsbesteuerung in Deutschland werden von der Unterscheidung zwischen der Besteuerung im Sinne des Transparenzprinzips und der Besteuerung im Sinne des Trennungsprinzips bestimmt.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden transparent besteuert, erzielte Gewinne unterliegen der Einkommensteuer des Gesellschafters.
Kapitalgesellschaften werden dem Trennungsprinzip unterworfen, Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer. Ausschüttungen unterliegen der jeweiligen persönlichen Einkommensteuer, auf die die Abgeltungsteuer anzuwenden ist. Ist der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft, sind die Ausschüttungen mit Ausnahme von 5 % nichtabzugsfähiger Betriebsausgaben steuerfrei.
Werden im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, so ist zusätzlich Gewerbesteuer zu zahlen. Diese ist als Gemeindesteuer ein wesentlicher Aspekt des nationalen Steuerwettbewerbs innerhalb Deutschlands.
Zur Einkommen- und Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag erhoben.
Besteuerung des Verbrauchs
Wesentliche Steuerarten: Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer
Die Umsatzsteuer wird zwar beim Unternehmen erhoben, ist aber wirtschaftlich durch den Endverbraucher zu tragen. Das Unternehmen hat insofern die Steuer lediglich auf Grundlage der eigenen Wertschöpfung zu entrichten. Es ist daher zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
- Zur allgemeinen Darstellung: Umsatzsteuer
- Zu den Regelungen in Deutschland: Umsatzsteuer (Deutschland)
Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb eines inländischen Grundstücks erhoben.
Darüber hinaus können weitere Verbrauchsteuern anfallen, die aber im Rahmen der Unternehmensbesteuerung in der Regel keine wesentliche Bedeutung haben.
Besteuerung der Substanz
Wesentliche Steuerarten: Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Grundsteuer wird als Gemeindesteuer auf das Eigentum an Grundstücken erhoben.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt auf eine Erbschaft oder Schenkung an. Dies ist auch dann der Fall, wenn ganze Unternehmen oder Unternehmensanteile vererbt beziehungsweise verschenkt werden.
Aspekte internationaler Unternehmensbesteuerung
Doppelbesteuerung
Um die steuerliche Benachteiligung von Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten zu vermindern, sind zwischen vielen Ländern Abkommen zur Reduzierung der Doppelbesteuerung vereinbart worden. Diese basieren in der Regel auf dem Musterabkommen der OECD.[2]
Steuerwettbewerb
Ein mit niedrigen Unternehmensteuersätzen geführter internationaler Steuerwettbewerb zwischen Staaten zielt vor allem darauf, den mobilen Produktionsfaktor Kapital als notwendige Grundlage für Investitionen im eigenen Land anzuziehen.[3]
Empirisch sind die tatsächlichen Steuerbelastungen international agierender Konzerne kaum zuverlässig ermittelbar.[4] Zur modellhaften Bestimmung eines Effektivsteuersatzes in verschiedenen Ländern werden daher Simulationsprogramme wie der European Tax Analyzer des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung verwendet.[5]
Die Unternehmenbesteuerung für das Jahr 2008 - nach Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland- im internationalen Vergleich kann der nachfolgenden Tabelle des Bundesfinanzministeriums für die EU und andere Staaten entnommen werden (Steuersätze für Zentralstaat zzgl. ggf. für regionale Gebietskörperschaften).
Unternehmensbesteuerung 2008 in der EU und anderen Staaten
Quelle: Bundesfinanzministerium[6]Land
Unternehmenssteuern in % EU Belgien 33,99 % Bulgarien 10 % Dänemark 25 % Deutschland 29,83 % Estland 21 % Finnland 26 % Frankreich 34,43 % Griechenland 25 % Irland 12,5 % Italien 31,4 % Lettland 15 % Litauen 15 % Luxemburg 29,63 % Malta 35 % Niederlande 25,5 % Österreich 25 % Polen 19 % Portugal (Lissabon) 26,5 % Rumänien 16 % Schweden 28 % Slowakei 19 % Slowenien 22 % Spanien 30 % Tschechien 21 % Ungarn 21,28 % Vereinigtes Königreich 28 % Zypern 10 % Andere Staaten Norwegen 28 % Schweiz 20,65 % Japan 30 % Kanada 21,28 % USA, New York (Bundesstaat) 39,63 % Alternative Steuersysteme
Vor allem in skandinavischen Ländern ist das Modell der dualen Einkommensteuer verbreitet. Auch die Unternehmensbesteuerung wird von diesem Modell geändert, da zwischen Erwerbseinkommen und Kapitaleinkommen unterschieden wird. Dieses System wurde im April 2006 durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch für Deutschland vorgeschlagen.[7]
Siehe auch
Literatur
- Wolfram Scheffler, Besteuerung von Unternehmen:
- I. Ertrag-, Substanz- und Verkehrsteuern (ISBN 3825222241)
- II. Steuerbilanz und Vermögensaufstellung (ISBN 3825223469)
- Alfred Boss, Institut für Weltwirtschaft, Kiel: Reform der Unternehmens- und Kapitaleinkommensbesteuerung: Auf dem richtigen Weg?, 6. September 2006 → (PDF-Datei; 37 kB)
- Messerer, Richard-Boorberg-Verlag, 2007, Unternehmensteuerreform 2008, ISBN 978-3-415-03956-8
Quellen und Einzelnachweise
- ↑ Begriff Unternehmensbesteuerung
- ↑ OECD Model Tax Convention on Income and on Capital
- ↑ Auszug aus dem Jahresgutachten 2004/05, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dort Ziffer 775)
- ↑ Wilfried Herz: Halber Steuersatz, doppelter Ärger. In: Die Zeit., 14. Juni 2006
- ↑ Europäische Kommission KOM 2001/582: Ein Binnenmarkt ohne steuerliche Hindernisse
- ↑ BMF:Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich, Übersicht 4 S. 21
- ↑ Expertise Duale Einkommensteuer
Weblinks
- Grafik: Unternehmenssteuern im internationalen Vergleich (1998 bis 2009), aus: Zahlen und Fakten: Globalisierung, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb
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