- Fremdorganschaft
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Die Fremdorganschaft oder Drittorganschaft ist ein Prinzip des Gesellschaftsrechts, bei dem die Geschäftsführung und Vertretung von den Mitgliedern losgelöst ist und besonderen Organen übertragen wird. So wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durch die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung geführt. Für Aktiengesellschaften (AG) sind die Organe Aktionärsversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gesetzlich festgelegt.
Gegenbegriff der Fremdorganschaft oder Drittorganschaft ist das Prinzip der Selbstorganschaft, welches bei Personengesellschaften Anwendung findet.
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