- Friedhofsrecht
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Das Friedhofsrecht liegt in Deutschland in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer.
Inhaltsverzeichnis
Regelungen
Alle Bundesländer haben eigene Friedhofs- oder Bestattungsgesetze erlassen. Ergänzende Regelungen treffen die Kommunen sowie die Kirchengemeinden mit eigenen Friedhofsordnungen. Hier sind oft Fragen der Grabgestaltung und Grabpflege geregelt.
Beispiel
In kommunalen Friedhofssatzungen sind die Bestimmungen zur Verwendung der Trauerhalle meist detailliert geregelt. So heißt es etwa in der Friedhofsordnung der Gemeinde Schmogrow-Fehrow, dass „die Leichen … jedoch nicht vor Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung in die Trauerhallen zu überführen“ sind und dass „Leichen der an anzeigepflichtigen ansteckenden Krankheiten Verstorbenen … sofort in geschlossenen Särgen in die Trauerhalle gebracht und in einem besonderen Raum verschlossen aufgestellt werden“ müssen. Auch kann die Aufbewahrung untersagt werden wenn „die zu beerdigende Person an einer anzeigepflichtigen ansteckenden Krankheit verstorben“ ist oder „die fortgeschrittene Verwesung Geruchsverbreitung befürchten“ lässt.[1]
Siehe auch
Literatur
- Horst Deinert, Wolfgang Jegust: Todesfall- und Bestattungsrecht mit CD-ROM. Sammlung bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen, 3. Aufl, Fachverlag des Bestattungsgewerbes, Düsseldorf 2008, ISBN 3936057222
- Zimmermann: Rechtsfragen bei einem Todesfall (Taschenbuch). ISBN 3-423-05632-0
- Gaedke: Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechtes. ISBN 3-452-25310-4
- Böttcher: Das aktuelle Praxishandbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts; Weka; ISBN 978-3-8276-7234-6
Weblinks
- Beispiel für eine landesrechtliche Friedhofsordnung (Berlin; PDF) (116 kB)
- dito, Bremen, PDF (24 kB)
- Beispiel einer kommunalen Friedhofssatzung (Duisburg)
Einzelnachweise
Kategorien:- Bestattungsrecht (Deutschland)
- Polizei- und Ordnungsrecht (Deutschland)
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