Campo Santo

Campo Santo
Für das Domkapitel reservierter Bereich auf dem Wiener Zentralfriedhof

Ein Friedhof (auch Begräbnisplatz, veraltet Gottesacker, Kirchhof oder Leichenhof) ist ein Ort, an dem Verstorbene, in den meisten Fällen begleitet von einem religiösen Ritus, bestattet werden. Das Wort Friedhof leitet sich ursprünglich vom althochdeutschen „frithof“, der Bezeichnung für den eingefriedeten Vorhof einer Kirche ab. Der Bedeutungswandel zu einem „Hof des Friedens“ vollzog sich mit dem Verblassen der etymologischen Wurzel.

Inhaltsverzeichnis

Funktionen des Friedhofs

Friedhöfe erfüllen wichtige und in jeder Kultur bestehende individuelle und kollektive Funktionen. Vor allem sind sie dazu bestimmt, den Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Totengedenken zu ermöglichen. Darüber hinaus spielen sie eine wichtige Rolle in der religiösen Praxis, erfüllen aber auch wichtige öffentliche Interessen.

Kultische Funktionen

Der Friedhof mit seinen Grabplätzen als letzte Ruhestätte der Verstorbenen oder als Traditionsplatz für Familien ist in allen Kulturen ein Ort des Gedenkens, der Einkehr und der Trauer. Die Angehörigen des Toten übernehmen das Andenken an den Verstorbenen. Je nach Kulturkreis werden die Grabstellen ausgestattet, instand gehalten und finanziert. In Deutschland folgt die Finanzierung der Grabstätte aus der landesrechtlich geregelten Bestattungspflicht.

Für das Begräbnis und Gedenkrituale für die Toten sind Friedhöfe mit einer zweckgerichteten Infrastruktur ausgestattet. Je nach Kultur und Religion sind auf Friedhöfen neben den eigentlichen Grabplätzen Kapellen, Schreine oder Heiligtümer und Totenhallen zur Aufbahrung der Toten vorhanden. Krematorien und Beinhäuser finden sich häufig direkt auf oder nahe dem Friedhofsgelände.

In vielen Religionen ist der Friedhof ein heiliger Ort. Im Christentum wird er traditionell vom zuständigen Geistlichen geweiht. Diese kultische Bedeutung des Friedhofs hat eine Vielzahl an Tabus, moralischen Pflichten und Gesetzen hervorgebracht. Die Verletzung der Regeln oder die Entweihung ist von der jeweiligen Gemeinschaft unter Strafe gestellt.

Praktisch in allen Kulturen ist die Störung der Totenruhe, die Leichenschändung, die Grabschändung und der Grabraub strafbar. Derartige Handlungen werden nach deutschem Recht als Straftaten auch strafrechtlich verfolgt. Äußere Zeichen zum Schutz der Totenruhe sind Zutrittsbeschränkungen, Umfassungsmauern, verschließbare Zugänge.

Gesellschaftliche Funktionen

Neben der kultisch-rituellen Funktion übernehmen Friedhöfe häufig weitere Aufgaben: So dienen sie in vielen Gesellschaften der öffentlichen Hygiene, da die Beerdigung in öffentlich geregeltem Rahmen und an hierzu vorgesehenen Orten der Ausbreitung von Seuchen und der Belastung des Grundwassers vorbeugt. Auch aus diesem Grund hat sich in Deutschland der Friedhofszwang herausgebildet, der vorschreibt, dass Menschen und deren Asche nur auf Friedhöfen beigesetzt werden dürfen. Eine Ausnahme hiervon bildete lange Zeit lediglich die Seebestattung von Urnen und Sonderregelungen in einigen Bundesländern. Heute bestehen zunehmend Alternativen zu Friedhofsbestattungen, etwa die Beisetzung in Friedwäldern.

Aufgrund ihrer kulturell herausragenden Rolle stehen nicht wenige Friedhöfe unter Denkmalschutz und stellen touristische Attraktionen dar. Dies liegt in ihrem kulturgeschichtlichen, architektonischen oder landschaftsarchitektonischen, oft auch künstlerischen Wert begründet, der sich in der Anlage oder einzelnen Grabstellen entfaltet hat. Zudem spielt das Gedenken an bestimmte Verstorbene auch gesellschaftlich eine große Rolle: Manche Gräber und einige Friedhöfe haben sich zu regelrechten Wallfahrtsorten entwickelt.

Ökologische Funktionen

Städtische Friedhöfe bilden, sofern sie begrünt sind, einen Ausgleich zu ihrem verdichteten Umfeld und übernehmen neben Parkanlagen und Alleen wichtige klimatische und ökologische Funktionen. In einigen Fällen stellen sie Sekundärbiotope dar, die auch seltenen Arten ein wichtiges Rückzugsgebiet bieten. Manche Friedhöfe übernehmen Teilfunktionen von Naherholungsgebieten.

Planung, Gestaltung und Infrastruktur

Heutige Friedhöfe sind, besonders in dörflichen Gemeinden, meist seit langem genutzte Kirchhöfe. In größeren Städten oder Siedlungen mit größerem Einzugsgebiet sind es unter anderen Begräbnisgewohnheiten angelegte und geplante Areale. Städtische Friedhöfe sind in der Regel vor ihrer Inbetriebnahme mit einer Infrastruktur geplant ausgestattet worden. Bei der Flächenplanung des Friedhofs wurde zur Zeit seiner Entstehung im Normalfall eine langfristige Bedarfsplanung zugrunde gelegt, die die Größe des Areals bestimmt. Viele der heutigen Friedhöfe sind schon vor 100 Jahren geplant worden. Die Erschließung und Gestaltung des Geländes erfolgte unter Rahmenbedingungen, als die Ästhetik und die Landschaftsarchitektur noch anderen Vorstellungen folgte. Die Einrichtung beinhaltet die Erschließung über Wege, die Parzellierung und die Geländeaufteilung nach verschiedenen Kriterien, die Bepflanzung sowie den Bau und die Einrichtung infrastruktureller Bestandteile. Neben dem Bau einer Leichenhalle, einer Feierhalle, von Verwaltungsgebäuden, eventuell einer Blumenhalle gehört auch die Zuführung von Gießwasser zu Brunnen dazu.

Kleine Friedhöfe weisen zumeist keine Untergliederung in verschiedene Bereiche auf. Insbesondere in Großstädten existieren Abteilungen für verschiedene Religionen, für unterschiedliche Bestattungsarten, für wohlhabende Familien oder Flurstücke für Ehren- und Soldatengräber. Diese Gliederung wird durch Achsen, einen zentralen Teil oder Quartiersaufteilungen erreicht. Die Mittelachsen oder Hauptalleen führen in der Regel vom Haupteingang zum Mittelpunkt des Geländes, häufig sind an der Hauptallee die bevorzugten Plätze für Ehrengräber oder für besonders ausgestattete Grabstellen.

Die Friedhofsverwaltung, auch wenn diese nicht selbst auf dem Friedhof ihren Sitz hat, hält die Infrastruktur bereit und hält sie in Stand. Zur Infrastruktur eines Friedhofs gehören:

  • Wege und deren Begehbarkeit
  • Umfriedung des Geländes
  • Einrichtungen zur Bestattung
    • Trauerhalle zur Aufbahrung der Toten
    • Kapelle, Feierhalle oder gar eine Kirche
    • in manchen Fällen ein eigenes Krematorium
  • Installationen für Grün- und Grabpflege
    • Wasseranschluss
    • Entsorgung von Grünabfällen
    • mitunter eine Friedhofsgärtnerei

Hinzu kommt in unmittelbarer Umgebung des Friedhofs eine mehr oder weniger ausgeprägte sekundäre Infrastruktur, die privat betrieben wird.

In Deutschland gibt es insgesamt etwa 32.000 Friedhöfe.

Geschichtliche Entwicklung

Megalithreihen in Carnac, Frankreich.
Das Tal der Könige in Luxor, Ägypten.

Grab- und Kultstätten sind die ältesten Zeugnisse menschlicher Zivilisation überhaupt. Bereits im Verlauf der frühen Steinzeit gingen die Menschen dazu über, ihre Toten zu bestatten. Schon vor der Sesshaftwerdung des Menschen entstanden von Familien genutzte separate Familienbegräbnisplätze. Wo Menschen dauerhaft zusammenlebten, entstanden festgelegte Orte, an denen Bestattungen abgehalten wurden. Aus dem Neolithikum sind insbesondere Megalithgräber erhalten.

Mit Aufkommen der ersten Hochkulturen entwickelte sich auch das Bestattungswesen. In Ägypten, wo ein ausgesprochener Totenkult herrschte, entstanden auf der – dem jenseitigen Reich zugeordneten – linken Nilseite nicht nur die Pyramiden als bis heute nicht wieder an Größe erreichte Einzelgräber, sondern ganze Totenstädte. Auch in Kleinasien und Kreta, später auch im antiken Griechenland, wurden die Toten an Orten bestattet, die außerhalb des städtischen Lebens angesiedelt waren. Dies konnten Gräberfelder sein; auch Felsengräber in künstlichen Höhlen waren nicht selten. Oft wurde in der Nähe ein Heiligtum oder ein ganzer Tempelbezirk errichtet, um kultische Handlungen zu Ehren der Toten durchzuführen.

Im Römischen Reich waren die Grabstätten unterschiedlich organisiert und von räumlichen Gegebenheiten abhängig. Insbesondere reiche Bürger ließen sich entlang von Ausfallstraßen begraben, wo sie kunstvoll behauene und reich beschriftete Tafeln, Stelen oder Mausoleen errichten ließen. Rom verfügte mit den Katakomben über eine ausgedehnte, unterirdische Totenstadt, in der die Verstorbenen in Nischen eingemauert wurden.

Kirchhof

Im Christentum nahm die Entwicklung einen ungewöhnlichen Lauf: Mit der mittelalterlichen Reliquientranslation in die Kirchen wurden die Begräbnisstätten unmittelbar in die oder um die selbigen und damit in die Mitte der Siedlungen verlegt. Man glaubte, dass die unmittelbare sakrale Nähe eine Anwartschaft auf die Erlösung der Verstorbenen darstellte. Sowohl die auf germanisch-keltischer Tradition beruhenden Gräberfelder als auch die Feuerbestattung wurden als heidnisch angesehen. Als Zeichen der religiösen Bedeutung wurden christliche Kirchhöfe von kirchlichen Würdenträgern geweiht. Entsprechend genoss die Bestattung in der Kirchengruft selbst das höchste Sozialprestige und war nicht selten kirchlichen Würdenträgern vorbehalten; der Kirchhof nahm die gesellschaftliche Mitte auf. Dabei waren Einzelgräber, wie sie heutzutage Standard sind, eine seltene Ausnahme: Aus Platzmangel war die Bestattung in geweihten Massengräbern die üblichere Variante. Außerhalb der Stadtmauern fanden Verstorbene ihren Platz in ungeweihter Erde, wenn der Verstorbene exkommuniziert oder kriminell gewesen war oder einfach nur einen zu niedrigen Stand hatte: Bettler, Gaukler und Schauspieler hatten beispielsweise keinen Platz auf geweihten Kirchhöfen.

Friedhof

Insbesondere in Zeiten erhöhter Sterblichkeit (infolge von Seuchen, Hungersnöten, Kriegen etc.) gerieten die Kirchhöfe schnell an ihre Kapazitätsgrenze, so dass Umbettungen halbverwester Leichen und die ständige Öffnung der Gräber für anhaltende Geruchsbelästigung und gesundheitliche Gefahren sorgten. Pestfriedhöfe weit außerhalb der Siedlungen sollten zumindest die ärgste Gefahr eindämmen. Die Anlage innerstädtischer Friedhöfe wurde später aufgegeben: Zentrale Friedhöfe außerhalb der Stadtmauern, die vom Standort einer Kirche unabhängig waren, wurden vereinzelt bereits zur Renaissance, verstärkt ab 1750 und im Verlauf des 19. Jahrhunderts dann flächendeckend geschaffen. In Preußen war durch § 184 des Allgemeinen Preußischen Landrechts festgeschrieben worden, dass innerhalb bewohnter Gegenden keine Leichen beerdigt werden durften.

Die weitgehende Säkularisierung der christlich geprägten Gesellschaften, die insbesondere in Europa seit dem 20. Jahrhundert immer weiter vorangeschritten ist, hat auch die traditionellen Formen des Trauerns verändert.

Mit der Loslösung der Trauerformen von religiösen Gemeinschaften hat sich das Totengedenken zunehmend in den privaten Bereich verlagert. Damit einher ist ein Bedeutungsverlust öffentlicher Grabstätten gegangen: Sowohl die Zahl anonymer Begräbnisse als auch preisgünstiger Formen der Bestattung (etwa Feuerbestattungen) haben in der Folge stetig zugenommen.

Mit der Verbreitung des Internets sind außerdem eine Vielzahl von virtuellen Friedhöfen entstanden, die vollkommen unabhängig von einem physischen Ort der Totenruhe sind.

Ausgestaltung und Ansichten (Galerie)

Formen und Ausgestaltung

Zumeist ist ein Friedhof die letzte Ruhestätte für die Verstorbenen einer Kommune oder einem Teil einer Kommune. Der Friedhof wird entweder durch die Kommune selbst oder die lokale religiöse Gemeinschaft getragen, wobei die beiden Institutionen in manchen Kulturen zusammenfallen. Dabei kann der Friedhof in sich wieder unterteilt sein: So finden sich in vielen Friedhöfen durch Lage und Ausgestaltung privilegierte Bereiche, die Würdenträgern oder begüterten Familien vorbehalten sind, so wie es auch Bereiche für Armengräber gibt. Mitglieder bestimmter sozialer oder beruflicher Gruppen können ebenfalls in eigenen Bezirken untergebracht sein: Häufig ist dies bei Soldaten oder Geistlichen der Fall.

Eine alternative Form ist die Bestattung außerhalb der pietätsbefangenen Fläche in besonders gewidmeten Begräbniswäldern. Hier wird die Asche der Verstorbenen im Wurzelbereich von Einzel-, Gruppen- oder Familienbäumen beigesetzt. Diese Art der Bestattung wird den veränderten Bestattungswünschen vieler Menschen nach einer pflegefreien, naturbelassenen Ruhestätte außerhalb der normalen „Trauerflächen“ gerecht.

Verhaltensvorschriften und Bestimmungen zu einzelnen Grabfeldern sind in der Friedhofssatzung festgelegt. Kommunale oder kirchliche Gemeinden bestimmen mit diesen Ordnungen die verbindlichen Normen für alle Nutzer. Diese Vorschriften werden im Rahmen der Landesgesetze für die Friedhöfe festgelegt, da der Träger eine privatrechtliche Organisation ist. Die Wirkung ist so nicht die von staatlichen Rechtsnormen, allerdings kann in der Ordnung Bezug auf die Gesetze genommen sein.

Ehren- und Soldatenfriedhöfe

Da Soldaten zu jeder Zeit und im 20. Jahrhundert zunehmend in Massen ihr Leben eingesetzt haben, sind weltweit Soldatenfriedhöfe (Gefallenenfriedhöfe) als eine Sonderform des Friedhofs zu finden. Diese können eine beträchtliche Dimension erreichen: Alleine auf dem Schlachtfeld von Verdun sind die Überreste von mindestens 130.000 Soldaten untergebracht, die meisten davon liegen, weil sie nicht identifiziert werden konnten, nicht in Einzelgräbern, sondern in einem Beinhaus. Soldatenfriedhöfe sind nicht selten ein Platz der nationalen Identifikation und Heldenverehrung. Der umgangssprachlich häufig so betitelte „Heldenfriedhof“ in Arlington, USA, ist das bekannteste Beispiel dafür. Eine weitere Besonderheit sind Ehrenfriedhöfe, die Staatsführern, Monarchen, hochrangigen Politikern oder sonstigen nationalen Identifikationsträgern vorbehalten sind. So war es in der Sowjetunion ein Zeichen besonderer Ehre, die letzte Ruhestätte an der Außenmauer des Moskauer Kremls zu erhalten.

Gedenkstätten für Opfer von Terror und Gewaltherrschaft

Im 20. Jahrhundert hat sich eine besondere Form von Friedhöfen entwickelt, die mit einer vorher nicht da gewesenen, massenhaften, systematischen und häufig industriell organisierten Vernichtung von Leben in engem Zusammenhang steht. An vorderster Stelle sind die Gedenkstätten zu nennen, die in ehemaligen Konzentrationslagern errichtet worden sind. Im Unterschied zu Friedhöfen mit Bestattungswesen sind hier eine große, nicht näher bekannte Zahl von Mordopfern in Massengräbern verscharrt oder verbrannt worden. Das Gedenken an das Opfer als Individuum ist in solchen Stätten kaum noch möglich. Gedenkstätten dienen neben der Trauer vor allem zur Dokumentation und Mahnung, erfüllen also in hohem Maße gesellschaftliche Funktionen. Auch auf die Konzentrationslagern ähnlichen Einrichtungen, wie die Lager in der ehemaligen Sowjetunion (Gulags) oder die Vernichtungslager der Roten Khmer in Kambodscha, trifft dies zu. Im Zuge von Kriegsverbrechen vernichtete Dörfer wie Lidice oder Oradour-sur-Glane sind als Ganzes zur Gedenkstätte erklärt worden. Oradour, das nach dem Krieg neu aufgebaut wurde, gedenkt der Opfer sowohl kollektiv mittels der konservierten Dorfruine als auch individuell auf dem kommunalen Friedhof. Auch Hinrichtungsstätten (wie die in Berlin-Plötzensee) und Gefängnisse werden häufig zu Gedenkstätten, unabhängig davon, ob die Toten am Ort selbst verblieben sind. Auf dem Jüdischen Friedhof in Weißensee ist von Angehörigen oft für die in den Krematorien der Konzentrationslager Verschollenen eine Ruhestätte in Familiengräbern eingerichtet. Hier steht die Symbolkraft des letzten Ortes bis zum Jüngsten Gericht im Vordergrund der Erinnerung.

Religiöse und ethnische Besonderheiten

Die Sepulkralkultur ist in denjenigen Religionen am ausgeprägtesten entwickelt, die der Totenruhe eine besondere Stellung einräumen, weil sie an eine Auferstehung und jenseitiges Fortleben glauben. Insbesondere die monotheistischen Religionen ähneln sich in diesem Bekenntnis, das seinen Ursprung schon im Alten Testament hat. Es bestehen trotzdem Unterschiede zwischen den Begräbnisvorschriften, die sich in der Gestaltung der Friedhöfe manifestiert.

Besondere religiös verehrte Grabstätten können Ziel von Pilgerfahrten und Bußgänge sein, diese Form des Besuchs werden als Friedhofstourismus bezeichnet.

Islamischer Friedhof

Der Islam schreibt die Bestattung der Toten in Richtung Mekka vor, so dass alle Grabstellen auf islamischen Friedhöfen gleich ausgerichtet sind. Häufig sind diese aus Stein errichtet, teils gemauert oder mit Kacheln belegt, häufig findet man Stelen oder Steine an Kopf- wie Fußende. Särge sind nicht üblich, die Toten werden nur in weiße Tücher gehüllt und direkt in die Erde gelegt. Zudem ist der Begräbnisplatz auch festgeschrieben bis zum Jüngsten Tag, sodass weder neu belegt noch umgebettet wird.

Jüdischer Friedhof

Auf Jüdischen Friedhöfen ist die eingerichtete Grabstätte ebenfalls der ewige Ruheplatz bis zum Weltgericht. Weder die Grabsteine werden entfernt, noch darf der Platz je neu belegt oder anderweitig gestört werden. Wenn Raumnot entsteht, können Gräber nach einer Aufschüttung des Friedhofs in Tieflage angeordnet werden. Die bereits vorhandenen Grabmale werden dann auf der neuen Oberfläche aufgestellt. So entsteht eine hohe Dichte der Gräber und der Grabsteine, und die Wegeführung kann unübersichtlich werden. Die Grabpflege besteht in der jüdischen Tradition im wesentlichen darin, dass der Pflanzenbewuchs niedrig gehalten wird. Dabei dürfen die zurückgeschnittenen Pflanzen aber nicht - z. B. als Futter - genutzt werden, denn sie gelten als Eigentum des Toten. Statt Blumenschmuck werden kleine Steine als Zeichen des Gedenkens auf das Grabmal gelegt.

Christlicher Friedhof

In westlichen Ländern christlicher Prägung hat sich eine besondere Friedhofskultur ausgeprägt, die von sehr vielgestaltigen ästhetischen Rahmen bestimmt ist. Häufig haben sich in verschiedenen Kulturräumen sehr spezifische Traditionen herausgebildet. Innerhalb christlich geprägter Regionen unterscheiden sich Friedhöfe in ihrer Einrichtung zum Teil beträchtlich.

  • Im mittel- und osteuropäischen Raum erscheinen die Friedhöfe nicht selten wie Parks und weisen einen hohen Grünanteil auf. Die Grabparzellen sind, wenn sie nicht mit einer Grabplatte belegt sind, häufig als Beet kultiviert und weisen einen vielgestaltigen gärtnerischen Charakter auf.
  • Im nordeuropäischen und angloamerikanischen Raum werden Rasenflächen bevorzugt, auf denen nur ebenerdige Platten oder aufrechte Steine stehen. Der einzelne Grabplatz ist selten umfriedet. Baumbestand ist häufig, dient aber meist nur zur optischen Abtrennung des Geländes oder seiner einzelnen Bereiche.
  • In Frankreich, Südeuropa und Lateinamerika sind Friedhöfe in der Regel vegetationslos gehalten oder weisen nur vereinzelt Baumbestände auf, im Mittelmeerraum vor allem Zypressenalleen. Die Grabplätze sind aus Stein gemauert oder mit einer Platte abgedeckt, teils auch umfriedet und mit Schotter oder Kies verfüllt. Künstliche Pflanzen, Keramikobjekte und Tafeln ersetzen häufig die Vegetation.
  • Insbesondere im spanisch-portugiesischen Raum finden sich Wände mit mehreren Etagen, in denen die Toten in Fächer gebettet und eingemauert werden. Als Kolumbarien gewinnt diese Bestattungsart in Mitteleuropa zunehmend für Urnenbestattungen an Bedeutung. Die gleiche Tradition findet sich in Süditalien.

Im Mittelmeerraum wird das „Totenhaus“ oft bevorzugt vor dem Wohnhaus gebaut.[1]

Östliche Religionen

Auch östliche Religionen kennen die Einrichtung von Friedhöfen. Insbesondere der Shintoismus misst dem Andenken Verstorbener eine den westlichen Religionen vergleichbare Bedeutung bei. Dies lässt sich in der Anlage der Friedhöfe erkennen. Die sterblichen Überreste des Verstorbenen, die Leiche, gilt als unrein. Shintoistische Friedhöfe enthalten oft nur Scheingräber.

Im Hinduismus gibt es keine Friedhöfe. Das Glaubensprinzip der ewigen Wiedergeburt widerspricht der Anlage von Bestattungsplätzen. Die Asche der Toten wird in der Regel in einen Flusslauf gestreut. Das Wasser ist in seinem Fluss ein starkes Symbol für den Wechsel im Leben und auch für die Wiederkehr. Das Gedenken an den Toten findet in der Privatsphäre am Schrein des Verstorbenen statt.

Berühmte Friedhöfe

Der Père Lachaise in Paris ist einer der berühmtesten Friedhöfe der Welt.

Nicht wenige Friedhöfe sind aufgrund ihrer Gestaltung, Geschichte, Bedeutung oder der Prominenz ihrer Bestatteten zu weltweit bekannten Attraktionen geworden. So ziehen der Père Lachaise in Paris, der Wiener Zentralfriedhof oder der flächenmäßig größte Friedhof Europas in Hamburg-Ohlsdorf ganzjährig Scharen von Besuchern an. Häufig werden touristische Führungen angeboten. Jede Ausgestaltung von Grabstätten kann Thema von kunsthistorischen Betrachtungen sein. Zu einzelnen Ruhestätten, insbesondere von Idolen aus Politik, Gesellschaft oder Popkultur, finden regelrechte Pilgerfahrten statt. Die Friedhofsverwaltung von Paris hat auf dem Père Lachaise bereits Wachpersonal aufstellen lassen, da rund um das Grab des ehemaligen „Doors“-Sängers Jim Morrison Vandalismus und Ruhestörung überhand genommen hatten.

Organisation und Verwaltung

Verwaltung und Betrieb von Friedhöfen sind gesetzlich geregelt und daher in der überwiegenden Zahl der Fälle öffentlich-rechtlich organisiert. Hierbei unterscheiden sich die Rahmenbedingungen nach Land oder Region, Trägerinstitutionen und örtlichen Gegebenheiten. Die Regulierung durch die Öffentliche Hand geht bereits auf das Ende des Dreißigjährigen Krieges zurück, als die Kirchen erstmalig durch Staaten verpflichtet wurden, die Tore ihrer Friedhöfe für Verstorbene anderer Konfessionen zu öffnen.

Rechtlicher Rahmen

Im Friedhofsrecht werden Rechte, Pflichten und Verbote über Friedhofssatzungen geregelt. Diese werden im Allgemeinen von der Friedhofsverwaltung verfasst, publiziert und überwacht. Friedhofssatzungen müssen sich am jeweils geltenden Friedhofs- und Bestattungsrecht ausrichten, das in Deutschland Landesrecht ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden örtlich ausgestaltet und konkretisiert. Insbesondere regelt eine Friedhofssatzung die Öffnungszeiten, Verhaltensregeln, gewerbliche Tätigkeiten, Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabplätzen, Umbettung, Beisetzung und Trauerfeiern. Zur Satzung hinzu tritt die Friedhofsgebührenordnung, die Gebühren für von der Friedhofsverwaltung bereitgestellte Leistungen festlegt. Die Gebühren werden in der Regel nach Beschluss des Stadtrates von der Verwaltung bestimmt.

Trägerschaft

Der Friedhof wird in den meisten Fällen von der Kommune oder der lokalen Glaubensgemeinschaft getragen. Darüber hinaus existieren – insbesondere für kulturell herausragende Friedhöfe mit überwiegendem Denkmalscharakter – Träger in Form von Stiftungen und Vereinen.

Kommunale Friedhöfe sind in der Regel als städtische Regiebetriebe geführt, d. h. sie haben im Unterschied zu betriebswirtschaftlich organisierten Betrieben keine eigene Rechtspersönlichkeit und keinen eigenen Haushalt, dafür jedoch hoheitliche Befugnisse. Zuständig für den Betrieb ist die Friedhofsverwaltung. Diese kann in unterschiedlichen Bereichen der Kommunalverwaltung verortet sein, etwa über das Ordnungsamt, das Bauamt oder das Grünflächenamt. In einigen Fällen ist sie auch Bestandteil von Eigenbetrieben, etwa wenn die Friedhofsverwaltung in die Obhut der Stadtwerke ausgegliedert wurde.

Friedhöfe unter kirchlicher Trägerschaft sind dagegen in der Regel mit einem eigenen Haushalt ausgestattet und dazu angehalten, sich selbst zu tragen. Wie kommunale Friedhöfe auch verfügen sie über Einnahmen in Form von Friedhofsgebühren und aus wirtschaftlicher Tätigkeit (etwa Leistungen der Gärtnerei für Grabpflege etc.).

Als Träger von Soldatenfriedhöfen ist in Deutschland der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, in Österreich das Schwarze Kreuz etabliert. Diese Vereine bestreiten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Zuschüsse.

Bewirtschaftung

Trends und Änderungen in der Gesellschaft und ihres Wertesystems setzen die Friedhofsverwaltungen gerade im deutschsprachigen Raum zunehmend unter Handlungsdruck. Insbesondere die abnehmende Bedeutung herkömmlicher Bestattungsformen führt dazu, dass Friedhöfe zunehmend in finanzielle Bedrängnis geraten. Dies führt zu verschiedenen Strategien seitens der Kirchen und Kommunen, aus diesem Dilemma herauszufinden.

Tendenz zur Unterbelegung

Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts sehen sich die Friedhofsverwaltungen im deutschsprachigen Raum zunehmenden Problemen ausgesetzt, die sich aus einer ständig zurückgehenden Auslastung der Friedhöfe ergeben. Die Probleme bestehen in einer sich stetig verschärfenden Unterdeckung der für die Friedhofspflege aufzubringenden Kosten, bedingt durch eine ständige Verringerung der erzielten Einnahmen aus dem Bestattungsbetrieb. Die Gründe für diese Tendenz sind folgende:

  • Tendenz zur Urnenbestattung. Ein stetig zunehmender Anteil von Bestattungen erfolgt heute als Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung. Hierbei sinkt der Flächenbedarf überproportional, da viele Urnen nicht mehr in einem Urnengrab beigesetzt werden, sondern in Urnengemeinschaftsanlagen. Gründe für den steigenden Anteil der Urnenbestattungen sind:
    • Soziale Isolierung und Verstreuung von Familien bedingen eine schlechtere Grabpflege.
    • Verschiebung der wirtschaftlichen Prioritäten. Eine nach allgemeinem Verständnis als „würdig“ anzusehende Erdbestattung mit Sarg kostet durchschnittlich ca. 5000 Euro.[2] Einen solchen Betrag können oder wollen viele nicht aufbringen.
  • Rückgang der Todesfälle durch Bevölkerungsabnahme und höhere Lebenserwartung. In Berlin-Neukölln etwa ging die jährliche Zahl der Beerdigungen zwischen den 1970er Jahren und 2004 von ca. 3.000 auf nur noch 323 zurück. In Berlin ist bereits ein erheblicher Teil der verfügbaren Friedhofsfläche ungenutzt. Für den Sterbefall besteht Wahlfreiheit des Friedhofs. Ein Rückgang der genutzten Fläche wird bundesweit ab den Jahren 2010 bis 2020 prognostiziert.

Schwierigkeiten bereiten den Friedhofsverwaltungen verfallende und verwahrlosende Grabstellen. Diese entstehen durch abnehmende Pflegegewohnheiten. Aufwändige Grabstätten werden mangels Nachfrage nicht wieder belegt. So wird das ästhetische Gesamtbild gestört. Von Gräbern gehen Gefahren durch umstürzende Grabsteine aus. Die Pflege direkt angrenzender Grabstellen wird durch wucherndes Unkraut erschwert. Beschädigte oder weitgehend verrottete Grabparzellen ziehen Folgeschäden durch Diebstahl oder Vandalismus im näheren Umfeld nach sich. Die Verwaltung kann nur selten eingreifen, da bestehende Nutzungsverträge nicht einseitig gekündigt werden können. Die zusätzliche Pflege durch die Verwaltung bei angespannter Haushaltslage belastet die Ressourcen.

Tendenz zur Überbelegung

Nicht weniger gravierende Folgen kann die Tendenz zur Überbelegung zeitigen, wie sie etwa im Großraum Athen (Griechenland) durch Mangel an geeigneten Erdflächen in Stadtnähe und durch das traditionelle Verbot der Feuerbestattung in der orthodoxen Kirche entsteht. Hier liegt das Hauptproblem darin, dass aufgrund der dauerhaften Belegung von Grabstellen keine neuen Gräber mehr vergeben werden können. Die Ursachen sind auch hier verschiedenartig:

  • In vielen Fällen sind Parzellen auf Dauer vergeben und befinden sich nicht selten im Eigentum von Familien. Obwohl hierfür in der Vergangenheit ein Betrag gezahlt wurde, verursachen diese Grabstellen dauerhafte Gemeinkosten, die nicht mehr über einen Mietzins umgelegt werden können.
  • Auch die Bodenbeschaffenheit kann die Belegung von Grabstellen verhindern. In ungünstigem Milieu kann die Verwesung der Leichen stark behindert werden oder völlig zum Erliegen kommen. Hierdurch wird eine Neubelegung der Gräber schwierig, denn die Entsorgung der so entstandenen Wachsleichen ist ein ethisch sehr bedenkliches Unterfangen.

Bodenverhältnisse und Umweltrisiken

Die Umweltschutzgesetze gelten auch für Friedhöfe. Die Betreiber haben auf die entsprechenden Auflagen zu achten, insbesondere was den Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser betrifft. Durch die moderne Lebenskultur kann eine Belastung durch Schwermetalle entstehen. Amalgam aus Zahnfüllungen oder Herzschrittmacher können eine Ursache sein. Risiken durch Antibiotika können kaum entstehen, da die Leichen bei einer Erdbestattung sehr stark belastet sein müssten, um das Grundwasser zu beeinflussen.

Verwesung wird wesentlich durch die Bodenverhältnisse bestimmt. Sie verläuft am schnellsten in trockenen, gut durchlüfteten Böden. Sie wird durch niedrige Temperaturen und Feuchtigkeit gebremst. Wachsleichen entstehen in undurchlässigen Böden und bei hohem Grundwasserspiegel. In vielen Gebieten Deutschlands bestehen für die Bestattung nach heutiger Praxis deutliche Problemböden, da der Verwesungsprozess mehr Zeit in Anspruch nimmt als die übliche Dauer der Grabpacht.

Neuere Entwicklungen

Durch den Wertewandel der vergangenen Jahrzehnte und damit verbundene Änderungen der Trauerkultur haben sich die Prioritäten der Angehörigen bei der Bestattung mit der Zeit verändert. Der Anteil der Feuerbestattungen hat erheblich zugenommen; der Anteil beträgt in Deutschland zwischen der Hälfte und zwei Dritteln der gesamten Bestattungen, mit einem höheren Wert in Großstädten. Auch werden Begräbnisse zunehmend preisbewusster gestaltet: kurze, preiswerte Zeremonien, pflegefreie Grabstätten und kürzere Pachtzeiten werden mehr und mehr nachgefragt. [3] Diesem Wandel versuchen sich die Friedhofsbetreiber anzupassen, indem sie beispielsweise Urnenwände, Rasenreihengräber oder Grabkammern anbieten. Letztere werden auch als „Turbograb“ bezeichnet, weil die aus Beton errichtete Kammer den Verwesungsprozess beschleunigen und damit die Belegzeit verringern soll. Bisher realisierte Lösungen werden derzeit sowohl unter ökonomischen als auch ethischen Kriterien heftig diskutiert. [4]

Speziell in Ballungsgebieten in Japan und im chinesischem Kulturraum sind Kolumbarien aus Platz- und Kostengründen eine Alternative zur Urnenbestattung auf Friedhöfen.

Sonstiges

Die Funktion des Friedhofs als Ablage- und Aufbewahrungsplatz führte zu einer Sinnübertragung des Begriffs. Beim Tierfriedhof handelt es sich um eine Anlage für Erdbestattung von Tieren. In neuerer Zeit werden auch spezielle Formen von Schrottplätzen mit diesem Wort verbunden, wobei der zweite Wortbestandteil mit die besondere Ablagerung bezeichnet, wie dies bei Autofriedhof, Glockenfriedhof, Flugzeugfriedhof oder Schiffsfriedhof der Fall ist.

Im Rechnungswesen nennt man eine unübersichtliche Ansammlung von Zahlen Zahlenfriedhof.

Ein Scheinfriedhof hingegen ist eine bewusst friedhofsähnlich gestaltete Gartenanlage.

Literatur

  • Claudia Denk, John Ziesemer (Hg.): Der bürgerliche Tod. Internationale Fachtagung des Deutschen Nationalkommitees von ICOMOS in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Nationalmuseum München, 11.-13. November 2005. Regensburg 2007 (= ICOMOS – Hefte des Deutschen Nationalkommitees 44), ISBN 978-3-7954-1946-2
  • Norbert Fischer, Markwart Herzog (Hg.): Nekropolis. Der Friedhof als Ort der Toten und der Lebenden. Stuttgart 2005. ISBN 3-17-018508-X
  • Anton Holzer u. a.: Friedhof – Ort der letzten Sehnsüchte. Schack, Dortmund 1999, ISBN 3-929983-10-9
  • Arno Langkavel: Auf Spurensuche in Europa – Denkmäler, Gedenktafeln und Gräber bekannter und unbekannter Astronomen. Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2006. S.375
  • Oliver Roland (Hg.): Friedhof – Ade? Die Bestattungskultur des 21. Jahrhunderts. AZUR, 2006, ISBN 3-934634-32-X.
  • Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur Kassel (Hrsg.): Raum für Tote: die Geschichte der Friedhöfe von den Gräberstraßen der Römerzeit bis zur anonymen Bestattung. Thalacker-Medien,Braunschweig 2003, ISBN 3-87815-174-8
  • Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur Kassel (Hrsg.): Großes Lexikon der Bestattungs- und Sepulkralkultur (Band 1), Braunschweig 2002, ISBN 3-87815-173-X. Sowie (Band 2). ISBN 3-87815-182-9.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Auskunft der Friedhofsverwaltung von San Nicolo (Kalabrien)
  2. Beispielrechnung für Köln Diese beziehen sich auf lokale Kaufkraft und Gebühren.
  3. siehe z. B. Nordelbische Zeitung zu anonymen und Feuerbestattungen sowie Billigbegräbnissen oder WDR-Reportage zum Trend zur Feuerbestattung.
  4. Artikel in der Kölnischen Rundschau: „Turbograb funktioniert nicht“

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