Frischhaltemittel

Frischhaltemittel

Pflanzenstärkungsmittel sind laut deutschem Pflanzenschutzgesetz „Stoffe, die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegen Schadorganismen zu erhöhen“.

Daneben gibt es eine weitere Gruppe von Pflanzenstärkungsmitteln, die Pflanzen vor „nichtparasitären Beeinträchtigungen“ schützen sollen. Dazu gehört zum Beispiel die weiße Farbe, die Obstbäume an sonnigen Wintertagen vor dem Aufplatzen der Rinde schützt.

Außerdem werden Präparate, die „an abgeschnittenen Zierpflanzen außer Anbaumaterial“ anzuwenden sind, ebenfalls in dieser Kategorie geführt. Hierbei handelt es sich um sogenannte Frischhaltemittel für Blumen in der Vase, die meist Zucker, eine keimhemmende Substanz (z.B. eine organische Säure) oder anorganische Salze enthalten.

Pflanzenstärkungsmittel sind für den biologischen Pflanzenschutz besonders wichtig, sie werden aber auch von konventionell wirtschaftenden Landwirten und Gärtnern eingesetzt.

Zur Zeit sind etwa 330 Präparate in der Liste der Pflanzenstärkungsmittel aufgeführt.

Inhaltsverzeichnis

Listungsverfahren

Pflanzenstärkungsmittel müssen durch den Hersteller oder Händler beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angemeldet werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.

Das BVL prüft in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Umweltbundesamt und Julius Kühn-Institut (als Nachfolger der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft), ob es sich um ein Pflanzenstärkungsmittel handelt und ob keine schädlichen Wirkungen zu erwarten sind. Grundlage der Prüfung sind meist die Antragsunterlagen, falls nötig kann das BVL weitere Unterlagen oder Proben anfordern. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Monate.

Die Aufnahme in die Liste der Pflanzenstärkungsmittel wird im Bundesanzeiger bekanntgegeben, außerdem gibt es eine monatlich aktualisierte Liste auf der Homepage des BVL [1].

Kriterien für die Listung

Pflanzenstärkungsmittel dürfen keine direkte Wirkung auf Schadorganismen oder Krankheitserreger haben, da sie sonst als Pflanzenschutzmittel sehr viel strengeren Vorschriften unterliegen würden. Präparate mit hauptsächlich wachstumsfördernder Wirkung gelten hingegen als Pflanzenhilfsmittel oder Bodenhilfsstoffe. Sie fallen unter das Düngelmittelrecht.

Pflanzenstärkungsmittel dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser oder den Naturhaushalt haben. Ein Nachweis ihrer Wirksamkeit ist nicht erforderlich.

Gliederung nach Wirkstoffen

Die Pflanzenstärkungsmittel beruhen auf sehr verschiedenartigen Wirkstoffen. Die folgende Gliederung geht auf das Julius Kühn-Institut zurück.

Anorganische Stärkungsmittel

Hier fallen mengenmäßig vor allem die Präparate auf, die das zellwandstärkende Silikat enthalten, wie etwa Wasserglas oder Gesteinsmehle. Andere Stärkungsmittel enthalten Carbonate wie Kreide oder Pottasche.

Organische Stärkungsmittel

Dies ist die größte Gruppe der Pflanzenstärkungsmittel. Hierzu gehören zum Beispiel getrocknete Pflanzen für den Ansatz von Pflanzenjauchen oder gebrauchsfertige Pflanzenextrakte, auch Algenextrakte. Ätherische Pflanzenöle werden als Repellentien gegen tierische Schädlinge eingesetzt.

Einige Stärkungsmittel enthalten Gibberelline oder andere Pflanzenhormone. Andere bestehen aus tierischen Produkten wie Molke, Eiweißen oder Propolis. Huminstoffe sind ebenfalls als Wirkstoffe in einigen Pflanzenstärkungsmittel enthalten.

Homöopathische Stärkungsmittel

Die homöopathischen Pflanzenstärkungsmittel enthalten anorganische oder organische Wirkstoffe in sehr stark verdünnter (potenzierter) Form. Das Trägermedium ist meist Wasser, seltener werden Gesteinsmehle oder ähnliches verwendet.

Präparationen auf mikrobieller Basis

Sie können erst seit 1997 als Pflanzenstärkungsmittel zugelassen werden. Bei ihnen ist die Abgrenzung zu den Pflanzenschutzmitteln besonders schwierig, da sie teilweise Antibiotika bilden können. Es handelt sich beispielsweise um Pilze der Gattungen Trichoderma und Pythium oder Bakterien wie Bacillus subtilis, Pseudomonas und Streptomyceten.

Pflanzenstärkungsmittel in anderen Ländern

In Österreich dürfen alle in Deutschland zugelassenen Mittel verwendet werden. Sie gelten dort jedoch formal als Pflanzenhilfsmittel und damit als Düngemittel. Eine Schutzwirkung gegen Schadorganismen oder Krankheitserreger darf in der Werbung für diese Produkte nicht herausgestellt werden.

In der Schweiz werden Pflanzenstärkungsmittel zwar eingesetzt, es gibt aber keine speziellen Vorschriften dazu.

Einzelnachweise

  1. Beschreibende Liste der Pflanzenstärkungsmittel

Weblinks


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