Bundesinstitut für Risikobewertung

Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesinstitut für Risikobewertung
— BfR —
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Rechtsform Anstalt öffentlichen Rechts
Gründung November 2002[1]
Sitz Berlin-Lichterfelde, Berlin-Dahlem, Berlin-Marienfelde, Deutschland
Leitung Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel
Mitarbeiter mehr als 750
Branche Ernährung, Chemie, Landwirtschaft, Verbraucherschutz
Website http://www.bfr.bund.de
Luftbild des BfR-Standorts in Berlin-Marienfelde

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine bundesunmittelbare, voll rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Das Institut ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und hat die Aufgabe, dieses in Fragen der Lebensmittelsicherheit, der Produktsicherheit, der Chemikaliensicherheit und des Verbraucherschutzes wissenschaftlich zu beraten. Weitere Fachaufsichten werden durch das Bundesumweltministerium (Chemikaliensicherheit, Kontaminanten in der Nahrungskette) und das Bundesverkehrsministerium (Gefahrguttransport, Internationales Ballastwasserabkommen) wahrgenommen.

Das BfR kommuniziert seine Bewertungen gemäß seinem Errichtungsgesetz unabhängig von der Politik, das heißt, es unterliegt per Gesetz in Fragen seiner wissenschaftlichen Risikobewertungen keiner Fachaufsicht und hat somit bei ungeklärten wissenschaftlichen Fragen und in Krisen eine wissenschaftliche Referenz- und Orientierungsfunktion für die Verbraucher, die Politik (der Bund und die Bundesländer), die Wirtschaft, die Medien, aber auch für Verbände und die Wissenschaft.

Im Rahmen einer Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit entstand es – wie auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – im Jahr 2002 aus dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und aus Teilen der Biologischen Bundesanstalt. Das BfR beschäftigt mehr als 750 Mitarbeiter und hat ein Budget von etwa 57 Millionen Euro.

Inhaltsverzeichnis

Abteilungen

Verwaltung

Luftbild des BfR-Standorts in Berlin-Dahlem

Die Verwaltung ist der Serviceleister für alle Fachabteilungen des Instituts, sie sorgt für die Infrastruktur, die Personalrekrutierung, die Betreuung der Beschäftigten in Personalangelegenheiten, die Steuerung und Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben sowie die Ausstattung und den organisatorischen und technischen Unterhalt der Räume und des Institutsgeländes. Auch der Einkauf von Geräten, Material und Möbeln wird in der Verwaltung vorbereitet, koordiniert und organisiert. Die Abteilung gibt organisatorische Regelungen für das Institut heraus und schließt Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat sowie Verträge mit externen Dienstleistungsfirmen. Außerdem steuert und koordiniert die Verwaltung den Personalbedarf des Instituts entsprechend den im Haushaltsplan zugewiesenen Stellen.

Risikokommunikation

Gesundheitlicher Verbraucherschutz beinhaltet die Erforschung, Bewertung und Kommunikation von Risiken. Hierbei sind jedoch nicht nur tatsächliche Risiken von Bedeutung, sondern auch deren mediale Vermittlung sowie die subjektiv geprägte Wahrnehmung von Risiken. Wissenschaftliche Erkenntnisse müssen transparent und verständlich vermittelt werden, um den rationalen Umgang mit Risiken zu fördern.

Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag zur Risikokommunikation und informiert die Öffentlichkeit über mögliche gesundheitliche Risiken sowie die ihnen zugrundeliegenden Forschungsergebnisse im Bereich Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Hierbei tritt das BfR mit verschiedenen Ansprechpartnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Medien, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und der Verbraucherschaft in einen aktiven Dialog. Dieser Kommunikationsprozess beinhaltet neben einer zielgruppengerechten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit das aktive Einbeziehen verschiedener Interessengruppen durch Expertengespräche, Statusseminare, Verbraucherschutzforen, Stakeholderkonferenzen und öffentliche Symposien.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Abteilung Risikokommunikation führt Forschungsprojekte zur Wahrnehmung von Risiken, der Risikofrüherkennung und der Abschätzung ihrer Folgen durch, beispielsweise im Bereich neuer Verfahren wie der Nanotechnologie, der Änderung im Ernährungsverhalten von Verbrauchern nach erfolgter Risikokommunikation oder der Priorisierung von Risiken durch verschiedene gesellschaftliche Interessengruppen. Hierbei werden Repräsentativbefragungen, Verbraucherkonferenzen, Delphi-Befragungen und Fokusgruppen als Instrumente eingesetzt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Koordination sowie dem gezielten Ausbau der nationalen und internationalen Vernetzung der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Institutionen in Politik und Wissenschaft.

Wissenschaftliche Querschnittsaufgaben

Die Abteilung Wissenschaftliche Querschnittsaufgaben nimmt im BfR die Servicefunktion für wissenschaftliche Dienstleistungen wahr. Folgende Fachgruppen sind in der Abteilung etabliert: Sicherheit bei Transporten und Koordination REACH, Vergiftungs- und Produktdokumentation, Epidemiologie, Biometrie und mathematische Modellierung, Expositionsschätzung und -standardisierung, Informationstechnik sowie GLP-Bundesstelle (Bundesstelle für Gute Labor Praxis)[2] und Qualitätsmanagement.

Ein Teil der Leistungen der Abteilung Wissenschaftliche Querschnittsaufgaben steht auch externen Wissenschaftlern zur Verfügung, wie zum Beispiel die Erfassungs- und Bewertungsstelle für Vergiftungen und die GLP-Bundesstelle.

Biologische Sicherheit

Die Abteilung Biologische Sicherheit befasst sich im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes mit gesundheitlichen Risiken für den Menschen, insbesondere die von Mikroorganismen gebildeten Toxine und anderen mikrobiellen Stoffwechselprodukten ausgehen. Dazu zählen Bakterien, Hefen und Schimmelpilze, aber auch Viren, Parasiten und TSE-Erreger (Prionen).

Es werden dabei nicht nur Lebensmittel, sondern auch Futtermittel und Bedarfsgegenstände (wie Geräte zur Bearbeitung von Lebensmitteln, Lebensmittelverpackungsmaterialien, Essgeschirr) sowie Kosmetika einschließlich der Prozesse ihrer Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung und Distribution als Überträger biologischer Gefahren in die Betrachtungen einbezogen.

Die Aufgaben schließen diagnostische Verfahren zum Nachweis von Erregern in Lebensmitteln, ihre Virulenzeigenschaften, auch Arbeiten zur Prävalenz von mikrobiologischen Gefahren in Lebensmitteln und qualitative und quantitative Risikobewertungen ein.

Die Abteilung wirkt mit bei der Aufklärung von Ausbrüchen durch von Lebensmitteln übertragenen Erkrankungen und Zoonosen (rechtlich verankerte Aufgabe im Infektionsschutzgesetz).

In der Abteilung sind eine Reihe von Referenzlaboratorien zur Diagnostik und zur Feincharakterisierung von Krankheitserregern, zur Antibiotikaresistenz und zur mikrobiologischen Belastung von Lebensmitteln (im Lebensmittel- und Zoonosenrecht verankerte Aufgabe) etabliert.

Die Abteilung fungiert auch als FAO/WHO Collaborating Centre for Research and Training in Food Hygiene and Zoonoses und koordiniert in dieser Funktion das WHO Surveillance Programme for Control of Foodborne Infections and Intoxications in Europe. Darüber hinaus wird hier die Sammlung von Daten aus der Überwachung zur Erstellung des jährlichen Zoonosen-Trendberichts auf nationaler und europäischer Ebene durchgeführt und koordiniert.

Lebensmittelsicherheit

Die Abteilung Lebensmittelsicherheit bewertet Lebensmittel hinsichtlich ihrer stofflichen Risiken. Die zu bewertenden Stoffe können natürlicherweise als Inhaltsstoffe im Lebensmittel enthalten sein oder als Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe den Lebensmitteln zugesetzt werden. Unerwünschte Stoffe, die durch Herstellungs-, Lagerungs-, oder Behandlungsverfahren in Lebensmittel gelangen, werden ebenfalls bewertet.

Lebensmittel werden von der Abteilung außerdem nach ernährungsmedizinischen Kriterien beurteilt, dabei nimmt die Säuglingsernährung einen bedeutenden Platz ein. Die Abteilung nimmt Stellung zu Ernährungsrisiken und zu Fragen der Ernährungsprävention.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der Abteilung ist die Erarbeitung von Stellungnahmen zu neuartigen Lebensmitteln sowie zu genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln.

In der Abteilung werden moderne molekulare und zellbiologische Methoden entwickelt und angewendet, um neue biologische Endpunkte für die Risikobewertung von potenziell risikobehafteten Substanzen zu identifizieren. Darüber hinaus werden innovative Nachweismethoden sowie Strategien und Methoden zur molekularen Rückverfolgbarkeit und Produktidentität von Lebensmitteln entwickelt und angewendet.

Die Abteilung betreibt aktiv Forschung auf dem Gebiet der molekularen und biochemischen Lebensmittelsicherheit. Ziel ist es dabei, wirkungsmechanistische Zusammenhänge zu erkennen, um konkrete Handlungsoptionen für den Verbraucherschutz zu entwickeln.

Sicherheit von Stoffen und Zubereitungen

Die Aufgabe der Abteilung umfasst die gesundheitliche Bewertung von Stoffen (Chemikalien, Biozide, Pestizide) und von Zubereitungen (Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte). Die Bewertung beinhaltet die Feststellung der inhärenten toxischen Eigenschaften mit dem Ziel der Einstufung und Kennzeichnung, der Ableitung von Grenzwerten und die Ermittlung der Exposition als Elemente der Risikobewertung. Weiterhin werden Kontrollmethoden überprüft und Prüfmethoden und -strategien neu und weiterentwickelt.

Die in der Abteilung erstellten Bewertungen finden in nationalen, europäischen und weltweiten Verfahren Verwendung. Auf ihnen basieren Regulierungen und Maßnahmen des Risikomanagements, national und europäisch, und der Sicherheit im Verkehr, die internationale Seeschifffahrt eingeschlossen.

Sicherheit von verbrauchernahen Produkten

Die Etablierung der Abteilung für Produktsicherheit am BfR mit dem Ziel der Identifizierung, Erforschung, Bewertung und Prävention der gesundheitlichen Risiken bei kosmetischen Mitteln, Tabakprodukten, Bedarfsgegenständen (Lebensmittelverpackungen, Spielwaren, Nuckelflaschen, Sauger, Reinigungs- und Pflegemittel, Bekleidungsgegenstände etc.) sowie anderen verbrauchernahen Produkten (Möbel, Matratzen, Teppiche, Hobbyprodukte etc.) trägt nicht nur den vorhandenen Wissenslücken einer wissenschaftlich basierten Risikobewertung sondern auch den Besorgnissen der Bevölkerung auf diesem Gebiet Rechnung. Integraler Bestandteil der Bewertungstätigkeit sind experimentelle Projekte zur Migration und Exposition sowie zur Toxizität von chemischen Substanzen in diesen Produkten des täglichen Bedarfs.

Sicherheit in der Nahrungskette

Zu den Schwerpunkten der Arbeit der Abteilung Sicherheit in der Nahrungskette gehört die Bewertung der Risiken, die durch die Aufnahme von Kontaminanten, Rückständen und anderen unerwünschten Stoffen in Lebens- und Futtermitteln entstehen.

Der Abteilung sind die Nationalen Reverenzlabore für Dioxine, PCB und Mykotoxine in Lebens- und Futtermitteln, marine Biotoxine, Zusatzstoffe in der Tierernährung sowie die Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein zugeordnet.

Innerhalb des Themenschwerpunkts Produktidentität und Rückverfolgbarkeit werden Strategien und Methoden zur Authentizitätsprüfung von Lebensmitteln entwickelt. Aufgaben im Bereich pharmakologisch wirksamer Stoffe und Tierarzneimittel sind die Risikobewertung von Humanarznei- bzw. Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, die Begutachtung und Stellungnahme zu Rückständen mit pharmakologischer Wirkung im Rahmen der Beratung von Bund- und Länderbehörden sowie die Leitung von Projekten zur Rückstandsanalytik und -bewertung.

Daneben betreibt die Abteilung auch Forschung, etwa in der Weiterentwicklung von Konzepten zum Nachweis von potenziell toxischen Stoffen und deren Metaboliten in Lebens- und Futtermitteln und erarbeitet Bewertungen im Rahmen von Zulassungsverfahren für Pestizide und Biozide.

Experimentelle Toxikologie und ZEBET

Die Abteilung Experimentelle Toxikologie und ZEBET gliedert sich in fünf Fachgruppen: - ZEBET-Datenbank und Informationsbeschaffung - ZEBET-Alternativmethoden zu Tierversuchen - Molekulare Toxikologie - Nanotoxikologie - Referenzmaterial und Zertifizierung ZEBET hat die Aufgaben, Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch zu dokumentieren, zu bewerten und ihre Anerkennung national und international zu empfehlen bzw. auch durchzusetzen. Eine wichtige Aufgabe der ZEBET ist die experimentelle Validierung tierversuchsfreier Methoden, um ihre Aufnahme in internationale behördliche, sicherheitstoxikologische Prüfrichtlinien zu erreichen. ZEBET führt auch eigene Forschungsarbeiten durch und fördert über einen besonderen Etat gezielt Projekte zur Entwicklung von Alternativmethoden anderer Institutionen.

Sie setzt sich national und international dafür ein, insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche, wo immer es möglich ist, durch alternative Untersuchungsmethoden zu ersetzen. Das BfR hat damit die Aufgabe, Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch zu dokumentieren, zu bewerten und ihre Anerkennung national und international zu empfehlen bzw. durchzusetzen.

Auftrag

Im Mittelpunkt seiner Arbeit sieht das BfR den Menschen als Verbraucher. Mit seiner Arbeit soll das Institut dazu beitragen, dass Lebensmittel, Stoffe und Produkte sicherer werden und somit die Gesundheit der Verbraucher geschützt wird.

Wissenschaftlicher, forschungsgestützter Ansatz

Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit stehen. Das Bundesinstitut arbeitet wissenschaftlich mit anderen internationalen Einrichtungen und Organisationen sowie mit den Institutionen anderer Staaten zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit tätig sind. Einen Schwerpunkt bildet die Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, für diese ist das BfR der nationale deutsche Kontaktpunkt.

Auf die gesundheitlichen Bewertungen und Handlungsoptionen des Instituts können die für das Risikomanagement verantwortlichen Länder- und Bundesbehörden zugreifen. Die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen des BfR dienen allen interessierten Kreisen, wie Wissenschaft, Wirtschaft und Wirtschaftsverbände, Handel, Nicht-Regierungsorganisationen, Verbraucherzentralen, Medien, nationale und internationale Gremien und Organisationen und auch dem interessierten Verbraucher selbst als wichtige Entscheidungshilfe für Maßnahmen. Mit seiner wissenschaftsbasierten Risikobewertung gibt das BfR wichtige Impulse für den gesundheitlichen Verbraucherschutz innerhalb und außerhalb Deutschlands.

Risikobewertung

Unter Risikobewertung wird im Sinne der Lebens- und Futtermittelmittelsicherheit eine risikoorientierte Bewertung verstanden, die darauf abzielt, eine Gefahr zu charakterisieren und deren mögliche Realisierung und deren Schweregrad für die betroffene Gruppe der Verbraucher abzuschätzen (man spricht auch von Expositionabschätzung), die von einem Lebens- oder Futtermittelmittel ausgeht. Oft werden öffentlich diskutierte Themen aufgegriffen und eine möglichst objektive und verständliche Darstellung des Sachverhalts angestrebt. Das BfR erforscht und bewertet aber auch auf Anfrage von Behörden, z. B. wenn es zu einem Risiko (noch) keine Gesetze gibt.

Die Risikobewertung, das Risikomanagement (siehe BVL) und die Risikokommunikation sind gesetzlich (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) voneinander getrennte Tätigkeiten. Die Risikobewertung liegt in Deutschland im Zuständigkeitsbereich des BfR.

Risikokommunikation

Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren, die Lebensmittel, Stoffe und Produkte für den Verbraucher bergen können. Der gesamte Bewertungsprozess soll für alle Bürger transparent dargestellt werden. Durch eine umfassende, vollständige und nachvollziehbare Risikokommunikation macht das BfR Wissenschaft für den Verbraucher sichtbar und nutzbar.

Besondere nationale Aufgaben

14 Nationale Expertenkommissionen beraten das Institut in Fragen der Risikobewertung. Mit ihnen bündelt das Institut den in Deutschland vorhandenen Sachverstand auf höchstmöglichem wissenschaftlichem Niveau und bringt ihn in internationale Gremien ein. In Krisenfällen ist so ein schneller Zugriff auf ein Expertennetzwerk gewährleistet.

Am BfR sind 16 Nationale Referenzlaboratorien (NRL) aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelhygiene und die Obergutachterstelle Wein mit vergleichbaren Aufgaben angesiedelt. Sie wurden von der Bundesregierung auf der Grundlage europäischer oder nationaler Rechtsvorschriften ernannt. Die Nationalen Referenzlabore nehmen im Bereich der analytisch-diagnostischen Methodik eine Vorreiterrolle ein, und sie sind das nationale Bindeglied zwischen den Gemeinschaftlichen Referenzlaboren der EU und den im Vollzug arbeitenden Laboratorien der Überwachung der Länder.

Die GLP-Bundesstelle ist für die Koordinierung und Harmonisierung GLP-relevanter Fragen im nationalen und internationalen Bereich sowie für die Überwachung bestimmter GLP-Prüfeinrichtungen im In- und Ausland zuständig.

Als zentrale nationale Kontaktstelle (EFSA Focal Point) koordiniert das BfR den wissenschaftlichen Informationsaustausch zwischen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den in Deutschland für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständigen Behörden sowie Beteiligten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verbraucherverbänden. Vorgeschlagen wurde das BfR dafür vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). In allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden nationale Focal Points eingerichtet. Sie sind Schnittstelle zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten und der EFSA. Damit sollen die Aktivitäten der Risikobewertung in den einzelnen Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene koordiniert und abgestimmt werden. Ziel ist es, das vorhandene europäische Wissen über gesundheitliche Risiken bei Lebensmitteln zu bündeln und damit die Lebensmittelsicherheit in Europa auf höchstem wissenschaftlichem Niveau sicherzustellen.

Die am BfR angesiedelte Nationale Stillkommission hat die Aufgabe, das Stillen in Deutschland zu fördern.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Allgemeine Info auf der Homepage des BfR
  2. Erläuterung des Arbeitsbereiches GLP auf der Homepage des BfR

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