- Fritz Traub
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Fritz Traub (* 7. April 1929 in Berlin; † 4. Februar 2008 in Bad Homburg vor der Höhe) war ein deutscher Jurist. Er war Vorsitzender Richter des Kartellsenats am OLG Frankfurt am Main[1] und ehrenamtlicher Hochschullehrer für gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Gießen.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Traub studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. 1954 wurde er in Frankfurt mit der Arbeit Die Fälle der sogenannten Unterbrechung des Kausalzusammenhangs als Rechtswidrigkeits- und Teilnahmeproblem zum Dr. iur. promoviert. 1962 wurde er Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Ab 1966 war er Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Wettbewerbs- und Kartellrecht, deren Vorsitzender Richter von 1976 bis zu seinem Ruhestand 1994.[2]
Er wurde 1984 zum Honorarprofessor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Gießen ernannt. 1992 wurde Traub Mitglied der Sachverständigenkommission der Bundesregierung für gewerblichen Rechtsschutz. Er war Mitglied des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München sowie Vorsitzender des Beschwerdeausschusses der GEMA.
Traub veröffentlichte Aufsätze zu den Themengebieten des Wettbewerbsrechts, Kartellrechts, gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrechts und Handelsrechts.
Literatur
- Ulrich Loewenheim (Hrsg.) und Thomas Raiser (Hrsg.) in Gemeinschaft mit Claus-Dietrich Asendorf: Festschrift für Fritz Traub zum 65. Geburtstag, Dt. Fachverlag Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-87150-451-3 (519 Seiten)
Weblinks
- Literatur von und über Fritz Traub im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- ↑ FAZ, 9. Februar 2008, Nr. 34, Seite 39 (Todesanzeige)
- ↑ Eintrag in koeblergerhard.de
Kategorien:- Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert)
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