Fränkischer Bund

Fränkischer Bund
„Franken-Lädla“ des Fränkischen Bunds in der Nürnberger Altstadt

Der Fränkische Bund e.V., ursprünglich „Fränkische Landsmannschaft“, ist eine auf die Wahrung und Durchsetzung gesamtfränkischer Interessen gerichtete Organisation. Insbesondere tritt er für die Schaffung eines Bundeslandes und einer Europaregion Franken ein. Europaregion dürfte hierbei eine eigene Repräsentanz eines Bundeslandes Franken im Ausschuss der Regionen des EU-Parlaments meinen. Allerdings sehen die Vereinsmitglieder sich nicht als Separatisten, sondern als Regionalisten. Dem Anspruch nach und durch seine Mitglieder vertritt der Verein damit auch fränkische Anliegen in den entsprechenden Regionen Baden-Württembergs und Thüringens, wenngleich der Verein überwiegend in Bayern in Erscheinung tritt.

Der Fränkische Bund versteht sich als parteipolitisch ungebunden. Die Zugehörigkeit zu verfassungsfeindlichen Parteien, Vereinen oder Organisationen führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Bund.

Der Fränkische Bund wird in der öffentlichen Wahrnehmung bisweilen mit dem „Frankenbund“ verwechselt, einer wissenschaftlichen Vereinigung zur Erforschung und Vermittlung fränkischer Geschichte und Kultur.

Inhaltsverzeichnis

Organisation und Aktivitäten

Da führende Mitglieder der Fränkischen Landsmannschaft zum politischen Umfeld der Republikaner (Waldemar Hirschfeldt, Michael Haller und der neuerdings im Umfeld des Deutschen Kollegs aktive Uwe Meenen) gehörten, wurden diese und andere Mitglieder aus dem Verein ausgeschlossen.

Die Organisation nahm 1991 den Namen Fränkischer Bund an, an deren Spitze parteipolitisch unabhängige Mitglieder wie der neue Vorsitzende, der Berufsschullehrer Peter Purrucker, traten. Seit 1999 hat der Bund fünf gleichberechtigte Vorstandsmitglieder.

Der Verein veranstaltete seit 1990 alljährlich einen Frankentag und ordnete diese Veranstaltung selbst in die Tradition der 1848er Revolution ein (dagegen allerdings: siehe unten, Kritik). Nachdem der Bayerische Landtag 2005 einen offiziellen Tag der Franken beschlossen hat, scheint der „Frankentag“ des Fränkischen Bundes obsolet. Entsprechend fand die Veranstaltung im Jahre 2006 nicht mehr statt.

Der Verein begründet seine Forderung nach fränkischer Autonomie unter anderem mit einer auf Arbeiten von Leopold Kohr fußende These, dass es sich beim Bundesland Bayern (mit mehr Einwohnern als dem föderal gegliederten Österreich) um ein zu großes zentralistisches Bundesland jenseits der "optimalen Größe" handle.

Anfang der 1990er Jahre hatte der Fränkische Bund eine Unterschriftensammlung durchgeführt, um einen Volksentscheid zur Neugliederung des Bundesgebietes gemäß Artikel 29 GG herbeizuführen. Vom Verein wurden 8.016 Unterschriften gesammelt, von denen das Bundesinnenministerium 7.184 als gültig anerkannt hat (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1997, Az.: 2 BvP 1/94). Der Verein hatte damit die für die Einleitung des Verfahrens erforderlichen Unterschriften gesammelt. Das Bundesinnenministerium hat den Antrag auf Abstimmung über die vorgeschlagene Bildung eines Bundeslandes Franken (aus Teilen Bayerns, Thüringens und Baden-Württembergs) aber dennoch abgelehnt; 1989/90 stand eine Veränderung von Ländergrenzen in den westdeutschen Territorien nicht auf der politischen Tagesordnung. Einer Beschwerde des Vereins vor dem Bundesverfassungsgericht wurde nicht abgeholfen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die von Art. 29 GG geforderte „Abgegrenztheit“ des „Neugliederungsraums“ zum Umland nicht vorliege. So würden Pendler in erheblichem Umfang von der Region „Bayerischer Untermain“ nach Hessen (in den Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main) auspendeln. Auch ein Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg blieb 1999 erfolglos.

Außerdem hat der Bund 1998 eine Petition zur „Rückführung von Kulturgütern an die fränkischen Herkunftsorte“ beim Bayerischen Landtag eingereicht, der allerdings gleichfalls kein Erfolg beschieden war. Dabei hat sich die Bayerische Staatsregierung u.a. auf den Wittelsbacher Ausgleichsfonds berufen, der in Form eines Gesetzes 1923 durch den Bayerischen Landtag als Stiftung öffentlichen Rechts eingesetzt wurde und die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Königshaus und die Verwaltung seiner Kulturgüter und Sammlungen regelt, so weit diese nicht als genuines Eigentum des Hauses Bayern gelten.

Der Fränkische Bund bestritt die Rechtmäßigkeit der Eigentumsrechte des Wittelsbacher Ausgleichsfonds und führte an "Öffentlich-rechtliche Stiftungen können zudem, durch Gesetz oder Rechtsverordnung, wieder aufgehoben oder geändert werden, selbst ein Gesetz, das die ungeschmälerte Erhaltung des Stiftungsvermögens sichert, das aber zum Teil der Stiftung nicht zusteht, sondern als Raubgut anzusehen ist und den ursprünglichen Besitzern zurückgegeben werden muss".

Kritik

Die Aktivitäten des Fränkischen Bundes sind in der Region wie in Bayern nicht unumstritten; der Fränkische Bund selbst beklagt beispielsweise negative Berichterstattung durch einen Nürnberger Journalisten, dem der Verein Anpassertum vorwirft, und sprach sich öffentlich gegen dessen Auszeichnung mit dem Frankenwürfel aus.

Andererseits wurde das Wirken des Vereins anlässlich dessen 15-jährigen Bestehens aber in Grußworten von Mitgliedern aller im bayerischen Landtag vertretenen Parteien sowie vom Altoberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Peter Schönlein, ausdrücklich gewürdigt (Ausgabe 3+4/2005 der Vereinszeitung "Wir in Franken").

Kritiker bemängeln in den Veröffentlichungen des Fränkischen Bundes einen Hang zur schlagwortartigen Simplifizierung komplexer Sachverhalte und eine teilweise pseudo-historische Argumentationsweise. Auch die Berufung auf Leopold Kohr wird bisweilen kritisiert.

In die Kritik kam der Verein durch einen auf seiner Homepage veröffentlichten Artikel, in dem der bayerischen Staatsregierung vorgeworfen wurde, durch Betonung der Rolle Nürnbergs im Dritten Reich bewusst Imageschädigung zu betreiben, während vergleichbare Erinnerungsarbeit in München aus Imagegründen nicht unternommen würde. In diesem Zusammenhang bestritt der Verein auch das Faktum des höheren Zuspruchs für die NSDAP in den evangelischen Regionen Frankens.[1]

Der Erlanger Historiker Werner K. Blessing stellte in Form einer Forschungshypothese die historischen Bezüge des Frankentages und ein "historisch gewachsenes Franken" als territorialstaatliche Bezugsgröße (wie vom Fränkischen Bund postuliert) vor 1806 überhaupt in Frage. In einem Sammelband zur Geschichte Frankens nahm Hartmut Heller als Mitglied des Frankenbunds kritisch Stellung zum Fränkischen Bund.[2] Bezüglich des Frankentages wird angeführt, dass der Begriff an die gleichnamigen Veranstaltungen Julius Streichers auf dem Hesselberg erinnere, wogegen eine Tradition älterer Frankentage mit Ausnahme des Frankentags 1849 zu Nürnberg im Ausklang der Revolution von 1848/49 nicht bestünde. Im übrigen handelte es sich dabei nicht um eine Kundgebung mit fränkisch-regionalem oder gar separatistischen Bezug, sondern um eine Demonstration für die Anerkennung der gesamtdeutschen Paulskirchenverfassung durch das Königreich Bayern.

Siehe auch

Literatur

  • TEMPO, März 1992

Einzelnachweise

  1. http://www.fraenkischer-bund.de/modules.php?name=News&file=article&sid=39
  2. Dieter Weiß/Werner K. Blessing [Hg.]: Franken. Vorstellung und Wirklichkeit in der Geschichte - Franconia 1. Beihefte zum Jahrbuch für fränkische Landesforschung - , Neustadt a.d. Aisch 2003.

Weblinks


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