Fälligkeitsdarlehen

Fälligkeitsdarlehen

Die Darlehensschuld wird beim endfälligen Darlehen (auch Festdarlehen) am Laufzeitende zurückgezahlt, also entweder am Ende einer fest vereinbarten Laufzeit oder nach einer erfolgten Kündigung.

Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich auf die Zahlung der Zinsen. Der Zinssatz kann je nach vertraglicher Vereinbarung bis zum Laufzeitende fest oder auch variabel sein.

Geeignet ist das endfällige Darlehen vor allem für Zwischenfinanzierungen um beispielsweise die Zeit bis zur Fälligkeit einer Lebensversicherung oder der Zuteilung eines Bausparvertrages zu überbrücken. Die Tilgung erfolgt dann aus der Ablaufleistung der Lebensversicherung oder aus der Bausparsumme des Bausparvertrages. Außerdem eignet sich diese Form der Finanzierung für vermietete Immobilien, weil die Zinsen, die als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können höher sind als bei Annuitäten- oder Tilgungsdarlehen. Daraus kann sich ein steuerlicher Vorteil ergeben.

Für risikobereite Personen kann diese Finanzierungsart ebenfalls vorteilhaft sein, wenn die ersparten Tilgungen in eine Anlage investiert werden, deren erwartete Rendite über dem Zinssatz des Darlehens liegt. Dies ist beispielsweise bei Anlage in einem Investmentfonds möglich. Allerdings entstehen hier auch höhere Risiken. Wenn die Wertentwicklung des Investmentfonds geringer ist als erwartet, dann entsteht am Ende der Darlehenslaufzeit eine Finanzierungslücke, da der Wert der Investmentanteile geringer ist als die dann fällige Darlehensschuld.

Siehe auch: Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen (Abzahlungsdarlehen)


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