- Fürstentum Erfurt
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Das Fürstentum Erfurt existierte von 1806 bis 1814 und umfasste Erfurt und das umliegende Land einschließlich der Grafschaft Blankenhain. Es unterstand direkt dem französischen Kaiser.
Geschichte
Das Fürstentum Erfurt wurde zusammen mit der Grafschaft Blankenhain nach der Niederlage Preußens in der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt als kaiserliche Staatsdomäne (domaine réservé à l'empereur) unter dem Namen Provinz Erfurt direkt Napoléon Bonaparte unterstellt, während die umliegenden thüringischen Staaten dem Rheinbund beitraten.
Erfurt wurde von einem Zivil- und einem Militärsenat verwaltet, die dem kaiserlich-französischen Gouverneur (später „Intendant“) unterstanden. Dieser hatte seinen Sitz in der Kurmainzischen Statthalterei.[1]
1808 ließ Napoléon in der französischen Exklave den Erfurter Fürstenkongress inszenieren.
Ab dem 25. Oktober 1813 wurde Erfurt nach der Völkerschlacht bei Leipzig durch preußische, österreichische und russische Verbände belagert und im Jahr darauf schließlich eingenommen.[2] Auf dem Wiener Kongress wurde es 1815 Preußen zugesprochen, das jedoch das Erfurter Landgebiet und das Blankenhainer Gebiet an Sachsen-Weimar-Eisenach abtrat. Erfurt selbst wurde Hauptstadt des neu geschaffenen Regierungsbezirks Erfurt in der Provinz Sachsen.
Einzelnachweise
- ↑ http://www.erfurter-fuerstenkongress-1808.de/historie.htm
- ↑ http://www.3xk.de/erfurt/index.htm?afkchro6.htm
Literatur
- Marina Moritz, Horst Moritz: Das Fürstentum Erfurt und die Herrschaft des Großen Kaisers. Leben und Sterben in bewegter Zeit (1806-1814), Erfurt 2008, ISSN 0947-952-X
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