- Fürstentum Fritzlar
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Das Fürstentum Fritzlar war ein Titularfürstentum, das in der Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 gebildet wurde.
Die Säkularisation der geistlichen Herrschaften beendete auch die Existenz des Kurfürstentums Mainz. Die in Ober- und Niederhessen (Raum Marburg und Kassel) gelegenen kurmainzischen Enklaven Amöneburg, Neustadt, Fritzlar und Naumburg wurden im sogenannten Fürstentum Fritzlar vereinigt und gingen an die Landgrafschaft Hessen-Kassel, deren Regent gleichzeitig zum Kurfürsten erhoben wurde. Landgraf Wilhelm IX., der nachmalige Kurfürst Wilhelm I., hatte schon im September/Oktober 1802 – auf der Basis der Abmachungen des Friedens von Lunéville (9. Februar 1801) und des französisch-russischen Entschädigungsplanes (18. August 1802), und im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss – diese mainzischen Ämter und das bis zu diesem Zeitpunkt kurkölnische Volkmarsen militärisch besetzen lassen und am 1. Dezember 1802 rechtlich in Besitz genommen. Hessen-Kassel erhielt für das Fürstentum Fritzlar eine zusätzliche Virilstimme im Reichsfürstenrat.
Das Wappen des Fürstentums war ein auf blauem Hintergrund schwebendes goldenes Hochkreuz.
Obwohl die betroffen Städte und Dörfer schon sehr bald im Zuge verschiedener Verwaltungsreformen mit benachbarten Gebieten in größere Ämter und Kreise eingegliedert wurden, trugen die Kurfürsten bis zum Ende der Hessen-Kasseler Selbständigkeit im Jahre 1866 u.A. den Titel Fürst von Fritzlar. Ebenso führten sie im kurhessischen Staatswappen seither rechts unten ein Gelbes Kreuz auf blauem Grund für das Fürstentum Fritzlar.
Literatur
- Volker Knöppel: „Der Reichsdeputationshauptschluß 1803 und das Ende der geistlichen Herrschaft im nördlichen Hessen“, in: Jahrbuch der hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung, Bd. 55 (2004), S. 129ff.
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