- GAMS-Regel
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Die GAMS-Regel beinhaltet die wichtigsten Sofortmaßnahmen von Einsatzkräften bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen. Sie fasst Maßnahmen zusammen, die jede Feuerwehr durchführen kann und muss.[1]
Die GAMS-Regel wurde vom ehemaligen Amtsleiter der Berufsfeuerwehr Graz, Otto Widetschek, 1978 als GAS-Regel aufgestellt und im Laufe der Jahre zur GAMS-Regel erweitert.
Inhaltsverzeichnis
Die Punkte der GAMS-Regel sind:[2]Gefahr erkennen
- Eigene Lage: z. B.: Eigene Mannschaft und Ausrüstung (Kann auf einen Gefahrgutzug gewartet werden?), Literatur
- Allgemeine Lage: z. B.: Wetter (Wind, Regen, Temperatur, etc.) oder Geländestrukturen (Hang, Senke, etc.)
- Schadenslage: z. B.: Vorhandene Gefahren, Ursache des Schadens
Absperrung errichten
- Eigenschutz beachten: z. B.: Einsatzstelle mit dem Wind anfahren, Sicherheitsabstand
- Schadensstelle sichern: z. B.: Sicherheitsabstand 50 m – bei Explosivstoffen 1.000 m für Unbeteiligte, 500 m für Einsatzkräfte
- Weitere Maßnahmen: z. B.: Führungsorganisation
Menschenrettung
- z. B.: geeignete Schutzkleidung, Dekontamination
Spezialkräfte anfordern
- z. B.: den entsprechenden Sonderdienst, wie Tauchdienst, Strahlenschutzdienst oder externe Kräfte wie TUIS, Fachberater, betroffene Firma
Einzelnachweise
- ↑ Feuerwehr-Dienstvorschrift 500: Einheiten im ABC-Einsatz, Seite 25, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2003
- ↑ Einsatzgrundsätze bei Gasauströmung, Folien 4 bis 12, Winterschulung 2008/2009 der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg
Weitere Merkregeln im BOS: 3A-Regel, 4A-1C-4E-Regel, AIRBAG-Regel, HAUS-Regel, WOLKE-Schema
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