- Garnitur
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Als Garnitur (im 17. Jhd. aus französisch garniture, „Ausrüstung, Verzierung, mehrere zu einem Ganzen gehörende Stücke“ entlehnt; ursprünglich militärischer Sprachgebrauch) werden bezeichnet:
- allgemein zwei oder mehrere zusammengehörige Stücke, die einem bestimmten Zweck dienen. Dabei kann es sich z. B. um Uniformen, Unterwäsche, Schreibtischgarnituren, Möbelgarnituren usw. handeln.
- in der klassischen Küche eine feststehende Zusammenstellung von Beilagen, Saucen und ähnlichem, Siehe Garnitur (Küche)
- in der Eisenbahn-Fachsprache sowohl einen Wagenpark (i. d. R. mit zugehörigem Triebfahrzeug) als auch einen oder mehrere gekuppelte Triebwagen/-züge, die betrieblich eine Einheit bilden, vgl. Zug (Eisenbahn)
- im Schriftsatz alle Schriftgrößen (fachsprachlich „Grade“) einer Schrift in einer ihrer Unterklassen, wie normal, kursiv und fett, z. B. Times Kursiv in allen vorhandenen Schriftgrößen, siehe Schriftsatzmaß
- bei Instrumenten der Violinen-Familie die Wirbel, den Saitenhalter und das Griffbrett mit Sattel
- bei Waffen die schmückende Ausstattung einer Griff- oder Stangenwaffe, siehe Garnitur (Waffe)
- eine Kombination von transportierbaren Tischen und Bänken, siehe Biergarnitur.
- ein sächsisches Zählmaß, siehe Garnitur (Einheit)
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