Flugsicherheit

Flugsicherheit

Der Begriff Flugsicherheit umfasst sowohl die Theorie, Untersuchung und Einordnung von Flugunfällen als auch die Vermeidung von Flugunfällen durch Sicherheitsvorschriften, Kontrollen, Ausbildung und Training.

Von zunehmender Bedeutung ist ein spezieller Aspekt der Flugsicherheit, die Luftsicherheit, die sich mit der Sicherheit im Luftraum, also der Abwehr äußerer Gefahren im Luftverkehr, befasst. Als äußere Gefahren gelten z. B. Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere terroristisch motivierte Angriffe oder Eingriffe.

Flugsicherheit ist nicht mit Flugsicherung zu verwechseln.

Inhaltsverzeichnis

Maßnahmen zur Erhöhung der Flugsicherheit

Durch folgende Aktivitäten werden Unfallgefahren erkannt, nach Möglichkeit beseitigt oder zumindest vermindert:

Eine Maßnahme um die Sicherheit des Flugraums zu erhöhen, ist es den Einflug von als unsicher eingestuften Fluggesellschaften zu unterbinden. Dazu werden in Europa momentan sogenannte schwarze Listen geführt, die gebündelt und konsolidiert als Schwarze Liste der EU-Kommission für Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist veröffentlicht werden. Die allfälligen Zugangsbeschränkungen und Sicherheitskontrollen am Flughafen gehören zu den Maßnahmen der Flughafensicherheit, die sich indirekt auch auf die Flugsicherheit auswirkt.

Zuständigkeiten

Für die Flugsicherheit in Deutschland zuständig sind die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) in Köln, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig.

Für Flugsicherheit im militärischen Flugbetrieb der Bundeswehr ist eine Fachabteilung des Luftwaffenamtes zuständig, die Leitung hat der General Flugsicherheit in der Bundeswehr.

Siehe auch

Weblinks


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