- Alex-Müller-Verfahren
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Das Alex-Müller-Verfahren ist ein Verfahren zur Festlegung der Antragsreihenfolge auf Kongressen, das die Entscheidung über die Reihenfolge der Versammlung selbst überlässt, anstatt sie an ein weiteres Gremium zu delegieren.
Inhaltsverzeichnis
Motivation sowie Sinn und Zweck des Verfahrens
Häufig kommt es bei Kongressen, auf denen die Antragsreihenfolge z.B. vom Sitzungspräsidium festgelegt wird, zum Streit über die Antragsreihenfolge, weil jeder Teilnehmer seine Anträge möglichst weit nach vorn bringen will. Infolge dessen ordnen die Präsidiumsmitglieder manchmal ihre Anträge in der Reihenfolge weit vorn ein, und normale Teilnehmer versuchen, mit Geschäftsordnungsanträgen ihre Anträge in der Reihenfolge nach vorn gesetzt zu bekommen.
Diese unnötigen und zeitraubenden, und damit in Hinsicht auf die Zahl der in der zur Verfügung stehenden Zeit behandelbaren Anträge kontraproduktiven Streitereien werden durch das Alex-Müller-Verfahren verhindert.
Durchführung des Verfahrens
Das Verfahren ist sehr einfach und läuft wie folgt ab: Jeder Kongress-Teilnehmer bekommt eine Liste mit allen Anträgen. Er darf dann mehrere Anträge als für ihn besonders wichtig kennzeichnen, d.h. für die bevorzugte Behandlung dieser Anträge stimmen.
Wieviele Anträge gekennzeichnet werden dürfen bzw. wieviele Stimmen jeder Teilnehmer verteilen darf, wird zuvor vom Tagungspräsidium festgelegt. Die Zahl der jedem Teilnehmer zur Verfügung stehenden Stimmen darf dabei nur ein Bruchteil der Zahl der Anträge betragen, weil das Verfahren sonst nicht funktioniert, wie jeder sich selbst am Beispiel der Durchführung des Verfahrens mit Stimmenzahl = Antragszahl leicht überlegen kann.
Jeder Teilnehmer darf pro Antrag nur eine Stimme abgeben, d.h. das Häufeln von Stimmen ist nicht erlaubt. Die Teilnehmer müssen nicht alle ihre Stimmen verteilen.
Hatten alle Teilnehmer hinreichend Zeit zur Verteilung ihrer Stimmen, werden die Abstimmungslisten eingesammelt und von der Zählkommission ausgewertet; die Anträge werden dann abhängig von den jeweils auf sie entfallenen Stimmen gereiht, wobei der Antrag mit den meisten Stimmen an erster Stelle und der mit den wenigsten Stimmen an letzter Stelle steht.
Entfallen auf Anträge gleich viele Stimmen, ist die Antragsnummer im Antragsbuch entscheidend. Anträge mit niedrigen Antragsnummern haben Vorrang.
Geschichte
Das (ursprünglich scherzhaft auch "Dr. Alex-Müller-Verfahren" genannte) Verfahren wurde zum ersten Mal auf dem Landeskongress der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz in Worms am 24. und 25. April 1993 angewandt. Für die Erstellung von Präferenzlisten zur Behandlung politischer Anträge wurde es von Alex Müller, der zur damaligen Zeit im Landesvorstand der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz war, entwickelt.
Seit ca. 1995 wird das Alex-Müller-Verfahren auf den Bundeskongressen und Landeskongressen der Jungen Liberalen verwendet. Der Bundesparteitag 2004 der FDP hat beschlossen, dieses Verfahren zukünftig ebenfalls zur Feststellung der Antragsreihenfolge zu verwenden. Verschiedene Landesverbände der FDP, darunter die in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein, haben das Verfahren mittlerweile ebenfalls, nach teils kontroverser Debatte, übernommen.
Siehe auch
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