- Kumulieren
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Kumulieren (von lat. cumulus – Anhäufung), auch Stimmenhäufung oder Häufeln, ist ein Begriff aus dem Wahlrecht.
Er bedeutet, dass bei Wahlen mit offenen Listen oder reinen Personenwahlen, bei denen der Wähler mehr als eine Stimme hat, mehrere dieser Stimmen auf einen Kandidaten vereinigt werden können. Bei einer größeren Anzahl an verfügbaren Stimmen ist die Maximalzahl der Stimmen, die ein Wähler einem einzigen Kandidaten geben kann, häufig auf einen niedrigeren Wert beschränkt.
Bei manchen Wahlen, bei denen der Wähler auch eine Liste als Ganzes ankreuzen kann, gibt es die Möglichkeit der Vorkumulation seitens der Wahlvorschlagsträger. Dabei werden die Stimmen dieser Wähler nach einem festgelegten Schema auf die einzelnen Kandidaten verteilt; häufig sind die Kandidaten, die dabei mehrere Stimmen erhalten sollen, auf dem Stimmzettel mehrfach aufgeführt.
Technisch wird das Kumulieren entweder dadurch ermöglicht, dass auf dem Stimmzettel pro Kandidat mehrere Ankreuzmöglichkeiten vorhanden sind, oder dass der Wähler statt dem Kreuz eine Zahl entsprechend den vergebenen Stimmen einträgt. Soweit die gewählten Kandidaten handschriftlich auf dem Stimmzettel eingetragen werden müssen, kann man bisweilen durch mehrfache Angabe eines Namens kumulieren.
Das häufig gemeinsam mit dem Kumulieren mögliche Verteilen mehrerer Stimmen auf verschiedene Listen nennt man Panaschieren.
Inhaltsverzeichnis
Schweiz
Kumulieren ist in der Schweiz bei Parlamentswahlen auf allen Ebenen üblich. Dabei dürfen für einen Kandidaten üblicherweise maximal zwei Stimmen abgegeben werden.
Deutschland
Kumulieren bei Wahlen kann man in folgenden Bundesländern:
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Bundesland Kommunalwahl Landtagswahl Baden-Württemberg Ja Nein Bayern Ja Nein Berlin Nein Nein Brandenburg Ja Nein Bremen Ja Ja Hamburg Ja (Bezirke) Ja (Bürgerschaft) Hessen Ja Nein Mecklenburg-Vorpommern Ja Nein Niedersachsen Ja Nein Nordrhein-Westfalen Nein Nein Rheinland-Pfalz Ja Nein Saarland Nein Nein Sachsen Ja Nein Sachsen-Anhalt Ja Nein Schleswig-Holstein Nein Nein Thüringen Ja Nein
In einigen Bundesländern entfällt die Kumuliermöglichkeit, wenn eine Mehrheitswahl stattfindet, also weniger als zwei Listen zur Wahl stehen.
Siehe auch
Weblinks
- Volksinitiative in NRW zur Einführung von Panaschieren und Kumulieren
- Wahlrecht.de – Weitere Informationen zum Kumulieren
- Besser wählen in NRW: Vorschläge zur Einführung von Kumulieren und Panaschieren im größten deutschen Bundesland
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