Gegenvormund

Gegenvormund

Der Gegenvormund ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung, die der Kontrolle des eigentlich bestellten Vormundes im Bereich der Vermögenssorge dient (§ 1792 BGB). Der Gegenvormund hat Kontroll- und Überwachungspflichten und entlastet dadurch das Betreuungsgericht. Im Bereich der Betreuung Volljähriger wird die Funktion Gegenbetreuer genannt (infolge des Verweises in § 1908i Abs. 1 BGB auf § 1792 BGB).

Inhaltsverzeichnis

Bestellung des Gegenvormundes

Zuständig für die Bestellung ist der Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes. Der Gegenvormund wird in der Praxis in der Regel bei der Verwaltung größerer Vermögenswerte bestellt. Der Gegenvormund hat hier insbesondere die Aufgabe, den Vormund zu überwachen und bei Pflichtwidrigkeiten das Betreuungsgericht einzuschalten. Der Vormund hat dem Gegenvormund Auskunft zu erteilen (§ 1799 BGB). Die Bestellung eines Gegenvormundes ist eher die Ausnahme. Ist kein Gegenvormund vorhanden, so tritt an die Stelle des Gegenvormundes das Betreuungsgericht (§ 1812 Abs. 3 BGB). Der Gegenvormund /-betreuer kann ehrenamtlich oder beruflich tätig sein. Im letzteren Falle muss die berufliche Tätigkeit nach § 1 VBVG ausdrücklich vom Gericht im Bestellungsbeschluss genannt werden.

Aufgaben des Gegenvormundes

Nicht dagegen genehmigen kann der Gegenvormund Anlagen des Vormundes nach § 1811 BGB (z. B. Kauf von Investmentanteilen) oder die genehmigungsbedürftigen Geschäfte nach §§ 1821, 1822 BGB. Hier ist stets das Vormundschaftsgericht einzuschalten.

  • Prüfung der Jahresrechnung (Rechnungslegung), § 1842 BGB
  • Prüfung der Schlussrechnung und Auskunftserteilung, § 1891 BGB

Vergütung des beruflichen Gegenvormundes

Der Gegenvormund eines Minderjährigen wird nach konkretem Zeitaufwand vergütet, § 3 VBVG. Die Stundensätze liegen zwischen 19,50 Euro und 33,50 Euro, je nach Qualifikation, zuzüglich Mehrwertsteuer. Aufwendungsersatz nach § 1835 BGB wird zusätzlich gezahlt.

Bei besonderer Schwierigkeit kann der Stundensatz erhöht werden. Bewilligt das Gericht dem Vormund eines vermögenden Mündels wegen außergewöhnlicher Schwierigkeiten eine erhöhten Stundensatz, kann dieser grundsätzlich auch für die Vergütung des zur Überwachung dieses Vormundes bestellten Gegenvormund herangezogen werden: BayObLG BtPrax 2004, 195 = FGPrax 2004, 236 = FamRZ 2004, 1899 = Rpfleger 2004, 565.

Vergütung des beruflichen Gegenbetreuers

Ein beruflicher Gegenbetreuer darf nach § 1899 Abs. 1 BGB neben einem beruflichen Betreuer bestellt werden. Dies ist eine Ausnahme vom Verbot der Bestellung mehrerer Berufsbetreuer. Der Gegenbetreuer hat den gleichen pauschalierten Vergütungsanspruch wie der sonstige berufliche Betreuer. Rechtsgrundlagen: § 4 und § 5 VBVG.

Für die Bemessung der Betreuervergütung nach § 5 VBVG ist die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch in den Fällen maßgebend, in denen der zunächst tätige ehrenamtliche Betreuer wegen mangelnder Eignung entlassen und stattdessen ein Berufsbetreuer oder nachträglich ein Gegenbetreuer nach §§ 1908i, 1792, 1799 BGB bestellt worden ist: Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 2. Februar 2006, Az. 2 W 12/06.

Siehe auch

Vormundschaft, Mündelgeld

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gegenvormund — Gegenvormund, s. Vormund …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gegenvormund — Gegenvormund, neben dem eigentlichen Vormund stehender Vormund, wenn mit der Vormundschaft die Verwaltung eines erheblichern Vermögens verbunden ist (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 1792) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gegenvormund — Ge|gen|vor|mund, der (Rechtsspr.): jmd., der in bestimmten Fällen die Tätigkeit des eigentlichen Vormunds zu überwachen hat …   Universal-Lexikon

  • Gegenbetreuer — Der Gegenvormund ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung, die der Kontrolle des eigentlich bestellten Vormundes im Bereich der Vermögenssorge dient (§ 1792 BGB). Der Gegenvormund hat Kontroll und Überwachungspflichten und entlastet… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormundschaft — Vormundschaft, die unter öffentlicher Autorität stehende privatrechtliche Fürsorge für schutzbedürftige Personen (Bevormundete, Mündel) durch einen nicht selbst gewählten Beistand (Vormund). »Munt« oder »Mund« bedeutete im deutschen Mittelalter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Amtsvormundschaft — Als Amtsvormundschaft bezeichnet man im deutschen Familienrecht eine Vormundschaft, also die umfassende gesetzliche Vertretung für einen Minderjährigen, anstelle nicht bestehender elterlicher Sorge durch das jeweils zuständige Jugendamt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerhab — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den Kirchenvorstand (die Vormünder)… …   Deutsch Wikipedia

  • KJHG — Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist Kern (Artikel 1) des Kinder und Jugendhilfegesetzes (Abkürzung: KJHG , Volltitel: Gesetz zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts ). Das ist die Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz — Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist Kern (Artikel 1) des Kinder und Jugendhilfegesetzes (Abkürzung: KJHG , Volltitel: Gesetz zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts ). Das ist die Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • SGB VIII — Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist Kern (Artikel 1) des Kinder und Jugendhilfegesetzes (Abkürzung: KJHG , Volltitel: Gesetz zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts ). Das ist die Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”