Gerichtspraxis

Gerichtspraxis

Gerichtspraxis bezeichnet in Österreich das juridische Praktikum, das Voraussetzung für das Richteramt, den Rechtsanwalts- und Notariatsberuf ist. Umgangssprachlich wird die Gerichtspraxis häufig als Gerichtsjahr bezeichnet.

Personen, die in der Gerichtspraxis stehen, werden als Rechtspraktikanten bezeichnet. Die Gestaltung der Gerichtspraxis ist im Rechtspraktikantengesetz 1987 (RPG) geregelt. § 1 RPG enthält eine programmatische Definition: „Die Gerichtspraxis soll Personen, die die wissenschaftliche Berufsvorbildung abgeschlossen haben und zur Führung des akademischen Grades eines Magisters der Rechtswissenschaften berechtigt sind, die Möglichkeit geben, ihre Berufsvorbildung durch eine Tätigkeit bei Gericht fortzusetzen und dabei ihre Rechtskenntnisse zu erproben und zu vertiefen.

Für Personen, die über ein abgeschlossenes österreichisches rechtswissenschaftliches Studium verfügen, besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Gerichtspraxis in jenem Ausmaß, in dem die Gerichtspraxis gesetzlich als Berufs-, Ernennungs- oder Eintragungserfordernis vorgesehen ist; das sind, entsprechend den juristischen Berufsordnungen (z. B. § 2 Rechtsanwaltsordnung) neun Monate. Davon sind zumindest je drei Monate beim Bezirksgericht und beim Gerichtshof erster Instanz (Landesgericht) zu verrichten, davon zumindest drei Monate in Zivilsachen bzw. zumindest zwei Monate in Strafsachen. Seit dem 1. Januar 2008 ist es zudem möglich, bei der Staatsanwaltschaft als Rechtspraktikant tätig zu sein, wobei man bei dieser Zuteilung u.a. als Bezirksanwalt vor dem Bezirksgericht auftritt.

Die Gerichtspraxis kann verlängert werden, was insbesondere bei Kandidaten für eine Übernahme in die Richteramtsausbildung zum Tragen kommt.

Rechtspraktikanten haben einen Anspruch auf einen gesetzlich bestimmten Ausbildungsbeitrag, derzeit ca. € 1.040,- netto.

In Deutschland ist ein ähnlicher praktischer Ausbildungsabschnitt eines Juristen das Rechtsreferendariat.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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