Enthauptung

Enthauptung
Historische Bildunterschrift: Ein verurteilter chinesischer Krimineller kniet über seinem eigenen Grab und wartet auf die Enthauptung durch den japanischen Henker (Tientsin, China, 1901)
Fra Angelico: Enthauptung der Heiligen Cosmas und Damian, 1348

Die Enthauptung, das Köpfen oder die Dekapitation (über französisch décapiter „enthaupten“ von lateinisch caput „Kopf“), ist die gewaltsame Abtrennung des Kopfes vom Rumpf, entweder als aktive Handlung zum Zwecke der Hinrichtung oder als Unfallverletzung.

Inhaltsverzeichnis

Ursprünge

Bereits zur Eisenzeit wurden Kopfjagden als mythische Rituale durchgeführt (siehe auch Keltischer Kopfkult).

Historische europäische Entwicklungen der Gerichtspraxis

Rogier van der Weyden
Enthauptung Johannes des Täufers, um 1446 bis 1453

Die Enthauptung wurde früher meist mit einem Schwert oder einer speziellen Axt (Richtbeil) durchgeführt. Seit der Französischen Revolution wurde meist ein Fallbeil eingesetzt, die sogenannte Guillotine. Sie galt im Verhältnis zur Enthauptung durch einen Henker als zuverlässiger und sollte sicherstellen, dass der Tod schnell und sicher eintritt, um unnötige Qualen beim Opfer zu verhindern. Beide Arten wurden auch öffentlich auf dem Schafott vollzogen.

Im Mittelalter galt die Enthauptung im Gegensatz zum Erhängen am Galgen nicht als ehrenrührige Todesstrafe und war dem Adel vorbehalten. In der Französischen Revolution wurde diese Todesart dann auf alle Verurteilten ausgeweitet. Sie wurde auch „Richten mit blutiger Hand“ genannt, im Gegensatz zum Erhängen, dem „Richten mit trockener Hand“.

Zeitweilig war in England den Hochadeligen die Enthauptung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden. Die Enthauptung des knienden Todeskandidaten mit dem Schwert stellt eine erheblich schwierigere Methode dar, die nur von wenigen Scharfrichtern beherrscht wurde.

In Deutschland war das Enthaupten seit 1871 die gesetzlich vorgesehene Exekutionsmethode bei Verfahren der „Zivil“-Justiz (bei Militärstrafverfahren gab es die gesetzliche Regelung, dass Todesurteile durch Erschießen zu vollstrecken waren). Bei besonders verhassten politischen Gegnern Hitlers (Rote Kapelle, Verschwörer des 20. Juli) wurde ab dem 22. Dezember 1942 als Hinrichtungsmethode das Strangulieren angeordnet, da dies eine besonders entwürdigende Todesart war, die mit einem mehrminütigen Todeskampf verbunden war. Zur Zeit des Nationalsozialismus starben etwa 10.000 Menschen durch die Guillotine.

Beim traditionellen rituellen Selbstmord der japanischen Samurai-Kriegerkaste (Seppuku) wurde der Kopf durch den Kaishaku-Nin mit einem Katana oder Wakizashi vom Rumpf getrennt. Hier musste der Schlag so perfekt ausgeführt werden, dass der Kopf erst durch den Fall des Torsos auf den Boden endgültig abgetrennt wurde.

Enthauptungen in der Bibel und in den Apokryphen

Todeseintritt nach Abtrennung des Kopfes

Es sind zahlreiche Geschichten von Enthaupteten bekannt, die nach ihrer Exekution noch eine Zeit lang weitergelebt haben sollen. So soll der Pirat Klaus Störtebeker nach seiner Hinrichtung noch ohne Kopf an elf Matrosen seiner versammelten Mannschaft vorbeigelaufen sein, um sie damit (der Sage nach) vor der Hinrichtung zu retten.

Giovanni Aldini, der Neffe von Luigi Galvani, führte auch öffentlich galvanische Experimente[1] an Enthaupteten durch.

Auch aus der Zeit der Französischen Revolution sind Aussagen z. B. über vermeintliche Sprechversuche abgetrennter Köpfe überliefert. Der deutsche Arzt Johannes Wendt und der Franzose Séguret stellten Versuche an, um die Reaktionen der Köpfe zu erforschen. Danach sollten sie beispielsweise noch reflexartig die Augen schließen, wenn eine Hand schnell auf das Gesicht zubewegt oder der Kopf hellem Licht ausgesetzt wurde. Nach einem Bericht des französischen Arztes Gabriel Beaurieux von 1905 hatte der Kopf eines guillotinierten Verbrechers sogar noch etwa 30 Sekunden auf Zurufe reagiert.[2] Ähnliches wird über Hamida Djandoubi berichtet, die letzte in Frankreich enthauptete Person (1977).

Der forensische Pathologe Ron Wright ging davon aus, dass nach der Abtrennung des Kopfes das Gehirn für etwa 13 Sekunden weiterleben könne, zumindest seien Augenbewegungen usw. innerhalb dieses Zeitraums möglich. Die genaue Spanne, die das unversorgte Gehirn überlebe, sei von chemischen Faktoren abhängig wie z. B. von der verfügbaren Sauerstoffmenge zum Zeitpunkt der Enthauptung.

In den USA gab es einen bekannten, wissenschaftlich bestätigten Fall, in dem der Hahn Mike nach einer unvollständigen Enthauptung noch 18 Monate weiterlebte.

Literatur

  • Matthias Blazek: Hexenprozesse – Galgenberge – Hinrichtungen – Kriminaljustiz im Fürstentum Lüneburg und im Königreich Hannover. ibidem, Stuttgart 2006, ISBN 3-89821-587-3
  • Matthias Blazek: Scharfrichter in Preußen und im Deutschen Reich 1866–1945. ibidem, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-8382-0107-8
  • Volker Mergenthaler: Medusa meets Holofernes. Poetologische, semiologische und intertextuelle Diskursivierung von Enthauptung. Peter Lang, Bern 1997, ISBN 3-906757-47-1
  • Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. Zwilling, Berlin 2008, ISBN 978-3-00-024265-6

Weblinks

 Commons: Enthauptung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. www.nzzfolio.ch.
  2. Beaurieux (Vorstand des Krankenhauses in Orléans) wohnte der Guillotinierung des Mörders Henri Languille am 25. Juni 1905 um 5.30 Uhr durch den Scharfrichter Anatole Deibler in Orléans bei. Er schreibt in seinem Bericht: „Die Augen und der Mund von Languille bewegten sich noch krampfhaft. Nach sieben Sekunden hörten sie auf. Ich rief ihn mit seinem Namen: ‚Languille!‘ Die Augen öffneten sich wieder, und er schaute mich direkt an. Es waren keine leblosen Augen, sondern Augen, die lebten und genau wussten, was sie taten.“ Vgl. Morain, Alfred, The underworld of Paris – Secrets of the sûreté, E.P. Dutton & Co., Inc., London 1931, S. 300 („Henri Languille, the bandit who has terrorized the Beauce and the Gatinais“), Psychische Studien – Monatliche Zeitschrift, vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens gewidmet, Leipzig 1905, S. 505 f.

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