- Geschwindigkeitstrichter
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Ein Geschwindigkeitstrichter ist eine Einrichtung zur Sicherung von Baustellen, welcher gemäß § 45 StVO die zulässige streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit schrittweise in Etappen auf den Zielwert herab begrenzt. Hier sind in einer Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung im Normalfall Schritte von 20 km/h vorgesehen. Davon kann auch abgewichen werden, so ist die erste Reduzierung (nicht der Endwert) um 30 km/h zulässig.
Einsatz
Ein solcher wurde erstmals vor der Talbrücke Windelbach auf der Bundesautobahn 45 zur Vermeidung von großen Bremskräften auf das Bauwerk wegen Fahrzeugen mit höheren Geschwindigkeiten und daraus bedingtem Tempolimit auf 40 km/h mit Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eingerichtet.[1] und ist auch im europäischen Ausland teilweise z. B. vor österreichischen Alpentunneln scharfgeschaltet.
Mittlerweile ist er auch in die Fortschreibung zur RSA 95 und ZTV-SA 97 aufgenommen und muss auf Landesstraßen außerorts bei über 50 km/h angeordnet werden.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Information der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung
- ↑ 6.1 Allgemeines zu Einrichten und Abbauen von Arbeitsstellensicherungen für Arbeitsstellen von längerer Dauer (Absatz 3)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Straßenverkehrsrecht (Deutschland)
- Arbeitsstellensicherung
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