- Standkontrolle
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Eine Standkontrolle ist ein ortsfeste Voll- oder Teilsperrung der Polizei und anderer Vollzugsorgane (z. B. Bundesamt für Güterverkehr oder Zoll), um im Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer einer Fahrzeugkontrolle zu unterziehen.
Diese Kontrolle kann verschiedene Zwecke und Rechtsgrundlagen haben:
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- Kontrolle der Fahrzeuge, Fahrzeugführer und deren Eignung, Ausrüstung, Zustand und der Beladung u. Ä. – Verkehrskontrolle nach § 36 Abs. 5 StVO
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- Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (nur Verkehrsrecht) – Identitätsfeststellung der Fahrzeugführer gem. § 163b StPO, ggfs. in Verbindung mit § 46 OWiG
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- Kontrolle der Fahrzeuge, Insassen, Dokumente, Beladung u. Ä. – Verdachtsunabhängige Kontrolle nach Polizeirecht.
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- Kontrolle der Personen, Fahrzeuge und mitgeführten Gegenstände – Kontrollstelle im Strafverfahren nach § 111 StPO (selten)
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- Kontrollen nach dem Autobahnmautgesetz durch BAG und Zoll (§ 7 ABMG)
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- Anhalten von Personen und Beförderungsmitteln zur Durchführung der zollamtlichen Überwachung gem. § 10 ZollVG
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- Anhalten von Fahrzeugen zur Durchführung von Zollkontrollen nach dem Energiesteuergesetz (z. B. Heizölverdieselung) gem. § 61 Abs. 2 EnergieStG
Aus Gründen der Unfallprävention müssen die Stellen rechtzeitig erkennbar sein (blaue Rundumkennleuchten, Pylonen, Warnschilder, Geschwindigkeitstrichter); in vielen Bundesländern stehen dabei auch mit zwei Personen besetzte Verfolgungsfahrzeuge bereit. Zu kontrollierende Fahrzeuge werden entweder mittels technischer (Anhaltesignalgeber) oder gestikulärer Weisungen an einen bestimmten Straßenabschnitt zwecks Anhaltung gewiesen.
Siehe auch
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Polizeiliches Handeln
- Polizei- und Ordnungsrecht (Deutschland)
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