Mandāt — (Mandatum), Auftrag, der Vertrag, durch den sich der Beauftragte (Mandatar) verpflichtet, ein ihm vom Auftraggeber (Mandant, Mandator) übertragenes Geschäft unentgeltlich zu besorgen. Im gewöhnlichen Leben wird das Wort M. oder Auftrag fast… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Anweisung (Recht) — Postanweisung der Deutschen Bundespost Wird jemand über einen Dritten angewiesen eine Leistung an den Dritten zu bewirken, liegt eine Anweisung im Rechtssinne vor. Die Anweisung ist, sofern sie in einer Urkunde verlautbart wird, ein Rektapapier.… … Deutsch Wikipedia
Brandenburgische Boden — Die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und verwertung mbH (Brandenburgische Boden, BBG) ist eine privatisierte Gesellschaft des deutschen Bundeslandes Brandenburg. Sie wurde im Juni 1994 gegründet und hat ihren Sitz in… … Deutsch Wikipedia
Brandenburgische Bodengesellschaft — Die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und verwertung mbH (Brandenburgische Boden, BBG) ist eine privatisierte Gesellschaft des deutschen Bundeslandes Brandenburg. Sie wurde im Juni 1994 gegründet und hat ihren Sitz in… … Deutsch Wikipedia
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben — Das Kaufmännische Bestätigungsschreiben (KBS) ist ein gesetzlich nicht normierter Handelsbrauch, wonach der Inhalt eines von einem Kaufmann versandten Vertragsangebots vom Vertragspartner als angenommen gilt, wenn dieser nicht unverzüglich… … Deutsch Wikipedia
Kommissionsgeschäft — (Kommission, Kommissionsvertrag), die gewerbsmäßige Übernahme des Einkaufs oder Verkaufs von Waren oder Wertpapieren in eignem Namen für fremde Rechnung. Der Beauftragte. heißt Kommissionär (s. d.), der Auftraggeber Kommittent (Handelsgesetzbuch … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schweigen (Recht) — Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet weder „Ja“ noch „Nein“, weder Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar nichts. Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten des Schweigens 2.1… … Deutsch Wikipedia
Vorschuss — Vorauszahlung i.d.R. auf noch nicht fällige Forderungen. 1. Allgemeines: Ein Rechtsanspruch auf V. für künftige Auslagen besteht, soweit es sich um eine Geschäftsbesorgung (⇡ Geschäftsbesorgungsvertrag) und um gemäß §§ 675, 670 BGB zu ersetzende… … Lexikon der Economics
Actio de in rem verso — Die actio de in rem verso oder später auch „Versionsklage“ war ein Klaganspruch des römischen Rechts, der sich noch bis zur Einführung des BGB (1. Januar 1900) halten konnte. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Römisches Recht 1.2 Gemeines Recht… … Deutsch Wikipedia
Akkreditiv — Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen. Inhaltsverzeichnis 1 Dokumenten Akkreditiv 1.1 Das Dokumenten Akkreditiv als Instrument der… … Deutsch Wikipedia