- Gesellschaftervertrag
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Dieser Artikel erläutert den privatrechtlichen Gesellschaftsvertrag. - Der Gesellschaftsvertrag im Sinne der Sozialphilosophie ist unter Vertragstheorie erklärt.
- Der Gesellschaftsvertrag ist außerdem eine Schrift des französisch-schweizerischen Philosophen Jean-Jacques Rousseau.
- die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis,
- die Befugnisse der Gesellschafter im Innenverhältnis,
- die Frage der Haftung,
- die Frage der Fortsetzung im Todesfall eines Gesellschafters,
- die Verteilung des Gewinnes.
Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, die sich zum Ziel der Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes in einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben. (§ 705 BGB)
Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind beispielsweise
Sollte im Gesellschaftsvertrag nichts geregelt sein, gelten z. B. bei der OHG oder KG die Regelungen des Handelsgesetzbuches.
Der Vertragsschluss erfolgt formlos, kann also auch mündlich abgeschlossen werden. Ausnahmen hierbei bilden die GmbH und die AG, deren Vetragsschluß/Satzung notarielle Beglaubigung erfordert (§ 2 GmbHG, § 23 AktG). In der Praxis wird der Gesellschaftsvertrag aber aus Gründen der Rechtssicherheit (Beweissicherheit) auch bei den anderen Rechtsformen regelmäßig schriftlich abgeschlossen. Wird ein Grundstück in die Unternehmung miteingebracht, so erfordert der Gesellschaftsvertrag eine notarielle Beurkundung.
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