- Persil-Schein
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Einen Persilschein zu besitzen oder zu erhalten, bedeutet eine weitreichende Erlaubnis, einen Freibrief, um einem lukrativen Geschäft oder einem zuvor moralisch oder rechtlich angezweifelten Interesse nachgehen zu können.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Der Begriff entstammt dem militärischen Sprachgebrauch und ist auf das Waschmittel Persil zurückzuführen. So war es üblich, dass Rekruten einen leeren Karton (oft mit einem Werbe-Aufdruck des weit verbreiteten Waschmittels Persil) für die Rücksendung ihrer Zivilkleidung an ihre Familie zur Kaserne mitbringen mussten. Im Soldatenjargon wurde so aus dem eigentlichen Gestellungsbefehl der Ausdruck Persilschein.
Bedeutungswandel
Der Begriff Persilschein erfuhr insbesondere während der Entnazifizierungsphase einen Bedeutungswandel. Mutmaßliche nationalsozialistische Straftäter konnten durch Aussagen von Opfern oder ehemaligen Gegnern entlastet werden und erhielten somit einen positiven bzw. guten Leumund und genügten auf dem Meldebogen der Alliierten den Anforderungen des Entnazifizierungsgesetzes.
Umgangssprachlich kann man sagen, dass die betroffene Person vom Vorwurf einer nationalsozialistischen Gesinnung „reingewaschen” wurde (wobei hier Reinheit für Unschuld steht). Ihr wurde eine „weiße Weste” attestiert und sie durfte nun wieder eine Wohnung beantragen oder ein Geschäft eröffnen. Im Laufe des Jahres 1948 ließ das Interesse der Amerikaner an einer konsequenten Entnazifizierung spürbar nach, da der Kalte Krieg mit dem Ostblock mehr und mehr in das Blickfeld rückte. Es wurden Schnellverfahren eingeführt, um diese Angelegenheiten zum Abschluss zu bringen. Dies führte zu vielen fragwürdigen Urteilen (siehe auch 131er).
Text auf dem US-Unbedenklichkeitsschein
Auf dem in der amerikanischen Besatzungszone ausgestellten Nachweis der Unbedenklichkeit – keine Kriegsverbrechen begangen zu haben und einer bescheinigten makellosen politischen Vergangenheit, die zu Arbeit und Erwerb berechtigte – stand zu lesen: Aufgrund der Angaben in Ihrem Meldebogen sind Sie von dem Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 nicht betroffen.
Wandlung zum heutigen Gebrauch
Im späteren Sprachgebrauch wurde die Bedeutung des Begriffes Persilschein (in etwa der Bedeutung von „Freibrief”) auch verallgemeinert für Formulare und Bescheinigungen verwendet, deren Nutzen umstritten sind bzw. deren Beschaffung kein Problem darstellt, beispielsweise im Kontext der Visa-Affäre oder für die Betriebserlaubnis von Fahrzeugteilen.
Literatur
- Ernst Klee: Persilscheine und falsche Pässe. Wie die Kirchen den Nazis halfen. Fischer, Frankfurt am Main 1992
Weblinks
- Foto eines Persilscheins
- Arnold Sommerfeld stellt Eugen Kappler 1946 eine Persilscheinerklärung aus: [1]
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