- Gestreifte KZ-Häftlingskleidung
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Die gestreifte KZ-Häftlingskleidung (Lagerjargon: Zebrakleidung) wurde durch die Inspektion der Konzentrationslager unter Theodor Eicke ab 1938 bis 1939 als Einheitsbekleidung für die Häftlinge in nationalsozialistischen Konzentrationslagern eingeführt, vermutlich beginnend mit dem KZ Dachau. Zuvor war die Kleidung der Insassen uneinheitlich.
Die gestreifte Häftlingskleidung sollte Insassen von Konzentrationslagern als Sträflinge kennzeichnen und Fluchten erschweren, aus diesem Grund war sie teilweise auch auf der Innenseite mit Streifen bedruckt.
Es ist zu unterscheiden zwischen der blau-weiß gestreiften Sommerbekleidung aus Halbleinen und der blau-grau gestreiften Winterbekleidung aus Zellwolle. Für weibliche Häftlinge gab es spezielle Ausführungen. Oft wurde auch unvollständige, unpassende oder zerschlissene Häftlingskleidung ausgegeben, die weder vor Kälte noch Nässe schützte.
Inhaltsverzeichnis
Herstellung
Da die vermeintlich „einheitliche“ Häftlingsbekleidung in verschiedenen Werkstätten beziehungsweise Schneidereien gefertigt wurde, gab es unterschiedliche Zuschnitte, Rohstoffzusammensetzungen, Bindungsarten, Streifenbreiten und auch Farbvariationen. So trugen beispielsweise die Häftlinge im KZ Sachsenhausen ab dem Frühjahr 1939 zeitweise grau-grün gestreifte Häftlingskleidung. Ab 1936 wurden zumindest noch die notwendigen Werkstoffe zur Häftlingsbekleidung über Privatunternehmen beschafft, ab 1939 erfolgte die Herstellung der gestreiften Häftlingskleidung im Wesentlichen – um die Herstellungskosten niedrig zu halten – durch ein Unternehmen der SS: der „Deutschen Gesellschaft für Textil- und Lederverarbeitung mbh (Texled)“ (ab 1944 „Deutsche Textil- und Bekleidungswerke GmbH“). Dieses Unternehmen übernahm 1940 offiziell die Häftlingsschneiderei des KZ Ravensbrück, in dem über 600 weibliche Häftlinge die gestreifte Häftlingskleidung herstellten. Im Geschäftsjahr 1940/1941 wurden dort unter anderem 73.000 Hemden, 28.500 Hosen, 25.000 Jacken und 20.000 Häftlingsmäntel produziert. Zunächst wurde ausschließlich für männliche Häftlinge und erst ab 1942 auch für weibliche Häftlinge entsprechend gestreifte Bekleidung hergestellt. Nachdem im März 1942 die Inspektion der Konzentrationslager als Amt D dem SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt unterstellt wurde, fungierte das Amt D IV als zentrale Stelle für die Beschaffung und Bedarfsermittlung an Häftlingskleidung.
Mit dem Verlauf des Zweiten Weltkrieges erhöhte sich der Anteil an den Bekleidungsaufträgen erheblich für die Waffen-SS zu ungunsten der Häftlingsbekleidung. Steigende Häftlingszahlen, Rohstoffverknappung, fehlende Fertigungskapazitäten und die Verschiebung der Produktion zu kriegsnotwendigen Textilien ließen die Versorgung der Häftlinge mit adäquater Bekleidung immer schlechter werden, so dass bereits ab 1942 oft unzureichende Häftlingsbekleidung ausgegeben wurde und zudem auch markierte Zivilkleidung von Opfern aus den Konzentrationslagern Auschwitz und Majdanek. Markierte Zivilkleidung durfte jedoch nur im Lagerinneren getragen werden, in Außenkommandos war das Tragen gestreifter Häftlingskleidung wegen der Fluchtgefahr Pflicht.
Die bekleidungsmäßige Ausstattung der Häftlinge kann also in der Zeit des Nationalsozialismus in drei Phasen eingeteilt werden:
Phase Zeitraum Häftlingsbekleidung Phase 1 1933–1938 Zivilkleidung mit Armbinden, ausrangierte Uniformen des Öffentlichen Dienstes, einfarbige Drilliche Phase 2 1938–1942 zum Großteil gestreifte Häftlingskleidung Phase 3 1942–1945 gestreifte Häftlingskleidung, zusätzlich auch mit Ölfarbe (X auch KL) oder mit angenähten Versatzstücken aus gestreifter Häftlingsbekleidung markierte Zivilkleidung von getöteten KZ-Opfern der Konzentrationslager Majdanek und Auschwitz, gekennzeichnete Uniformen ermordeter russischer Soldaten Ausgabe und Funktion im Lager
Nach der Ankunft im Lager mussten die Häftlinge ihre Kleidung und persönliche Habe abgeben, sich ausziehen, duschen und sich einer Ganzkörperrasur unterziehen. Anschließend wurde ihnen die oft absolut unzureichende, unpassende und zerschlissene Häftlingskleidung in der Bekleidungskammer übergeben, obwohl die Ausstattung eigentlich aus einem Regelsatz Sommer- und Winterbekleidung bestehen sollte: 1 Tuchjacke, 1 Tuchhose, 1 Tuchmantel, 1 Drillichanzug, 1 Mütze, 2 Unterhosen, 2 Paar Socken, 1 Paar Fußlappen oder Füßlinge, 1 Wollweste, 1 Ohrenschützer, 1 Arbeitsschürze und 1 Paar Schnürschuhe oder Holzpantinen. Frauen erhielten gestreifte Kleider und Jacken sowie einfarbige Kopftücher.
In der zugewiesenen Unterkunft musste die Häftlingskleidung durch den Häftling mit den entsprechenden Einweisungsmerkmalen markiert werden. Dieses seit 1937 allgemeingültige Kennzeichensystem gab im Lager durch farbige Stoffdreiecke beziehungsweise „Winkel“ (exemplarisch: Rot = Politisch) Auskunft über den Einweisungsgrund. Zudem musste an der Kleidung die Häftlingsnummer angenäht werden. Funktionshäftlinge, beispielsweise Kapos, trugen zusätzlich Armbinden.
Trotz der hohen Arbeitsbelastung der Häftlinge und dem damit einhergehenden schnellen Verschleiß und der Verschmutzung der Textilien wurde die Bekleidung nur in großen Zeitabständen – wenn überhaupt – gewaschen oder neu ausgegeben.
In der Lagerhierarchie konnten privilegierte Häftlinge an sauberer, passender und gebügelter Zebrakleidung erkannt werden, sie durften ihre Bekleidung selbst waschen und pflegen und hatten die Möglichkeit sich fehlende Kleidungsstücke zu „organisieren“. Dieses Erscheinungsbild zeigte ihren gehobenen Status innerhalb des Lagers und brachte ihnen dadurch gegenüber dem Lagerpersonal und den Mithäftlingen erhebliche Vorteile ein.
Gegen Kriegsende schützte die gestreifte Häftlingskleidung die Evakuierungskolonnen oft vor Tieffliegerangriffen, da die Piloten sie so als KZ-Kolonnen identifizieren konnten.
Wirkung
Die teilweise in der Eigenwahrnehmung als Kostümierung verstandene gestreifte Einheitskleidung, entsprach in der Fremdwahrnehmung dem nationalsozialistischen Vorurteil des Untermenschen und zog eine dementsprechende Behandlung durch das Lagerpersonal nach sich. Die Wirkung in der deutschen Öffentlichkeit war uneinheitlich, von Anstarren, über Furcht, bis hin zu Ekelgefühlen, Mitleid und auch Wegsehen reichten die Reaktionen. Das Stereotyp vom Verbrecher beziehungsweise Volksschädling wurde so bedient und sollte in der Bevölkerung abschreckende Wirkung hervorrufen.
Nach Kriegsende
Nach der Befreiung der Konzentrationslager ermöglichte die Zebrakleidung oft eine ungehinderte Fahrt in das Heimatland.
Viele SS-Angehörige verwendeten die Häftlingskleidung als Tarnung, um einer Bestrafung durch die Alliierten oder anderer Häftlinge zu entkommen. Nach der Befreiung des KZ Bergen-Belsen wurde beispielsweise Franz Hößler am 15. April 1945 mit den anderen im Lager verbliebenen SS-Leuten von einer Einheit der britischen Armee verhaftet, obwohl er kurz zuvor noch versucht hatte als Häftling getarnt im Lager unterzutauchen.[1]
Symbol bis heute
Bis heute symbolisiert die gestreifte Häftlingsuniform Verfolgung und Leid und wird von ehemaligen KZ-Häftlingen bei Gedenkveranstaltungen teilweise mit Orden getragen. In diesem Zusammenhang trägt der ehemalige Häftling die blau-weiße Häftlingskleidung als "Ehrenkleid" entgegen ihrer ursprünglichen Bestimmung. In der Außendarstellung wird so dem Gedenken der Überlebenden und Toten der Konzentrationslager Rechnung getragen, die Botschaft Nie wieder transportiert und die Zugehörigkeit zur Häftlingsgemeinschaft demonstriert. Das blau-weiß gestreifte Halstuch ist heute noch das Symbol der ehemaligen Häftlinge.[2]
Literatur
- Bärbel Schmidt: Geschichte und Symbolik der gestreiften KZ-Häftlingskleidung. Dissertation. Oldenburg 2000 (Veröffentlichung im Internet)
- Hermann Kaienburg: Das Konzentrationslager Neuengamme 1938–1945. Dietz, Bonn 1997, ISBN 3-8012-3076-7.
- Eugen Kogon: Der SS-Staat. München 1974, ISBN 3-463-00585-9
- Ulrike Dittrich, Sigrid Jacobeit (Hg.): KZ-Souvenirs. Erinnerungsobjekte der Alltagskultur im Gedenken an die nationalsozialistischen Verbrechen. Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung 2005, ISBN 3-932502-45-0. PDF-Datei
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Karin Orth: Die Konzentrationslager-SS. München 2004, S. 266 f., ISBN 3423340851
- ↑ vgl. Alexander Prenninger: Symbole und Rituale der Befreiungsfeiern in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, in: Ulrike Dittrich, Sigrid Jacobeit (Hg.): KZ-Souvenirs - Erinnerungsobjekte der Alltagskultur im Gedenken an die nationalsozialistischen Verbrechen, Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, Potsdam 2005, S. 40ff.
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