- Getrenntleben
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Getrenntleben umschreibt die Situation im Eherecht, in der ein Ehepaar keine häusliche Gemeinschaft mehr bildet und die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die Trennung bezieht sich auf mensa et toro (lateinisch für Tisch und Bett).
Deutsches Recht
Im deutschen Eherecht wird diese Situation in § 1567 BGB definiert. Steuerlich kann der Beginn der Trennung durch den Wechsel in die Steuerklasse IV im laufenden Jahr und Steuerklasse I im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr auf der Steuerkarte dokumentiert werden. Hierzu ist beim Einwohnermeldeamt eine Erklärung zum Familienstand abzugeben.
Im Falle des Getrenntlebens kann es zu einer Wohnungszuweisung kommen, die auf Grund eines Antrags vor dem Familiengericht verhandelt wird.
Siehe auch: Scheidung
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