- Glockenweihe
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Eine Glockenweihe wird in der römisch-katholischen Kirche nach der Fertigstellung einer Kirche oder nach einem Neuguss einer oder mehrerer Glocken vom Bischof, einem Priester oder einem Diakon vorgenommen. Die Spendung dieses Sakramentales beginnt nach der liturgischen Eröffnung und der Lesung mit dem Gesang des 150. Psalms (Ps 150 EU) („Lobt Gott in seinem Heiligtum“), dem sich eine Homilie anschließen kann. Danach spricht der Zelebrant den Lobpreis und das Segensgebet. Ausdeutend erfolgt die Besprengung der Glocke mit Weihwasser, die Inzens mit Weihrauch und die Salbung der Glocke an vier Stellen mit Chrisam.[1] Durch das Gebet wird der Segen Gottes für den Dienst der Glocke erbeten.
Der Ritus der Glockenweihe verdankt die römisch-katholische Kirche Papst Johannes XIII., der 968 in Rom die erste Glockenweihe vornahm. Einigen Überlieferungen zufolge ist der Ursprung des Brauches jedoch älter, denn bereits 789 hat Karl der Große versucht, die Glockenweihe zu verbieten.[1]
Neben der Glockenweihe gibt es noch die Glockentaufe, die jedoch nicht zur Liturgie gehört.
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