- Grauzone (Recht)
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Mit Grauzone bezeichnet man einen Sachverhalt, wenn aufgrund schwammiger Formulierungen in der Gesetzgebung durchaus unterschiedliche Auslegungen durch die Justiz möglich sind.
Merkmal einer rechtlichen Grauzone ist es, dass für konkrete Sachverhalte keine eindeutigen Regeln erlassen worden sind, so dass der Übergang von gesetzeskonform zu gesetzeswidrig fließend ist.
So gilt als Beispiel das Kolonnenspringen: Einerseits darf auf der rechten Spur der Autobahn schneller gefahren werden als links, wenn sich eine Verkehrskolonne gebildet hat, andererseits ist das Rechtsüberholen als solches generell verboten. Solange ein Fahrzeug nach dem Rechtsvorbeifahren nicht unmittelbar vor dem – dann unzulässig - überholten Fahrzeug einschert, ist dieser Vorgang im Allgemeinen als zulässig anerkannt. Es fehlt eine konkrete Regel, die genau dies verbietet.
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