- Legalität
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Legalität ist die Bezeichnung für eine Eigenschaft eines rechtlich bedeutsamen Tuns, Duldens oder Unterlassens. Auch ist die Beziehung auf einen Gegenstand möglich (z. B. Legalität einer Waffe).
Inhaltsverzeichnis
Worterklärung
Das Wort Legalität kommt aus dem Lateinischen (lex, legis, legalitas) und bedeutet Gesetz/Gesetzmäßigkeit, i.a.W. ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist.
Definitionen
- Gesetzmäßigkeit: Ist die Übereinstimmung staatlichen oder privaten Handelns mit dem geltenden positiven Recht (Verfassung, Gesetze, sonstige Rechtsvorschriften). Die Bindung aller staatlichen Gewalt an das geltende Recht ist wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates.
- Am Rande der Legalität: Eine Handlung, die gerade noch durch das Gesetz gedeckt ist, sich aber bereits in den Bereich der Illegalität bewegt und teilweise als moralisch verwerflich gelten kann.
- Legalitätsprinzip: Ein Grundsatz im Strafverfahren, der besagt, dass die Strafverfolgungsbehörde bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen ("ex officio"), also ohne Anzeige oder Antrag zu ermitteln hat.
Illegalität
Das Gegenteil von Legalität ist die Illegalität. Sie bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht, egal ob durch den Bürger oder den Staat. Genau wie bei der Legalität ist die Beziehung auf einen Gegenstand möglich. Eine Form der Illegalität ist die Strafbarkeit. Wenn ein Verstoß gegen die Legalität durch Gesetz als besonders ächtungswürdig festgelegt wurde, wird strafbar gehandelt. Eine mildere Form ist eine Ordnungswidrigkeit.
Siehe auch
Weblinks
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