- Kolonnenspringen
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Der Begriff des Kolonnenspringens beschreibt das Phänomen, dass Autofahrer im Verkehrsstau oder stockendem Verkehr, in der Hoffnung schneller voranzukommen, die Fahrspur wechseln. Dabei wird stets die Fahrspur mit dem zeitweise schnellsten Verkehrsfluss gewählt.
Wirkungen auf die Staubildung
Kolonnenspringen ist nach den Erkenntnissen der Verkehrsphysik geeignet, die Bildung von Staus aus dem Nichts zu fördern und die Auflösung dieser Staus zu behindern. Wie im Nagel-Schreckenberg-Modell beschrieben, sind Hauptgründe für diese Staus das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes und die Überreaktion des Fahrers auf das Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs. Da ein Spurwechsel immer zu einer Verringerung des Fahrzeugabstands führt, wird dieser Spurwechsel zu Bremsmanövern führen.[1] Kolonnenspringen gilt daher als eine ineffektive Fahrweise.
Rechtliches
Rechtlich bewegt er sich in einer Grauzone, da auf Autobahnen dann rechts schneller als links gefahren werden kann, wenn eine Störung im Sinne von stockendem Verkehr vorliegt.
In der Kritik ist das Kolonnenspringen deshalb, weil dieser Verkehrsteilnehmer ständig einen gefährlichen Ziehharmonika-Effekt verursacht, in dem Auffahrunfälle drohen, da er die Sicherheitsabstände der einzelnen Verkehrsteilnehmer untergräbt.
Nach dem Bußgeldkatalog wird Rechtsüberholen mit 50 € und drei Punkten bestraft, in bestimmten Fällen kann es sich auch um eine Straftat im Sinne einer Gefährdung des Straßenverkehrs handeln.
Einzelnachweise
- ↑ Für die unterschiedlichen Auslöser von Staus vergleiche zum Beispiel Dirk Helbing: Die Rückkehr des „Staus aus dem Nichts“; in: Physik Journal 7 (2008) Nr. 6.
Kategorie:- Fahrzeugführung
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