Alfons Sack

Alfons Sack

Alfons Sack (* 7. August 1887 in Wiesbaden; † 1944 in Brandenburg) war ein deutscher Rechtsanwalt. Sack wurde vor allem bekannt als Verteidiger in Fememordprozessen, von Joseph Goebbels in Prozessen, die dieser wegen seiner antidemokratischen und antisemitischen Aktionen provozierte [1] , und anderen Nationalsozialisten wie beim Ulmer Reichswehrprozess von 1930. Sack war Mitglied der NSDAP und 1933 Verteidiger im Reichstagsbrandprozess.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Sack studierte Rechtswissenschaften . Er war Mitglied der schlagenden Studentenverbindung Corps Normannia in Berlin. Nach der Promotion zum Dr. jur. 1920 in Würzburg praktizierte Sack als Rechtsanwalt und Strafverteidiger.

Sack war während der Weimarer Republik Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei. Als Strafverteidiger verteidigte er unter anderem Attentäter der radikalen Rechten, die ihre politischen Ziele mit Terror durchsetzen wollten. Erstes öffentliches Aufsehen erregte Sack in den frühen 1920er Jahren als häufiger Verteidiger von Fememördern der sogenannten Schwarzen Reichswehr,[2] so mit Willy Hahn und Walter Luetgebrune als Anwalt der Angeklagten Brüder Techow im Rathenau-Prozess. In den späteren 1920er Jahren und frühen 1930er Jahren verlegte Sack – den der Journalist Edmund Demaitre als einen „großen Mann mit einer tönenden Stimme wie sie zu einem berühmten Prozessanwalt passte“ beschrieb[3] – den Schwerpunkt seiner Arbeit darauf, Angehörige der NSDAP vor Gericht zu vertreten, die wegen Gewalttaten angeklagt worden waren.

1930 trat Sack gemeinsam mit Hans Frank als einer der Verteidiger im Ulmer Reichswehrprozess auf. Der Prozess richtete sich gegen vier junge Reichswehroffiziere, die wegen Hochverrats angeklagt wurden, nachdem sie in der Reichswehr Propaganda für den Nationalsozialismus gemacht hatten. 1932 wurde Sack Verteidiger im Prozess gegen die Mörder von Potempa. Damit hatte sich Sack zum Staranwalt der rechtsradikalen und nationalsozialistischen Szene entwickelt.

1933 - als der Rechtsstaat schon abgeschafft war - nahm Sack, Mitglied der NSDAP, als Strafverteidiger des Kommunisten Ernst Torgler am Reichstagsbrandprozess teil, in dem Torgler freigesprochen wurde. Schon im Frühjahr 1934 veröffentlichte Sack - mit Erlaubnis durch die NS- Behörden - das Buch Der Reichstagsbrand-Prozess . In diesem Buch wurde der Reichstagsbrandprozess als Ergebnis rechtsstaatlichen Wirkens der NS-Justiz gewürdigt. Es ging Sack insbesondere darum nachzuweisen, dass Vermutungen fehlgingen, die Nationalsozialisten selbst seien in den Brand verwickelt gewesen. Insbesondere bezog sich Sack auf die Kritik der deutschen Emigranten , wie sie beispielsweise im Braunbuch und im parallel zum Reichstagsbrandprozeß stattfindenden öffentlichen Tribunal der Emigranten in London geäußert wurde.

Am 30. Juni 1934 wurde Sack im Zusammenhang mit dem sogenannten Röhm-Putsch von der Gestapo verhaftet. In der Folge wurde er einen Monat lang gefangen gehalten, bevor er wieder auf freien Fuß kam. Die Gestapo nutzte die Zeit seiner Haft, um sein Büro und seine Privatwohnung zu durchsuchen.[4] Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, er habe Vermögenswerte des ermordeten SA-Gruppenführers Karl Ernst beiseite geschafft, erwiesen sich als haltlos.

Sack kam 1944 bei einem Bombenangriff in Brandenburg ums Leben. Dort war er als Vertreter der Anklage (Reichsanwalt) beim Volksgerichtshof tätig gewesen.[5]

Sack wird als „im Grunde unpolitisch“ beschrieben; es sei ihm vor allem um öffentliche Reputation gegangen und er habe es meisterlich verstanden, sich im Gerichtssaal und in der Öffentlichkeit zu inszenieren.[5]

Werke

  • Der Strafverteidiger, Berlin : v. Decker, 1943
  • Gold- und Valutaklausel in deutscher und niederländischer Gerichtspraxis, C. H. Beck, 1937
  • Der Strafverteidiger und der neue Staat Berlin-Lichtenrade : Westkreuz-Druckerei, 1935
  • Der Reichstagsbrand-Prozess, Ullstein, Berlin 1934. Mit einem Vorwort des NS- Anwaltes Friedrich Grimm. Eine quasi staatliche Veröffentlichung.
  • Der Allgemeine Deutsche Waffenring : ADW ; Was ist er? ; Was will er? ; Was bezweckt er? ; Aufklärungsschr. zur Anregg korporierter student. Kreise v. O.. Korpshaus Normannia Berlin 1919.
  • Die Begründung des Allgemeinen Deutschen Waffenringes A. D. W. auf dem am 7. und 8. August 1919 in Jena Tagenden Allgemeinen Waffenstudententage und seine Bedeutung für den H. K. S. C. V.. Denkschrift zur Anregung Korpsstudentischer Kreise, Korpshaus Normannia Berlin 1919. (auch veröffentlicht als: Der Allgemeine Deutsche Waffenring : ADW ; Was ist er? ; Was will er? ; Was bezweckt er? ; Aufklärungsschr. zur Anregg korporierter student. Kreise v. O., s.l. 1919)

Literatur

  • Stefan Köng: Vom Dienst am Recht - Rechtsanwälte und Strafverteidiger im Nationalsozialismus. Berlin 1987, ISBN 3-11-011076-8

Weblinks

Einzelnachweise

  1. s. Tilman Krach, Jüdische Anwälte in Preussen, München 1991, S. 151
  2. Dudley Leigh Aman Marley/ Alexander Abusch: Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror. Das Original-Braunbuch von..., 1973, S. 393.
  3. Edmund Demaitre: Eyewitness. A Journalist Covers the 20th Century, 1981, S. 141.
  4. Lothar Machtan: The Hidden Hitler, 2002, S. 219. Auch Walther Kiaulehn: Berlin. Schicksal einer Weltstadt, 1958, S. 510.
  5. a b Stefan Köng: Vom Dienst am Recht - Rechtsanwälte und Strafverteidiger im Nationalsozialismus. Berlin 1987, ISBN 3-11-011076-8, S. 77. König zitiert eine persönliche Mitteilung seines ehemaligen Sozius .

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