Grenzverwirrung

Grenzverwirrung

Eine Grenzverwirrung liegt vor, wenn sich der korrekte Verlauf einer Grenze zwischen zwei Grundstücken nicht ermitteln lässt.

Davon unterschieden werden muss der Fall, dass der Grenzverlauf lediglich zwischen den Eigentümern der Grundstücke streitig ist. Bei streitigem Grenzverlauf ist die korrekte Grenzlinie durch Auswertung der Katasterunterlagen, die Heranziehung eines sachverständigen Vermessers oder anderer geeigneter Beweiserhebungen zu ermitteln. Die Feststellung einer Grenzverwirrung kommt demgegenüber erst dann in Betracht, wenn diese Klärung des Grenzverlaufs erfolglos geblieben ist.

Eine Grenzverwirrung ist wegen der mit ihr verbundenen Rechtsunsicherheit ein nicht hinnehmbarer Zustand. Der Eigentümer eines betroffenen Grundstücks hat daher einen Anspruch auf Grenzentscheidung. Hierbei handelt es sich um einen unmittelbar aus dem Eigentum abzuleitenden unverjährbaren dinglichen Rechtsanspruch.

Der Grenzentscheidungsanspruch ist durch Klage gegen den Eigentümer des benachbarten Grundstücks geltend zu machen. Die Klage ist eine auf richterliche Abgrenzung der Grundstücke gerichtete Gestaltungsklage. Die Kriterien dieser Abgrenzung sind im deutschen Recht in § 920 BGB geregelt, wonach in erster Linie der Besitzstand maßgeblich ist und, sofern dieser nicht festgestellt werden kann, den benachbarten Grundstücken ein gleich großes Stück der Grundstücksfläche zuzuweisen ist (§ 920 Abs. 1 BGB). Allerdings sind Fallgestaltungen möglich, in denen diese Kriterien zu einem ungerechten Ergebnis führen, etwa, weil trotz bestehender Unklarheit über den konkreten Verlauf der Grenze die Größe beider Grundstücke bekannt ist und eine Festlegung nach § 920 Abs. 1 BGB diese bekannte Größe verändern und damit zu einem in jedem Falle materiell unrichtigem Ergebnis führen würde. Für solche Fälle sieht § 920 Abs. 2 BGB vor, dass die Grenze so zu ziehen ist, wie es unter Berücksichtigung der bekannten Umstände der Billigkeit entspricht.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Grenzverwirrung — Grenzverwirrung, s. Eigentum, S. 443 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nachbarschaftsrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des zivilrechtlichen Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schikane — Schikane, im Rechtssinn, liegt vor bei Ausübung eines Rechts, wenn diese Ausübung nur den Zweck haben kann, einem andern Schaden zuzufügen (B.G.B. § 226). [694] Angesichts einer so überaus weitgehenden Einschränkung des Begriffs im Gesetz ist… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Grenze — Limitation; Beschränkung; Limit; Limitierung; Begrenzung; Zaun; Umzäunung; Rand; Umfriedung; Einzäunung; Abgrenzung; Grenzlinie …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”