Grundlegung zur Metaphysik der Sitten

Grundlegung zur Metaphysik der Sitten

Die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (kurz GMS) ist ein Buch von Immanuel Kant, das im Jahr 1785 erschien. Es ist die erste grundlegende Schrift Kants zur Ethik, die er im schon recht hohen Alter von 61 Jahren veröffentlichte. Kants eigentliche Schrift zur Ethik ist die Kritik der praktischen Vernunft. Deren Argumentation ist in der GMS bereits in Grundzügen entwickelt. Das Buch entstand noch unter der Regierung von Friedrich dem Großen.

Die GMS war so schnell im Buchhandel vergriffen, dass bereits ein Jahr später eine zweite, leicht überarbeitete und erweiterte Auflage erschien.

Inhaltsverzeichnis

Gliederung

Das mit gut 100 Seiten relativ kurze Werk gliedert sich in die folgenden Abschnitte:

Vorrede

  1. Abschnitt: Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur philosophischen
  2. Abschnitt: Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten
  3. Abschnitt: Übergang von der Metaphysik der Sitten zur Kritik der reinen praktischen Vernunft

Inhalt

In der Vorrede erfolgt eine Einordnung in das System der Philosophie, die sich klassisch in die Logik, die Physik (Naturlehre) und die Ethik (Sittenlehre) unterteilt. Logik ist ausschließlich nicht empirisch, d. h. es gibt keine Urteile aufgrund von Erfahrungen. Naturlehre und Sittenlehre können sowohl empirisch, als auch rein rational sein. Soweit sie rein rational sind, d. h. nur auf dem Ergebnis von Verstandesleistungen ohne den Einfluss von empirischen Anschauungen beruhen, handelt es sich um Metaphysik. Metaphysik der Sitten behandelt also die Moral, sofern sie rein rational und nicht empirisch untersucht wird. Die Sittenlehre soll dabei nach Kant frei von Spekulationen sein und auf objektiven Prinzipien beruhen. Die GMS dient der Klärung der Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit von Sollensaussagen und ist insofern eine metaethische Schrift.

Gleich mit dem ersten Satz des ersten Abschnitts stellt Kant eine für seine Ethik grundlegende Behauptung auf: „Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“ (BA 1,2). Kant gibt an, mit dieser Schrift auf den erkenntnistheoretischen Einsichten der Kritik der reinen Vernunft aufzubauen, um ein Fundament für vernünftiges Handeln aufzuzeigen. Die Begründung für eine Handlung, das Sollen, kann nicht aus dem Sein abgeleitet werden. Eine Handlungsbegründung kann also nicht aus der Erfahrung entstehen. Das Handeln soll sich allein auf die Vernunft berufen. Es soll von seiner Ausrichtung her frei sein von sinnlichen Triebfedern, also all den Motiven, die aus Gefühl und Erfahrung stammen, wie etwa der "gesunde Menschenverstand" oder auch das Mitleid. Die Vernunftgründe für das Handeln müssen für jedes vernünftige Wesen einsehbar und damit zwingend sein, ein Vernunft-Gesetz also. Was ein guter Wille ist, kann sich nicht nach den Neigungen eines Subjektes richten, sondern muss allgemeingültig sein. Das allgemeine Vernunftgesetz ist daher ein formales Gesetz und kein Grundsatz mit materiellem Gehalt.

Dieses Gesetz formuliert Kant in einem Kategorischen Imperativ, von dem sich in der GMS insgesamt fünf Fassungen finden:

  1. „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (BA 52 = Grundformel)
  2. „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden solle.“ (BA 52 = Naturgesetzformel)
  3. „Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“ (BA 67 = Menschheitsformel)
  4. „Handle so, daß der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne.“ (BA 76/77 = Autonomieformel)
  5. „Handle so, als ob du durch deine Maxime jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reich der Zwecke wärest.“ (BA 87 = Reich der Zwecke – Formel)

Die Formeln drücken unterschiedliche Aspekte aus, sind aber ansonsten für Kant gleichwertig. In der Naturgesetzformel kommt zum Ausdruck, dass der Kategorische Imperativ genauso allgemeingültig ist wie ein Naturgesetz. Die Menschheitsformel hebt eine grundsätzliche Prämisse Kants hervor. Jeder Mensch möchte für sich selbst niemals nur als Mittel, sondern immer auch als Zweck behandelt werden. Die Achtung vor jedem anderen Menschen und seiner Würde wird damit zum objektiven Gesetz. Auch die Autonomieformel weist auf einen weiteren grundsätzlichen Aspekt der Kantischen Ethik hin. Dass der Mensch entscheiden kann, was er tut, setzt einen eigenbestimmten Willen voraus, der die Handlung beeinflusst. Der Wille ist aber nur autonom, wenn er nicht fremdbestimmt (heteronom), sondern frei ist. Das Reich der Zwecke bezeichnet den Idealzustand, dass alle Menschen immer vernunftgemäß die anderen Menschen als Zwecke betrachten und dem Gebot der Sittlichkeit gemäß handeln.

In Verbindung mit dem kategorischen Imperativ führt Kant auch den Begriff der Maxime ein. Eine Maxime ist ein subjektiver Handlungsgrundsatz für verschiedene Fälle eines Lebensbereiches, die sich eine Person wählt, um danach ihre Handlungen auszurichten. Maximen sind nicht spontan, sondern wohlüberlegt. Damit sind sie geeignet, in konkreten Lebenslagen eine Hilfestellung in Hinblick auf Entscheidungen zu geben. Man spricht bei Kant auch von einer Maximenethik. Ob eine Maxime den Anforderungen des Kategorischen Imperativs entspricht, kann man testen. Zunächst muss die Frage, ob ich wollen kann, dass die entsprechende Maxime ein allgemeines Gesetz wird, positiv beantwortet werden. Nur wenn eine Verallgemeinerung logisch haltbar ist, ich mir für mich selbst z. B. also keine Ausnahme wünsche, liegt eine vollkommene, d.h. uneingeschränkte Pflicht vor. Ist die Maxime zwar denkbar, aber nach den üblichen Maßstäben nicht wünschbar, so handelt es sich um eine unvollkommene (dem Grad nach nicht bestimmte) Pflicht. Wenn man weiterhin unterscheidet, ob die Pflicht gegen sich selbst oder gegen einen anderen besteht, so ergeben sich vier Fälle.

Eine vollkommene Pflicht gegen sich selbst ist z. B. nach Kant das Verbot zum Selbstmord, da der Mensch von Natur aus mit einem Überlebenswillen ausgestattet und auch für sich selbst Zweck an sich ist. Ebenso vollkommen ist die Pflicht, andere nicht durch lügenhafte Versprechen zu täuschen, z. B. Geld zu leihen, das man von vorn herein nicht zurückzahlen kann. Andernfalls würde das Institut des Versprechens nicht mehr wirksam sein und vor allem würde der Getäuschte niemals zustimmen. Der Lügner würde den Getäuschten nur als Mittel, nicht aber zugleich als Zweck an sich betrachten. Der Mensch hat zwar die Pflicht gegen sich selbst, sich körperlich und geistig fit zu halten; doch in welchem Maße er das tut, unterliegt seiner Bewertung. Insofern ist diese Pflicht nur unvollkommen. Ähnlich verhält es sich mit dem Gebot der Hilfeleistung. Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet; denn jeder möchte schließlich, dass auch ihm in Notlagen geholfen wird. Doch ob jemand sein Leben ganz karitativ ausrichtet, bleibt ihm grundsätzlich selbst überlassen.

Der kategorische Imperativ gibt zwar die Grundregel für gutes Handeln, er ist aber nicht hinreichend, da der Mensch kein reines Vernunftwesen ist, sondern auch Neigungen und Triebe hat. Zur moralisch guten Handlung ist auch ein guter Wille erforderlich. Wer moralisch richtig handeln will, muss das uneingeschränkt Gute als Maßstab für seine Handlungen nehmen. Das uneingeschränkt Gute bezeichnet Kant als Sittlichkeit. Sittlichkeit ist eine Idee a priori, die nicht definiert werden kann, die aber jeder inhaltlich bei seinen Urteilen bestimmen kann.

Würde der Mensch immer nach der Vernunft handeln, würde er immer das sittlich Gute tun. Da der Mensch aber von Natur aus auch durch Kultur, Neigungen und Triebe gesteuert wird, muss er sich manchmal überwinden, um das Vernünftige zu tun. Die Vernunft sagt ihm, was er zur Erfüllung der Sittlichkeit tun muss. Dieses Sollen zu erfüllen ist eine Pflicht, weil der Mensch sich moralisch versteht. Die Pflicht ist eine Pflicht im Menschen selbst. Sie beruht nicht auf äußeren Normen, Regeln und Gesetzen, sondern auf dem, was der Mensch selbst als das sittlich Gute erkennt. In der Regel wird die Moral den Menschen dazu führen, Gesetze einzuhalten, aber oft reicht das moralische Gesetz weiter als das, was legal gefordert ist. Das bedeutet, dass Handeln moralisch schon unzulässig sein kann, wo ein solches Handeln dem Gesetz nach nicht verboten ist. Jemand handelt sittlich, wenn er dem moralischen Gesetz bewusst folgt.

Rezeption

Im Laufe der Zeit wird die Ethik Kants aus vielen Richtungen kritisiert, ist aber heute noch eine der relevanten Positionen in der aktuellen ethischen Diskussion. Zu den prominenten Kritikern Kants, deren Einwände nachhaltig wirksam waren, gehören insbesondere Schiller, Hegel und Schopenhauer.

Auf die Kritik Schillers, der eine hohe Wertschätzung für Kant hatte, dass reine Rationalität für die Moral nicht ausreichend sei, sondern dass Sinnlichkeit und Vernunft, Pflicht und Neigung in Harmonie gebracht werden müssen, bestätigt Kant noch selbst in der Religionsschrift (A 11, Fußnote **), dass es besser ist mit echter Freude seine Pflicht zu tun, jedoch kann der Neigung als Ergebnis kein Einfluss auf die Pflicht eingeräumt werden, denn für diese gilt die unbedingte Notwendigkeit. Natürliche Neigungen sind an sich gut, d.i. unverwerflich, und es ist nicht allein vergeblich, sondern es wäre auch schädlich und tadelhaft, sie ausrotten zu wollen; man muß sie vielmehr nur bezähmen, damit sie sich untereinander nicht ausrotten, sondern zur Zusammenstimmung in einem Ganzen, Glückseligkeit genannt, gebraucht werden können. (Ebd. A 63/64).

Hegel hält Kant leeren Formalismus vor, der keine Aussagen zum materialen Gehalt der Moral macht. Dabei übersieht Hegel, dass bereits in der Menschheitsformel die Menschenwürde zum objektiven Maßstab wird. Auch ist der Kategorische Imperativ ja nur der Prüfstein für die Maximen, deren materialer Gehalt an einem objektiven Kriterium zu messen ist.

Schopenhauers Argument gegen die Pflichtenethik Kants besagt, dass das von ihm so interpretierte bedingungslose Sollen ein Ersatz für die Gebote Gottes sei und damit Kant eine Sittenlehre in der Logik der christlichen Tradition vorhält. Diese Position findet sich auch in der neueren Diskussion. Bedingungslos ist es insofern nicht, als für Kant moralisches Verhalten absichtsvoll „pflichtgemäß“ und „aus Pflicht“ geschieht. Schopenhauer setzt in der Moral auf das Mitleid, wogegen Kant sich verwehren würde, da er Gefühle als Grundlage einer Moral für inakzeptabel hält, da man sich bei ihnen einfach irren kann. Kant schließt das Werk mit der Formulierung des Problems, weswegen man überhaupt moralisch handeln sollte: Und so begreifen wir nicht die praktische unbedingte Notwendigkeit des moralischen Imperativs, wir begreifen aber doch seine Unbegreiflichkeit, welches alles ist, was billigermaßen von der Philosophie, die bis zur Grenze der menschlichen Vernunft in Prinzipien strebt, gefordert werden kann. (BA 128)

Querverweise

In der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten wird der Sache nach vieles behandelt und eingeführt, was sich später in der Kritik der praktischen Vernunft teils expliziter behandelt findet. Die Grundlegung ist darum sowohl als Hinführung zu letzterer geeignet wie zum genauen Verständnis der zweiten Kritik unverzichtbar. Mit der praktischen Ethik in ihrer Anwendung und ihren Grundsätzen setzt Kant sich ausführlicher in der Metaphysik der Sitten auseinander. Die Sittenlehre mit empirischem Gehalt findet sich in der Anthropologie in pragmatischer Absicht. Zum Verständnis der Grundlegung sind Kants zeitgleich gehaltene Vorlesungen oft besonders nützlich (vgl. Bd. 27 der Akademieausgabe).

Ausgaben

Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Hrsg., eingel. und erl. von Jens Timmermann. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-30602-4.

Literatur

  • Jürg Freudiger: Kants Begründung der praktischen Philosophie. Systematische Stellung, Methode und Argumentationsstruktur der "Grundlegung der Metaphysik der Sitten". Haupt, Bern 1993, ISBN 3-258-04714-6
  • Höffe, Otfried (Hrsg): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Ein kooperativer Kommentar, Vittorio Klostermann, Frankfurt a. Main, 2000
  • Christoph Horn, Corinna Mieth und Nico Scarano: Kommentar zu „Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, Suhrkamp, Frankfurt 2007, ISBN 978-3-518-27002-8
  • Herlinde Pauer-Studer: Einführung in die Ethik. WUV, Wien 2003, ISBN 3-8252-2350-7 (1. Kapitel)
  • Dieter Schönecker, Allen W. Wood: Immanuel Kant, "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten". Ein einführender Kommentar. Zweite Auflage. Schöningh, Paderborn 2004, ISBN 3-825-22276-4
  • Klaus Steigleder: Kants Moralphilosophie. Die Selbstbezüglichkeit reiner praktischer Vernunft. Metzler, Stuttgart 2002, ISBN 3-476-01886-5
  • Friedrich Kaulbach: Immanuel Kants "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten". Interpretation und Kommentar. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1988, ISBN 3-534-02400-1
  • Jens Timmermann: Kant's groundwork of the metaphysics of morals. A Commentary. Cambridge [u.a.], Cambridge Univ. Press, 2008 [Reprint] = 2007, ISBN 978-0-521-86282-0
  • Jens Timmermann (Hg): Kant's Groundwork of the Metaphysics of Morals. A Critical Guide (= Cambridge critical guides), Cambridge 2009.

Weblinks


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