- Halbtrocken
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„Halbtrocken“ ist eine Angabe zur restlich verbliebenen Süße bei Wein und Sekt beziehungsweise Champagner. Derartige Bezeichnungen sind umfassend im Artikel Geschmacksangabe (Wein) dargestellt.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Bezeichnung sind in den Ländern Mitteleuropas unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen aber kann man sagen, dass ein halbtrockener Wein zwischen 5 und ca. 15 bis 18 Gramm Restzucker auf einen Liter ausweist. In Deutschland (→ Weinbau in Deutschland) ist mit kleinen regionalen Unterschieden ein Wein halbtrocken, wenn er ca. zwischen 8 und 20 Gramm Restzucker aufweist.
Neben den gesetzlichen Bezeichnungen existieren auch marketinggetriebene Bezeichnungen ein wie etwa „feinherb". Diese Bezeichnungen sind zu „halbtrocken" nicht vollkommen identisch und können an weitere Merkmale gebunden sein.
Je nach sonstigen geschmacklichen Eigenschaften eines Weines oder Sektes wird eine Restsüße sensorisch sehr unterschiedlich als „Halbtrocken" empfunden: ein sehr charaktervoller, auch mit viel Spritzigkeit empfundener, säurebetonter Wein darf, um in dieser Bandbreite empfunden zu werden, mehr Zucker haben als im Vergleich ein nichtssagender, wenig Charakter aufweisender, einfach nur restsüßer Wein, dessen Eigenschaften schnell als „pappig" süß verrufen werden.
Restsüße für einen halbtrockenen Wein entsteht auf mehrerlei Weise:
- ein Wein mit sehr hohem Zuckergehalt des Mostes (→ Mostgewicht) gärt nicht völlig durch, bleibt z. B. bei 12 Volumenprozent Alkohol stehen (die Hefen stellen ihre Verstoffwechselung von Zucker auf Alkohol plus Kohlensäure ein),
- ein Wein wird vor dem Durchgären in seiner Gärung abgestoppt (hierzu gibt es mehrere Methoden),
- Zugabe von Süßreserve zum vergorenen Wein,
- bei Sekt und Champagner wird die Restsüße zu den trockenen Grundweinen per Dosage eingestellt.
Kategorie:- Qualitätsstufe (Wein)
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