- Hamburger Abrechnung
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Die Hamburger Abrechnung bezeichnet eine Form der örtlichen Abwicklung des Zahlungsverkehrs vor Einführung der reinelektronischen Abrechnung. An verschiedenen Orten mit einer Niederlassung der Reichsbank wurde die Zahlungsverkehrsverrechnung bis 1949 analog vorgenommen. Die Hamburger Abrechnung lebte bis in die späten 1980er fort.
Die Boten der verschiedenen Hamburger Banken trafen sich früher mit den Boten der anderen Banken in Räumen der (Landes-)Zentralbank. Die Abrechnungspapiere (Überweisungen, Schecks und Wechsel – Lastschriften gab es noch nicht) waren sortiert nach den Banken der Gegenseite; also: alle Überweisungen von Kunden der Haspa sortiert nach Empfängern bei der Deutschen Bank, der Commerzbank, der Westbank… Entsprechend verfuhren die anderen Banken, ebenso wurde mit Schecks und Wechseln verfahren. Die Soll- und Habenumsätze konnten zwischen den Banken saldiert werden. Zwischen der kleinen Anzahl der Abrechnungsteilnehmer wurden dann nur noch die Nettosalden ermittelt. Fernüberweisungen außerhalb der Abrechnungsteilnehmer wurden über die Zentralbank verrechnet. Der Saldo aus allen Zahlungen wurde ermittelt und über die LZB-Konten so reguliert, dass jede teilnehmende Bank nur noch den Saldo der Posten aus den Papieren des Abrechnungstages gutgeschrieben oder belastet bekam. Das Verfahren reduzierte die Anzahl der Buchungen und die Höhe der Beträge. Heutzutage wird jede Postenkategorie als Summe verrechnet.
Kategorien:- Unbarer Zahlungsverkehr
- Hamburger Geschichte (20. Jahrhundert)
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