- Handloser
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Siegfried Handloser (* 25. März 1885 in Konstanz; † 3. Juli 1954 in München) war Chef des Wehrmachtsanitätswesens. Im Nürnberger Ärzteprozess wurde er wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
Leben
Handloser wurde als Sohn des Musikdirektors Konstantin und dessen Ehefrau Anna Maria geboren. 1903 trat er in die Kaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen in Berlin ein, an dem er 1910 sein medizinisches Staatsexamen ablegte. 1911 promovierte er mit einer Arbeit über die „spezifische Behandlung des Typhus abdominalis“. Es folgte eine Zeit an der Gießener Uniklinik und an einem Lazarett. 1928 bis 1932 war er Referent in der Heeres Sanitäts-Inspektion des Reichswehrministeriums, um danach als Korps- und Wehrkreisarzt V in Stuttgart sowie als Generalstabs- und Heeresgruppenarzt 3 in Dresden (1935-1938), um danach in Wien beim Heeresgruppenkommando 3 (1938) zu wirken.
Seit Juni 1942 bekleidete er im Oberkommando der Wehrmacht das neu eingerichtete Amt eines Chefs des Wehrmachtsanitätswesens und wurde damit Hauptverantwortlicher für das gesamte Sanitätswesen der Wehrmacht und mithin auch für alle medizinischen Verbrechen, die im Rahmen des Wehrmachtsanitätswesens besonders an Kriegsgefangenen begangen wurden.
Weiterhin war Handloser der Initiator zahlreicher Maßnahmen zur Zwangsprostitution für Frauen in den besetzten Ländern. Er plante in Berlin eine Prostitutionssteuerung auf europäischer Ebene, die zuerst im besetzten Frankreich bis ins Detail verwirklicht wurde. Im Januar 1943 wurden ihre Eckpunkte für die ganze Wehrmacht festgeschrieben. Die Untersuchung von Insa Meinen belegt diese Tätigkeit und ihre Verwirklichung durch Heinrich Löhe im einzelnen.
Nach 1945
Nach Kriegsgefangenschaft stand er vom 9. Dezember 1946 bis zum 19. Juli 1947 im Nürnberger Ärzteprozess unter Anklage und wurde wegen Kriegsverbrechen und des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen.
Die Verteidigung Handlosers hat versucht, eine Urteilsbestätigung mit der Begründung zu verhindern, dass die im Prozess behandelten Menschenversuche (Erfrierungs-, Sulfonamidgabe- sowie Fleckfieber-Infektions-Experimente) ausschließlich in Konzentrationslagern und nicht von Angehörigen der Wehrmacht durchgeführt worden seien. Das Urteil hatte aber Bestand, weil Handloser als Chef des Wehrmachtsanitätswesens nicht nur die Chefs des Sanitätswesens von Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine, sondern auch der Reichsarzt SS und Polizei Ernst-Robert Grawitz unterstand, so dass sich der Aufsichtsbereich Handlosers auch auf alle von SS-Ärzten zu verantwortenden Menschenversuche erstreckte.
Am 31. Januar 1951 erfolgte die Umwandlung des Urteils in 20 Jahre Haft durch den US-Hochkommissar John J. McCloy. Später wurde Handloser aus Gesundheitsgründen und einer notwendig gewordenen komplizierten Operation vorzeitig entlassen. Er starb am 3. Juli 1954 in einer Münchener Klinik.
Literatur
- Wolfgang U. Eckart: Generaloberstabsarzt Prof. Dr. med. Siegfried Handloser; in: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. Vom Kriegsbeginn bis zum Weltkriegsende Bd. 2, Primus Verlag, Darmstadt 1998, ISBN 3-89678-089-1, Wissenschaftliche Buchgesellschaft ISBN 3-534-12678-5, Seite 88-92
- Insa Meinen: Wehrmacht und Prostitution während des Zweiten Weltkriegs im besetzten Frankreich Temmen, Bremen 2002 ISBN 3861087898
Personendaten NAME Handloser, Siegfried KURZBESCHREIBUNG Heeres-Sanitätsinspekteur und später Chef des Wehrmachtsanitätswesens GEBURTSDATUM 25. März 1885 GEBURTSORT Konstanz STERBEDATUM 3. Juli 1954 STERBEORT München
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