- Hans Ernst von Globig
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Hans Ernst von Globig (* 2. November 1755 in Grauwinkel; † 21. November 1826 in Dresden) war ein deutscher Jurist.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Als Sohn des Kreissteuereinnehmers des sächsischen Kurkreises und Hofgerichtsassessor in Wittenberg Christoph Ernst auf Globig und Schönwalde und seiner Frau der Christiane Wilhelmine von Natzmer geboren, stammte er aus einer einflussreichen Familie. Zum höheren Staatsdienst bestimmt, studierte er von 1771 bis 1774 an der Universität Wittenberg, war dann am Oberhofgericht in Leipzig tätig und machte sich in einer kursächsischen Gesandtschaft in Regensburg mit der juristischen Praxis vertraut.
Er nahm 1778 eine Stelle als Richter am Appellationsgericht in Dresden an und arbeitete ab 1789 am Reichskammergericht in Wetzlar. 1799 kehrte er wieder nach Sachsen zurück, war als Gesandter in Regensburg tätig und wurde 1806 Geheimrat, Konferenzminister und Direktor der Gesetzeskommission in Dresden.
Während seiner Amtszeit beschäftigte er sich mit den Fragen einer Staatsrechtsreform im Sinne der Aufklärung, beteiligte sich an einer „Abhandlung von der Kriminalgesetzgebung“, die als preisgekröntes Gutachten Eingang in das Gesetzbuch der preußischen Staaten erlangte. Beachtung fand 1808 seine Kritik am Entwurf des bayrischen Strafgesetzbuches und sein System einer vollständigen Kriminal-, Polizei und Zivilgesetzgebung.
Werkauswahl
- Versuch einer Theorie der Wahrscheinlichkeit zur Gründung des historischen und gerichtlichen Beweises, 1806
- Kritik eines peinlichen Gesetzbuches für Baiern, 1808
- Entwurf eines Maßstabes der gesetzlichen Zurechnung und des Strafverhältnisses
Literatur
- Albert Teichmann: Globig, Ernst von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 9, Duncker & Humblot, Leipzig 1879, S. 237 f.
- Rolf Lieberwirth: Globig, Hans Ernst von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 6, Duncker & Humblot, Berlin 1964, S. 456 f.
- Ersch / Gruber: Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste T. 70 S. 41
Weblinks
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