- Hans Welzel
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Hans Welzel (* 25. März 1904 in Artern; † 5. Mai 1977 in Andernach) war ein deutscher Strafrechtswissenschaftler und Rechtsphilosoph.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Welzel studierte in Jena und in Heidelberg von 1923 bis 1927 Rechtswissenschaften. Er promovierte 1928 über den Philosophen Samuel Pufendorf. Im Jahr 1935 habilitierte er sich an der Universität Köln sodann über "Naturalismus und Wertphilosophie im Strafrecht". Ein Jahr später wurde er zum Professor in Göttingen ernannt. In der NS-Zeit verfocht er nationalsozialistische Thesen, die er später damit rechtfertigte, nie ein Anhänger des Nationalsozialismus gewesen zu sein und lediglich aus Angst um seine berufliche Existenz diese Standpunkte vertreten zu haben. So begrüßte Welzel die Aufweichung des Analogieverbotes und die Bezugnahme auf das gesunde Volksempfinden mittels des 1935 neu formulierten § 2 des Strafgesetzbuches (StGB). Zu § 2 RStGB schrieb er, dass der ideelle Grundgedanke des § 2 RStGB mit dem Rechtsbewußtsein des Volkes wachse und durch die Tat des Gesetzgebers gestaltet würde; „beide Kräfte gestalten das Recht“.
Nach dem Zweiten Weltkrieg konnte Welzel im Jahr 1952 eine Strafrechtsprofessur in Bonn antreten. 1962 wurde Welzel dort Rektor.
Bekannt wurde Welzel durch die Begründung der finalen Handlungslehre im Strafrecht. Nach der finalen Handlungslehre, die Welzel auf den Gedanken der Willensfreiheit des Individuums gründete, ist der Vorsatz als Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung nicht mehr als Bestandteil der Schuld anzusehen, sondern aufgrund der Sinn- und Zweckgerichtetheit der menschlichen Handlung bereits als Voraussetzung der bloßen Tatbestandsverwirklichung aufzufassen. Möglich wurde diese Auffassung durch die sich durchsetzende Schuldtheorie, die zwar den Vorsatz noch als Schuldelement, jedoch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der eigenen Handlung (Unrechtsbewusstsein) nicht mehr als Vorsatzbestandteil (dolus malus) sah, sondern als eigenständiges Schuldelement neben dem Vorsatz.
Dadurch bleibt nach der finalen Handlungslehre nur das Element des (potenziellen) Unrechtsbewusstseins als Kernbestandteil der persönlichen Vorwerfbarkeit, der Schuld. Diesem Verbrechensaufbau folgt bis heute mit Abwandlungen ein bedeutender Teil der deutschen Strafrechtswissenschaft.
Die von Welzel begründete finale Handlungslehre wurde auch im Ausland rezipiert, so dass Welzel als einer der bekanntesten deutschen Strafrechtswissenschaftler gilt.
Werke
- Naturalismus und Wertphilosophie im Strafrecht, 1936
- Lehrbuch des deutschen Strafrechts (ab 1940; letzte, 11. Auflage 1969)
- Um die finale Handlungslehre - eine Auseinandersetzung mit ihren Kritikern, 1949
- Naturrecht und materiale Gerechtigkeit, 1951
- Das neue Bild des Strafrechtssystems, 1951
Literatur
- Hans Joachim Hirsch: Würdigung Hans Welzel, in: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 2004, S. 1-14
- Fritz Loos: Hans Welzel (1904-1977), in: Juristenzeitung 2004, S. 1115
- Oliver Sticht: Sachlogik als Naturrecht? Zur Rechtsphilosophie Hans Welzels, Paderborn [u. a.] 2000. ISBN 3-506-73390-7
- Günter Stratenwerth et al. (Hrsg.): Festschrift für Hans Welzel zum 70. Geburtstag am 25. März 1974, Berlin [u. a] 1974. ISBN 3-11-004345-9
Weblinks
- Literatur von und über Hans Welzel im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Günter Stratenwerth: Hans Welzel. In: Enzyklopädie der Rechtsphilosophie. Hrsg. von Michael Anderheiden (u.a.). Abgerufen am 10. Mai 2011.
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