Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen

Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS) wurden 1919 entwickelt und schufen allgemeinverbindliche Regeln für die Versicherung von Gütern (Seewarenversicherung) und Schiffen (Seekaskoversicherung); sie lösten als Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Gesetzescharakter weitgehend die bis dahin geltenden Regelungen des HGB – Viertes Buch. Seehandel, Zehnter Abschnitt. Versicherung gegen die Gefahren der Seeschifffahrt, §§ 778–905 – als lex specialis ab.

Die ADS wurden nach dem Zweiten Weltkrieg 1947 überarbeitet und galten jahrzehntelang in unveränderter Form als Grundlage für die Deutsche Seewaren- und Seekaskoversicherung. Die Seeversicherung unterliegt gemäß § 209 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), ebenso wie die Rückversicherung, nicht den Bestimmungen des VVG und bot somit von jeher einen weitgehenden gestalterischen Rahmen an Vertragsfreiheit. So bildeten sich im Laufe der Jahre in Form von geschriebenen Policenbedingungen und Makler-Sonderbedingungen vielfältige Abweichungen vom ursprünglichen Text der ADS heraus, die den Versicherungsschutz in der Regel zugunsten der Versicherungsnehmer modifizierten und zumeist erweiterten.

Erst wieder im Jahre 1973 erfolgte eine neuerliche Überarbeitung der ADS. Eine Kommission unter der Leitung von Hans Joachim Enge schuf die Besonderen Bedingungen für die Güterversicherung (ADS-Güterversicherung 1973). Ziel war es, die ADS im Bereich der Seewarenversicherung – auch mit stetem Blick der deutschen Transportversicherer auf den englischen Markt mit seinen Institute Cargo Clauses (ICC) – zu modernisieren und dabei zahlreiche bis dato geschaffene Sonderbedingungen des Marktes zu integrieren, um somit die Markttransparenz und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Eine erneute Überarbeitung im Jahre 1984 führte schließlich zu den Besonderen Bedingungen für die Güterversicherung (ADS-Güterversicherung 1973/in der Fassung von 1984), die noch heute weitestgehend in der Praxis der deutschen Versicherungswirtschaft als Grundlage der Transportversicherung Verwendung finden.

Zwar wurden im Jahre 2000 die DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 (DTV-Güter 2000) -als unverbindliche, aber sehr gebräuchliche Vorschläge des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)[1]-, die inzwischen in einer erneut überarbeiteten Form als DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung 2008 (DTV-Güter 2000/2008) vorliegen (Vorgängerversion DTV-Güter 2000/2004), sowie zahlreiche neue Klauseln als Ersatz der Besonderen Bedingungen für die Güterversicherung (ADS-Güterversicherung 1973/in der Fassung von 1984) geschaffen, indes haben sich diese neuen Bedingungen noch nicht marktweit durchsetzen können. Insbesondere einige deutsche Versicherungsmakler, aber durchaus auch diverse Versicherungsgesellschaften, arbeiten nach wie vor mit den Bedingungen aus dem Jahre 1984. Dies auch, weil hierzu eine umfangreiche, gefestigte Rechtsprechung und marktweit anerkannte Kommentierungen vorliegen.

Zudem sind vom GDV auch die DTV - Allgemeine Deutsche Seeschiffsversicherungsbedingungen 2009 (DTV-ADS 2009) (mit weiteren Detailregelungen) als Seekaskoversicherung herausgegeben worden[2].

Die ADS gelten zudem in der deutschen Rechtsprechung und Literatur als Handelsklauseln im Sinne des § 346 des Handelsgesetzbuches[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. abrufbar über die Web-Site: www.tis-gdv.de
  2. abrufbar ebenfalls über die Web-Site: www.tis-gdv.de
  3. Nachweise bei Palandt-Grüneberg: BGB. Kommentar, 70.Aufl., München 2011, Verlag C.H. Beck, § 305 BGB, Rn.57, sowie Baumbach/ Hopt, HGB. Kommentar, 34. Aufl., München 2010, Verlag C.H. Beck, § 346 HGB, Rn.15.

Literatur

  • Karl-Heinz Thume / Harald de la Motte / Henning C. Ehlers (Hrsg.); Günter Bauer u.a. (Bearb.): Transportversicherungsrecht. Kommentar. 2.Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-59721-3
  • Johann Friedrich Voigt: Das deutsche Seeversicherungs-Recht. Commentar zu Buch 5 Titel 11 des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und zu den „Allgemeinen Seeversicherungs-Bedingungen von 1867“. Fischer, Jena 1887 (Digitalisat)
  • Hartenstein / Reuschle (Hrsg.), "Handbuch des Fachanwalts Transport- und Speditionsrecht", 1.Aufl., Köln 2010 [Luchterhand-Verlag], ISBN 978-3-472-06196-0; Teil 3: Versicherungsrecht (Kap.15: Güterversicherung; Kap.16: Verkehrshaftungsversicherung; Kap.17: Seerechtliche Haftpflichtversicherungen]
  • Sven Gerhardt, Die Allgemeinen Deutschen Seeschiffsversicherungsbedingungen 2009 (DTV-ADS 2009) - eine Einführung, transpr 02/2011, 67


Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen — Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen,   Abkürzung ADS, Seeversicherung …   Universal-Lexikon

  • ADSVB — Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen EN General German Maritime Insurance Conditions …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • AllgDSeeVersBed. — Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen EN General German Maritime Insurance Conditions …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • AdS — steht in Informationstechnik und Informatik für: Active Directory Service, eine Implementierung eines Verzeichnisdienstes von Microsoft Advantage Database Server, ein relationales Client Server Datenbanksystem Algorithmen und Datenstrukturen, ein …   Deutsch Wikipedia

  • Ads — steht in Informationstechnik und Informatik für: Active Directory Service, eine Implementierung eines Verzeichnisdienstes von Microsoft Advantage Database Server, ein relationales Client Server Datenbanksystem Algorithmen und Datenstrukturen, ein …   Deutsch Wikipedia

  • Transportversicherer — Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung) und Transportmittel (Kaskoversicherung) hinsichtlich der Gefahren auf den Transportwegen angeboten. Je nach Art der Interessenlage der am Transport… …   Deutsch Wikipedia

  • ADS — steht in Informationstechnik und Informatik für: Active Directory Service, eine Implementierung eines Verzeichnisdienstes von Microsoft Advantage Database Server, ein relationales Client Server Datenbanksystem Algorithmen und Datenstrukturen, ein …   Deutsch Wikipedia

  • Transportversicherung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung) und Transportmittel… …   Deutsch Wikipedia

  • Institute Cargo Clauses — (ICC) ist die Bezeichnung für die von der International Underwriting Association of London (IUA) herausgegebenen Transportversicherungsbedingungen, Policenformen und Klauseln für Transportversicherungsverträge, die in erster Linie Seetransport ,… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”