- Hausbuch (DDR)
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Das Hausbuch (Lehnübersetzung von russ. домовая книга, domowaja kniga) war in der DDR ein durch die gesetzliche Meldeordnung vorgeschriebenes, vom Hausbesitzer oder Hausverwalter zu führendes Buch, welches anfänglich 15 und zuletzt 64 Seiten enthielt. Es wurde in der Regel von einem Mieter (Hausvertrauensmann), bei privaten Häusern auch vom Vermieter des Hauses, geführt. Im Hausbuch waren die Namen, Geburtsdaten und Berufe der jeweiligen Mieter und Untermieter eines Hauses sowie die Lage der jeweiligen Wohnung aufgelistet (z. B. 1. Stock rechts).
Besucher aus der DDR, die länger als 3 Tage blieben, mussten sich beim Hausbuchbeauftragten melden und wurden ins Hausbuch eingetragen. Besucher von außerhalb der DDR mussten innerhalb von 24 Stunden eingetragen werden.
Beim besuchsweisen Aufenthalt war neben dem Namen der Person das Geburtsdatum, die Staatsbürgerschaft, die zur Zeit ausgeübte Tätigkeit, die Anschrift der Hauptwohnung, der Name des Besuchten, der Zeitraum des Besuchs sowie die eventuelle An- und Abmeldung bei der Volkspolizei (DVP) einzutragen. Besucher von außerhalb der DDR mussten zusätzlich das Datum des Grenzübertrittes eintragen lassen. Die Meldung bei der DVP musste von Nicht-DDR-Bürgern innerhalb von 24 Stunden erfolgen. DDR-Bürger mussten sich bei der DVP melden, wenn der Besuchszeitraum 30 Tage überschritt.
Der Volkspolizei, den freiwilligen Helfern der DVP oder den Mitarbeitern der Staatssicherheit war das Hausbuch auf Verlangen vorzulegen.
Nach der Wende wurden die Hausbuchverantwortlichen aufgefordert, die Hausbücher im Meldeamt bzw. bei einer Polizeidienststelle abzugeben.
Weblinks
- Verordnung über das Meldewesen in der DDR Bestimmungen zur Führung des Hausbuches unter §14 und §15
- Baltisches Rechtswörterbuch s. v. Hausbuch (Zur Geschichte des Hausbuchs im russischen Zarenreich. Die spätere Sowjetunion hat diese Form des Meldeverfahrens beibehalten.)
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