- Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik
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Das Staatswappen der DDR, eigentlich Hoheitszeichen, bestand aus einem gelben beziehungsweise goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befanden. Der Ährenkranz war im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. Der Hammer symbolisierte die Arbeiterklasse, der Ährenkranz die Klasse der Bauern und der Zirkel die soziale Schicht der Intelligenz (Akademiker).
Der Vorläufer des Staatswappens bestand nur aus einem Hammer im Ährenkranz, da sich die DDR hauptsächlich als Arbeiter-und-Bauern-Staat verstand, in dem Arbeiter und Bauern im Bündnis mit der Intelligenz und anderen Schichten regieren sollten. Dieser Entwurf stammte von dem Zeichner Fritz Behrendt.
Bis zum Jahr 1955 galt das Wappen der DDR nur als inoffiziell und durfte nicht als „Wappen“ bezeichnet werden. Ministerpräsident Otto Grotewohl erklärte im Jahr 1951, dass das derzeitige Emblem der DDR „halboffiziös“ sei und jeder Hinweis darauf, dass es sich um das offizielle Wappen der DDR handele, zu unterbleiben habe.[1] Dies geschah um die damaligen gesamtdeutschen Verhandlungen nicht zu torpedieren und durch Deklaration eines offiziellen DDR-Wappens „vollendete Tatsachen“ zu schaffen. Grotewohl war der Meinung, dass das Emblem aus dem Jahr 1950 nicht das Wesen der DDR erfasste.[2] Durch ein Gesetz vom 26. September 1955 wurde das bis 1990 gültige Wappen, das auf einem Entwurf von Heinz Behling basiert, als Staatswappen der DDR eingeführt – die Flagge blieb aber auch weiterhin Schwarz-Rot-Gold und damit identisch mit der der Bundesrepublik Deutschland. Erst mit dem Änderungsgesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Staatswappen dann integraler Teil der Staatsflagge der DDR.
Das Staatswappen war gleichzeitig Bestandteil des Wappens der NVA und – umgeben von einem 12-zackigen weißen Stern – Wappen der Volkspolizei.
Das Tragen und Vorzeigen dieses Staatswappens galt in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin zehn Jahre lang als verfassungsfeindlich und wurde von der Polizei verfolgt und bestraft – erst 1969 änderte die Bundesregierung im Zuge ihrer neuen Ostpolitik diese Praxis.
Nach der Wende von 1989 blieb das Staatswappen offiziell Wappen der DDR, wurde jedoch an wichtigen Stellen nicht mehr gezeigt, zum Beispiel in der Volkskammer, die in einem Beschluss am 31. Mai 1990 die Entfernung des Staatswappens von öffentlichen Gebäuden anordnete. Durch die Wiedervereinigung wurde das Wappen obsolet.
Im Jahr 2004 versuchte ein Geschäftsmann aus Karlsruhe, sich dieses Symbol und andere DDR-Symbole (wie das der FDJ, der SED und des MfS) markenrechtlich schützen zu lassen. Die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München wurde aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung wieder gelöscht. Diese Entscheidung wurde allerdings in der Revision im Frühling 2008 gekippt, so dass die Symbole wieder eingetragen werden. Im Sommer 2008 hat das Patentgericht entschieden, dass die Verwendung des Staatswappens der DDR als Marke sittenwidrig ist und daher die Eintragung zu löschen ist.[3]
Weblinks
Commons: Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise
- ↑ Landeshauptarchiv Schwerin, Ministerpräsidium, 1345
- ↑ Hormann, Plaschke: Deutsche Flaggen, Edition Maritim, Hamburg 2006, ISBN 978-3-89225-555-0, S. 177.
- ↑ Entscheidung des Bundespatentgerichtes, Az. 26 W (pat) 4/05
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