Haushaltsführungsschaden

Haushaltsführungsschaden

Der Haushaltsführungsschaden ist der Schaden, der dadurch entsteht, dass jemand seinen Haushalt oder den der ganzen Familien nur noch teilweise oder gar nicht mehr führen, also die Hausarbeit nicht mehr erledigen kann. In der Regel wird dies auf einer Körperverletzung beruhen. Der Begriff taucht daher insbesondere im Schadensersatzrecht bei Straßenverkehrsunfällen auf. Anspruchsgrundlage ist § 843Abs. 1, Alt. 1 BGB.

In dem Umfange, wie der Haushalt nicht geführt werden konnte, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die notwendig sind bzw. gewesen sind, um den Haushalt durch Dritte führen zu lassen.

Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Verletzte den Haushalt trotz der Einschränkungen dennoch führt. In diesem Falle, wie auch in dem Falle, dass der Haushalt durch Dritte unentgeltlich geführt wird, besteht ein Anspruch in Höhe der Kosten, die entstanden wäre, wenn eine Person für die Haushaltsführung hätte bezahlt werden müssen.

Literatur

  • Kommentare zum BGB; Handbücher und Kommentare zum Verkehrszivilrecht
  • Rainer Heß, Michael Burmann: Schadensschätzung beim Haushaltsführungsschaden, NJW-Spezial 15/2011, 457
  • Jürgen Jahnke: Haushaltsführungsschaden, S.99 ff., in: Deutscher Verkehrsgerichtstag (Hrsg.), Tagungsband zum 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag, Köln 2010, Verlag: Luchterhand, ISBN 978-3-472-07849-4
  • Gerhard Küppersbusch: Ersatzansprüche bei Personenschäden, 10. Aufl., München 2010, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-58746-7
  • Hermann Schulz-Borck und Edgar Hofmann: Schadenersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt - mit Berechnungstabellen, 6. Aufl. Karlsruhe, VVW, 2000, ISBN 3-88487-894-8


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