Hautschutzplan

Hautschutzplan

Der Hautschutzplan enthält die Gefahren der Haut am Arbeitsplatz und die zur Minimierung dieser Gefahren anzuwendenden Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel. Er ist vom Arbeitgeber zu erstellen und den Beschäftigten in geeigneter Form als Aushang bekannt zugeben. Der Inhalt des Hautschutzplans ist Bestandteil der regelmäßigen Unterweisung.

Die Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sind vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsverzeichnis

Hauterkrankungen als Berufskrankheit

Viele Berufskrankheiten sind auf Erkrankungen der Haut zurückzuführen. 2004 wurden in Deutschland den Berufsgenossenschaften 55.586 Verdachtsfälle auf Berufskrankheit gemeldet. 14.723 davon mit Verdacht auf Hautkrankheiten. Als Berufskrankheit anerkannt wurden 15.832 Fälle. Davon 1.198 als Hautkrankheit.

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Die Gefahren für die Haut sind durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln. Häufig sind an Arbeitsplätzen folgende Gefahren anzutreffen:

  • Gefahrstoffe mit ätzenden, reizenden oder sensibilisierenden Eigenschaften
  • Mechanische Einwirkungen
  • Feuchtarbeit
  • Kälte oder Hitze
  • UV-Strahlung
  • Längeres Tragen von feuchtigkeitsdichten Handschuhen
  • Häufige und intensive Hautreinigung


Aus den ermittelten Gefahren sind vom Arbeitgeber die zu treffenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Diese können sein:

  • Ersatz des gefährlichen Stoffes durch einen ungefährlicheren Stoff
  • Trennung Mensch / Gefährdung zum Beispiel durch Kapselung
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzhandschuhe, Hautschutz

Da für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl der Schutzmaßnahmen oftmals arbeitsmedizinische Grundkenntnisse erforderlich sind, sollte der Betriebsarzt hinzugezogen werden.

Literatur

Technische Regeln

TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen

Berufsgenossenschaftliche Regeln

BGR 197 Benutzung von Hautschutz

BGR 143 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

Berufsgenossenschaftliche Informationen

BGI 658 Hautschutz in Metallbetrieben

GUV-I 8559 Hautkrankheiten und Hautschutz von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Merkblätter

M 101 Hautschutz beim Umgang mit Lebensmitteln von der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel

M 605 Hauptsache Hautschutz von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Weblinks


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