- Gesundheitsgefahr
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Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit[1] der Beschäftigten. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten (vgl. Arbeitsmedizinische Vorsorge). Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und sollten im Rahmen eines integrierten betrieblichen Arbeitsschutzmanagements aufeinander abgestimmt werden. Eine möglichst enge Kooperation zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ist daher sinnvoll und ratsam. In Betrieben mit einem Betriebsrat bestimmt diese Arbeitnehmervertretung mit[2][3].
Inhaltsverzeichnis
Verhältnisprävention
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist Grundlage für die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass Belastungen etwa durch Gefahrstoffe, Lärm aber auch durch mögliche psychische Überlastung in einer Gefährdungsbeurteilung identifiziert werden. Mit geeigneten Maßnahmen müssen Gefährdungen verringert oder ganz beseitigt werden. Für die Maßnahmen ist im Arbeitsschutzgesetz eine Wirksamkeitskontrolle vorgeschrieben. Ergonomische Faktoren wie Beleuchtung, Raumklima oder Arbeitsplatzmaße können optimiert werden.
Verhältnisprävention bedeutet das Verändern der Umgebung, um damit sowohl die physische wie auch die psychische Integrität der Mitarbeiter zu sichern. Zum Beispiel kann die Arbeit so gestaltet werden, dass der Arbeitende mehr Handlungsspielraum hat und damit seine Tätigkeit selbständiger gestalten kann. Mehr Arbeitszufriedenheit kann Stress, Depressionen oder anderen Beschwerden vorbeugen.
Verhaltensprävention
Die Information über Gesundheitsgefahren und das Einüben gesundheitsgerechten Verhaltens gehören ebenfalls zu den betriebsärztlichen Aufgaben. So sehen etwa die Gefahrstoffverordnung und die Biostoffverordnung verbindlich die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt vor.
Beispiele für weitere Maßnahmen der Verhaltensprävention sind etwa Trainings für richtiges Sitzen, richtiges Tragen (Rückenschule), ein Hautschutzplan oder richtiges Verhalten im Straßenverkehr (Wegeunfall). An Bedeutung gewinnen auch Angebote zur Stress-Bewältigung und zum Umgang mit Mobbing. Ebenso dazu gehören der aktive Nichtraucherschutz und Angebote zur Rauchentwöhnung.
Beispiele für weitere Maßnahmen
- Verschönerungsmaßnahmen, wie schönere Beleuchtung, neue Farben und Umgestalten des Pausenraums können aus arbeitspsychologischer Sicht zum Gesundheitsschutz gerechnet werden.
- Betriebssport oder Zuschüsse zu Sportverein / Fitnessstudio
- Fahrsicherheitstraining (auch Öko-Fahrtraining, da hier "entspannteres Fahren" gelehrt wird)
- Kummerkästen
- Mitarbeiterbefragungen
- Gesundheitszirkel
- Aktionen für gesundes Essen in der Werkskantine
Quellen
- ↑ Nach Art. 3e des Übereinkommens mit der ILO bedeutet Gesundheit „nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen, sondern umfasst auch die psychischen und geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit stehen.“ (siehe Kommentar 8 zu §1 ArbSchG in Michael Kitter, Ralf Pieper: Arbeitsschutzgesetz, 2007, ISBN 978-3-7663-3788-7). Das Arbeitsschutzgesetz geht von einem weiten Gesundheitsbegriff aus, der auch das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten umfasst. (BVerwG 31.1.1977, NZA 1997, 483)
- ↑ Jens Gäbert, Brigitte Maschmann-Schulz: Mitbestimmung im Gesundheitsschutz, 2008, ISBN 978-3766334985 (Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen usw.)
- ↑ Horst Schmitthenner: Gute Arbeit als betriebspolitisches Handlungsfeld – Mitbestimmung im Gesundheitsschutz nutzen in Jürgen Peters u. Horst Schmitthenner: Gute Arbeit, 2003, ISBN 978-3899650259
Siehe auch
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Betriebsarzt
- Arbeitsmedizin
- Arbeitsschutz
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitspsychologie
Weblinks
- Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung der Universität Essen-Duisburg: Präventiver Gesundheitsschutz in der IT-Branche
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