- Allianzname
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Als Allianzname wird in der Schweiz ein mit Bindestrich geführter Doppelname bezeichnet, der aus dem amtlichen, vom Ehepartner übernommenen Namen und dem Geburtsnamen oder sonstigen vor der Eheschliessung geführten Namen (der aber nicht mehr offizieller Name ist) gebildet wird. Der Allianzname weicht somit vom Namen nach dem Zivilgesetzbuch ab.
Gemäß bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist der Allianzname kein amtlicher Name.[1] Er darf aber gleichwohl von beiden Ehepartnern gewohnheitsrechtlich als Name zweiter Ordnung im alltäglichen Rechtsverkehr geführt werden.[2]
Der Allianzname kann im Pass vermerkt werden. Dies ist nunmehr in Art. 14 Abs. 1, 2. Satz der Ausweisverordnung ausdrücklich anerkannt.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ BGE 120 III 60, E.2.a.
- ↑ BGE 110 II 99; Hausherr/Aebi-Müller: Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuch, 2005, S. 254, N 16.17.
- ↑ Art. 14 Ausweisverordnung
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